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   LAG Düsseldorf, 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47362
LAG Düsseldorf, 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13 (https://dejure.org/2014,47362)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13 (https://dejure.org/2014,47362)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - 7 Sa 1053/13 (https://dejure.org/2014,47362)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Annahmeverzug im Leiharbeitsverhältnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Annahmeverzug im Leiharbeitsverhältnis

  • IWW

    § 3 des MTV, § 3.1.2 des MTV, § 3.1.2 MTV, § 3 MTV, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § ... 11 Abs. 4 S. 2 AÜG, § 615 BGB, § 9 des MTV, § 9 MTV, § 64 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 3 ZPO, § 293 BGB, § 3 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 1 TVG, § 305 Abs. 1 S. 1 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 4 Abs. 3 TVG, § 4.1.2 Satz 1 MTV, § 615 S. 1 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 106 S. 1 GewO, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des MTV-Zeitarbeit hinsichtlich der Vereinbarung der Arbeitszeit

  • LAG Düsseldorf PDF

    Annahmeverzug im Leiharbeitsverhältnis

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    MTV -Zeitarbeit § 3
    Auslegung des MTV -Zeitarbeit hinsichtlich der Vereinbarung der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    In MTV-Zeitarbeit ist monatliche Arbeitszeit vereinbart

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Annahmeverzug im Leiharbeitsverhältnis

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Anrechnung von Zeiten der Nichteinsetzbarkeit auf angesparte Plusstunden ist zulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12

    Leiharbeitsverhältnis - Annahmeverzug - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13
    In welchem zeitlichen Umfang der Arbeitgeber in Annahmeverzug geraten kann, richtet sich nach der für das Arbeitsverhältnis geltenden Arbeitszeit, denn die für das Arbeitsverhältnis maßgebliche Arbeitszeit bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (vgl. BAG, Urteil vom 16.04.2014, 5 AZR 483/12, zitiert nach juris).

    Soweit die Verteilung der Arbeitszeit - wie vorliegend - arbeitsvertraglich nicht geregelt und auch kollektivrechtlich und gesetzlich nicht beschränkt ist, legt der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit durch Weisung kraft seines Direktionsrechts aus § 106 S. 1 GewO fest (vgl. BAG, Urteil vom16.04.2014, 5 AZR 483/12, Rn. 18, zitiert nach juris).

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13
    Führen bei der Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung alle nach den anerkannten Auslegungsregeln heranzuziehenden Gesichtspunkte zu keinem eindeutigen Ergebnis, ist letztlich der Auslegung der Vorzug zu geben, die bei einem unbefangenen Durchlesen der Regelung als näherliegend erscheint und folglich von den Normadressaten typischerweise als maßgeblich empfunden wird (vgl. BAG, Urteil vom 22.04.2010, 6 AZR 962/08, m.w.N., zitiert nach juris).
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13
    Damit liegt - im Gegensatz zu der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.03.2013, 5 AZR 954/11, zitiert nach juris, bei der mehrere selbständige Tarifverträge in Bezug genommen worden sind - keine intransparente Bezugnahmeklausel vor.
  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 341/93
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13
    Selbst wenn es ein solches wäre, kann dessen Nichtdurchführung nur dann zur Unzulässigkeit der Klage führen, wenn die beklagte Partei eine entsprechende Rüge vorbringt (vgl. BAG, Urteil vom 08.06.1994, 10 AZR 341/93, zitiert nach juris).
  • BAG, 29.06.2004 - 1 AZR 143/03

    Einheitstarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13
    Dieser ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BAG, Urteil vom 29.06.2004, 1 AZR 143/03, zitiert nach juris).
  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 590/05

    Allgemeinverbindlichkeit - Ende - mehrgliedriger Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13
    Gerade dies will das Bestimmtheitsgebot verhindern (vgl. BAG, Urteil vom 08.11.2006, 4 AZR 590/05, zitiert nach juris).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10

    Transparenz einer Arbeitszeitklausel in einem Formulararbeitsvertrag - Grundsatz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13
    Bei der Beurteilung, ob eine Regelung dem Transparenzgebot genügt, ist folglich nicht auf den flüchtigen Betrachter, sondern auf den aufmerksamen und sorgfältigen Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr abzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 238/10, Rn. 27, m.w.N., zitiert nach juris).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13
    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was gegebenenfalls "auf ihn zukommt" (vgl. BAG, Urteil vom 16.05.2012, 5 AZR 347/11, zitiert nach juris).
  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 107/11

