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   LAG Köln, 28.08.2008 - 7 Sa 1138/07   

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https://dejure.org/2008,9273
LAG Köln, 28.08.2008 - 7 Sa 1138/07 (https://dejure.org/2008,9273)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.08.2008 - 7 Sa 1138/07 (https://dejure.org/2008,9273)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. August 2008 - 7 Sa 1138/07 (https://dejure.org/2008,9273)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Chefarzt; Annahmeverzug; anrechenbarer Zwischenverdienst; Privatliquidationsrecht; Nebentätigkeit; Böswilliges Unterlassen von Zwischenverdienst; Schönheitsoperationen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 280, 615 BGB
    Chefarzt; Annahmeverzug; anrechenbarer Zwischenverdienst; Privatliquidationsrecht; Nebentätigkeit; Böswilliges Unterlassen von Zwischenverdienst; Schönheitsoperationen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahmeverzug und anrechenbarer Zwischenverdienst nach fristloser Kündigung eines Chefarztes; Fortzahlung der Erlöse aus arbeitsvertraglich vereinbartem Privatliquidationsrecht

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 615

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug und anrechenbarer Zwischenverdienst nach fristloser Kündigung eines Chefarztes; Fortzahlung der Erlöse aus arbeitsvertraglich vereinbartem Privatliquidationsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne

    Auszug aus LAG Köln, 28.08.2008 - 7 Sa 1138/07
    Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (std. Rspr. des BAG, z. B. BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 650/00; BAG vom 18.01.2000, 9 AZR 932/98; BAG vom 19.01.1999, 9 AZR 679/97).

    Ist der Arbeitgeber nach einer unwirksamen Kündigungserklärung mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers in Verzug gekommen, so muss er zur Beendigung des Annahmeverzuges die versäumte Arbeitsaufforderung nachholen (BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 650/00; BAG vom 18.01.2000, 9 AZR 932/98).

    Er muss dies mit der Erklärung verbinden, dass er die Arbeitsleistung als Erfüllung des fortbestehenden Arbeitsvertrages annimmt (BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 650/00; BAG vom 14.11.1985, 2 AZR 98/84; LAG Rheinland-Pfalz LAGE BGB § 615 Nr. 57).

    Deshalb endet der Annahmeverzug nicht, wenn der Arbeitgeber bei seiner Arbeitsaufforderung die Kündigung aufrecht erhält (BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 650/00; BAG vom 14.11.1985, 2 AZR 98/84; LAG Rheinland-Pfalz, a.a.O.).

    Darüber hinaus waren die Angebote gerade nicht "mit der Erklärung verbunden, sie nehme von der Kündigung Abstand und wolle die Arbeitsleistung aufgrund des fortbestehenden Arbeitsvertrages annehmen" (vgl. BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 650/00).

    Ob die Annahme eines solchen Angebots im Sinne vom § 615 S. 2 BGB geboten oder unzumutbar erscheint, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 650/00).

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00

    Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen

    Auszug aus LAG Köln, 28.08.2008 - 7 Sa 1138/07
    Es handelt sich dabei insoweit nicht um einen Schadensersatzanspruch, sondern um einen Anspruch auf Erfüllung des aus § 611 BGB i. V. mit dem Arbeitsvertrag folgenden Vergütungsanspruchs (BAG vom 22.03.2001, 8 AZR 536/00).

    Ob ein einzelvertraglich mit einem Chefarzt vereinbartes Liquidationsrecht einen Teil der Vergütung im Sinne des § 615 S. 1 BGB darstellt, hängt nach der Rechtsprechung des BAG von der Vertragsgestaltung im Einzelfall ab (BAG vom 22.03.2001, 8 AZR 536/00; BAG vom 4. Mai 1983, 5 AZR 389/80).

    Das Liquidationsrecht gilt immer dann als Teil der Vergütung soweit die Chefarztverträge nicht etwas anderes ergeben (BAG vom 22.03.2001, 8 AZR 536/00; BAG vom 09.01.1980, 5 AZR 71/78).

    Die Naturalvergütung kann insbesondere in der Gewährung einer Erwerbsobliegenheit bestehen (BAG vom 22.03.2001, 8 AZR 536/00 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des BAG könnte ein solches Liquidationsrecht aber auch selbst dann als ein im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Hauptleistungspflicht des Klägers stehender geldwerter Vorteil zu betrachten sein, wenn es sich bei der Durchführung sog. Schönheitsoperationen um eine Nebentätigkeit im Sinne von § 7 des Anstellungsvertrages handeln würde (vgl. BAG vom 22.03.2001, 8 AZR 536/00).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtvertretenmüssen der Vertragsverletzung trägt im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Kündigende; denn dieser hat durch die Kündigung den Kläger an der Ausübung der Nebentätigkeit gehindert (BAG vom 22.03.2001, 8 AZR 536/00 m. w. N.).

  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

    Auszug aus LAG Köln, 28.08.2008 - 7 Sa 1138/07
    Er muss dies mit der Erklärung verbinden, dass er die Arbeitsleistung als Erfüllung des fortbestehenden Arbeitsvertrages annimmt (BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 650/00; BAG vom 14.11.1985, 2 AZR 98/84; LAG Rheinland-Pfalz LAGE BGB § 615 Nr. 57).

    Deshalb endet der Annahmeverzug nicht, wenn der Arbeitgeber bei seiner Arbeitsaufforderung die Kündigung aufrecht erhält (BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 650/00; BAG vom 14.11.1985, 2 AZR 98/84; LAG Rheinland-Pfalz, a.a.O.).

    Auch Art und Schwere der gegenüber dem Arbeitnehmer erhobenen Vorwürfe können bereits die Unzumutbarkeit der Weiterarbeit begründen (BAG a.a.O.; BAG vom 14.11.1985, 2 AZR 98/84).