    Verfall von Urlaubsabgeltung und restlicher Vergütung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13
    Insbesondere arbeitsvertragliche Bezugnahmen auf tarifliche Regelwerke, auch wenn sie dynamisch ausgestaltet sind, entsprechen einer im Arbeitsrecht gebräuchlichen Regelungstechnik und dienen den Interessen beider Parteien eines auf die Zukunft gerichteten Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG, Urteil vom 14.11.2012, 5 AZR 107/11, Rn. 22, zitiert nach juris).
  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13
    Das ist zur Wahrung des Transparenzgebots für Klauseln, die - wie im Regelfall - auf einen bestimmten bzw. bestimmbaren Tarifvertrag oder ein bestimmtes bzw. bestimmbares tarifliches Regelwerk im Sinne einer Einheit aus Mantel-, Entgelt- und sonstigen Einzeltarifverträgen verweisen, ausreichend (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2012, 4 AZR 85/11, Rn. 35, zitiert nach juris).
  • LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 3 Sa 699/10

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf den MTV Zeitarbeit vom 22.07.2003 in einem

  • LAG Bremen, 06.12.2017 - 3 Sa 64/17

    Unbegründete Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers bei arbeitsvertraglicher

    Dies haben das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Urteil vom 11.10.2013, 3 Sa 699/10, zitiert nach juris) und das LAG Düsseldorf (Urteil vom 29. Oktober 2014 - 7 Sa 1053/13 juris) mit überzeugender Begründung zu vergleichbaren Tarifverträgen ausgeführt.

    Dynamische Bezugnahmen auf Tarifverträge wirken zudem in der Regel günstig für die Arbeitnehmer (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 7 Sa 1053/13 juris).

  • LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17

    Arbeitnehmerüberlassung; Equal-pay; Einheitstarifvertrag; mehrgliedriger

    der weitestgehend vergleichbaren Frage hinsichtlich der zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und der iGZ geschlossenen Tarifverträge: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 7 Sa 1053/13 -, Rn. 61, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. März 2016 - 7 Sa 352/15 -, juris; Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 06. Dezember 2017 - 3 Sa 64/17 -, Rn. 96, juris; Ulrici, jurisPR-ArbR 22/2018 Anm. 4 D).

    Ob entsprechend der Anzahl der auf einer Seite Beteiligten mehrere voneinander unabhängige und lediglich äußerlich in einer Urkunde zusammengefasste Tarifverträge zustande kommen sollten oder ein einziger als in sich geschlossener, alle Beteiligten gemeinsam bindender einheitlicher Tarifvertrag, hängt vom dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Tarifvertragsparteien ab (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 7 Sa 1053/13 -, Rn. 61, juris unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 29.06.2004 - 1 AZR 143/03-, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 352/15

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf das Tarifwerk des iGZ und der

    Gerade dies will das Bestimmtheitsgebot verhindern (LAG Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 7 Sa 1053/13 - BeckRS 2015, 68350, Rn. 71 m. w. N.).

    Das LAG Düsseldorf (Urteil vom 29. Oktober 2014 - 7 Sa 1053/13 - BeckRS 2015, 68350; so auch BeckOK ArbR/Motz, AÜG, Stand: 1. Dezember 2015, § 10 Rn. 42.1 ff.; Hermann/Molle BB 2013, 1781, 1782; Müntefering NZA 2015, 711; Schüren NZA 2013, 948, 952 und jurisPR-ArbR 37/2013 Anm. 1) ist vom Vorliegen eines einheitlichen Tarifwerks ausgegangen.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.06.2016 - 2 Sa 421/15

    Kündigungsfrist - Arbeitsvertrag - Verweisungsklausel - Zeitarbeit

    Das LAG Düsseldorf ist im Urteil vom 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13 - mit Herrmann/Molle, BB 2013, 1781, 1782 und Müntefering, NZA 2015, 711 sowie Schüren, NZA 2013, 948, 952 vom Vorliegen eines einheitlichen Tarifwerkes ausgegangen.
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