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98

    Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht

    Auszug aus LAG Köln, 28.08.2008 - 7 Sa 1138/07
    Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (std. Rspr. des BAG, z. B. BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 650/00; BAG vom 18.01.2000, 9 AZR 932/98; BAG vom 19.01.1999, 9 AZR 679/97).

    Ist der Arbeitgeber nach einer unwirksamen Kündigungserklärung mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers in Verzug gekommen, so muss er zur Beendigung des Annahmeverzuges die versäumte Arbeitsaufforderung nachholen (BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 650/00; BAG vom 18.01.2000, 9 AZR 932/98).

  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 163/03

    Ersatzmitglieder des Betriebsrats - Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Köln, 28.08.2008 - 7 Sa 1138/07
    Nach zutreffender höchst-richterlicher Rechtsprechung ist ein Bestreiten mit Nichtwissen einer Partei auch dann verwehrt, wenn sie zwar über keine eigenen aktuellen Informationen zum fraglichen Streitstoff verfügt, dieser Streitstoff aber Vorgänge im eigenen Geschäfts- oder Verantwortungsbereich betrifft, über die sich die Partei durch Erkundigungen innerhalb des eigenen Organisationsbereiches die notwendigen Informationen ohne Weiteres beschaffen könnte (BAG vom 12.2.2004, 2 AZR 163/03 ; BGHZ 109, 2059 f.; BGH NJW 1995, 130 f.; LAG Köln, vom 12.1.2005, 7 Sa 754/04; Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage, § 138 Rdnr. 16).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus LAG Köln, 28.08.2008 - 7 Sa 1138/07
    Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (std. Rspr. des BAG, z. B. BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 650/00; BAG vom 18.01.2000, 9 AZR 932/98; BAG vom 19.01.1999, 9 AZR 679/97).
  • BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 389/80

    Chefarzt - Liquidationsrecht - Belegarztbereich - Pflegekostenrecht - Treu und

    Auszug aus LAG Köln, 28.08.2008 - 7 Sa 1138/07
    Ob ein einzelvertraglich mit einem Chefarzt vereinbartes Liquidationsrecht einen Teil der Vergütung im Sinne des § 615 S. 1 BGB darstellt, hängt nach der Rechtsprechung des BAG von der Vertragsgestaltung im Einzelfall ab (BAG vom 22.03.2001, 8 AZR 536/00; BAG vom 4. Mai 1983, 5 AZR 389/80).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.1993 - 18a U 138/92

    Arbeitsvertrag; Meldepflicht; Arbeitsamt; Sozialversicherung

    Auszug aus LAG Köln, 28.08.2008 - 7 Sa 1138/07
    Eine Bindungswirkung bezieht sich nur auf den Tenor zu dem im Teilurteil entschiedenen Streitgegenstand, nicht aber auf die rechtliche Begründung oder die tatsächlichen Feststellungen im Urteil (BGH NJW 1994, 1222; BGH NJW 2001, 79; OLG Hamm NJW-RR 93, 918; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 318 Rdnr. 11; § 301 Rdnr. 12).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus LAG Köln, 28.08.2008 - 7 Sa 1138/07
    Nach zutreffender höchst-richterlicher Rechtsprechung ist ein Bestreiten mit Nichtwissen einer Partei auch dann verwehrt, wenn sie zwar über keine eigenen aktuellen Informationen zum fraglichen Streitstoff verfügt, dieser Streitstoff aber Vorgänge im eigenen Geschäfts- oder Verantwortungsbereich betrifft, über die sich die Partei durch Erkundigungen innerhalb des eigenen Organisationsbereiches die notwendigen Informationen ohne Weiteres beschaffen könnte (BAG vom 12.2.2004, 2 AZR 163/03 ; BGHZ 109, 2059 f.; BGH NJW 1995, 130 f.; LAG Köln, vom 12.1.2005, 7 Sa 754/04; Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage, § 138 Rdnr. 16).
  • LAG Köln, 12.01.2005 - 7 Sa 754/04

    Arzthaftung, Regress, Teilurteil, Darlegungs- und Beweislast, Bestreiten mit

    Auszug aus LAG Köln, 28.08.2008 - 7 Sa 1138/07
    Nach zutreffender höchst-richterlicher Rechtsprechung ist ein Bestreiten mit Nichtwissen einer Partei auch dann verwehrt, wenn sie zwar über keine eigenen aktuellen Informationen zum fraglichen Streitstoff verfügt, dieser Streitstoff aber Vorgänge im eigenen Geschäfts- oder Verantwortungsbereich betrifft, über die sich die Partei durch Erkundigungen innerhalb des eigenen Organisationsbereiches die notwendigen Informationen ohne Weiteres beschaffen könnte (BAG vom 12.2.2004, 2 AZR 163/03 ; BGHZ 109, 2059 f.; BGH NJW 1995, 130 f.; LAG Köln, vom 12.1.2005, 7 Sa 754/04; Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage, § 138 Rdnr. 16).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

  • BAG, 09.01.1980 - 5 AZR 71/78

    Krankenhausfinanzierungsgesetz - Bundespflegesatzverordnung - Pflegesatzrecht -

  • LAG Köln, 31.03.2000 - 4 Sa 1568/99

    Außerordentliche Kündigung - Übertragung einer Operation

  • LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Streitgegenständen

    Dies würde gerade das Bestehen konkreter Anhaltspunkte dafür voraussetzen, dass die Angaben der Klägerin unvollständig sind (BAG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 -, Rn. 28, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom28. August 2008 - 7 Sa 1138/07 -, Rn. 94, juris).
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