Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 18.02.2020 - 7 Sa 124/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
KSchG § 1 Abs. 1 u. 2 S. 4; ZPO § 138 Abs. 2; SGB IX § 84 Abs. 2, § 167 Abs. 2 S. 1, 2 u. 3, § 168; EU-DSGVO Art. 9 Abs. 1; BDSG § 26 Abs. 3
Wirksamkeit einer ordentlichen und krankheitsbedingten Kündigung - IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Wirksamkeit einer ordentlichen und krankheitsbedingten Kündigung
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 1 Abs. 2 KSchG, § 167 Abs. 2 SGB IX
Personenbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankungen - betriebliches Eingliederungsmanagement - Einladung - Mindeststandard - rewis.io
Wirksamkeit einer ordentlichen und krankheitsbedingten Kündigung
- arbeitsrechtsiegen.de
Personenbedingte Kündigung - Fehlzeiten - Darlegungs-/Beweislast
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 24.01.2019 - 10 Ca 6765/17
- LAG Nürnberg, 18.02.2020 - 7 Sa 124/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 170/10
Berufungsurteil ohne Tatbestand - Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches …
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.02.2020 - 7 Sa 124/19
Diese erhöhte Vortragslast des Arbeitgebers besteht nicht nur dann, wenn der Arbeitgeber kein BEM-Verfahren durchgeführt hat, sondern auch, wenn er ein BEM-Verfahren durchgeführt hat, das nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen des § 167 Abs. 2 SGB IX genügt hat, zur alten Regelung des wortgleichen § 84 Abs. 2 SGB IX BAG, Urteil vom 24.03.2011 - 2 AZR 170/10 -, dort Rdz. 22, zitiert nach juris.Zu diesen Mindestanforderungen zählen schon bei der Einladung des Arbeitnehmers zum BEM-Verfahren die Hinweise nach § 167 Abs. 2 Satz 3 SGB IX auf dessen Ziele sowie Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten, BAG, Urteil vom 24.03.2011, aaO., Rdz. 23, zitiert nach juris.
- BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 565/14
Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.02.2020 - 7 Sa 124/19
Wenn es denkbar ist, dass ein BEM-Verfahren ein positives Ergebnis gebracht und das gemeinsame Suchen nach Maßnahmen zum Abbau von Fehlzeiten bzw. zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, also Erfolg gehabt hätte, muss sich der Arbeitgeber regelmäßig vorhalten lassen, er habe "vorschnell" gekündigt, BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 2 AZR 565/14 -, dort Rdz. 24f, zitiert nach juris. - BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 14/14
Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.02.2020 - 7 Sa 124/19
Darüber ist der Arbeitnehmer zu informieren und ihm die Entscheidung über deren Teilnahme freizustellen, BAG, Urteil vom 22.03.2016 - 1 ABR 14/14 -, dort Rdz. 30ff, zitiert nach juris. - BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13
Kündigung - häufige Kurzerkrankungen
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.02.2020 - 7 Sa 124/19
Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen, BAG, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -, dort Rdz. 16, zitiert nach juris. - BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.02.2020 - 7 Sa 124/19
Neben Betriebsablaufstörungen können auch wirtschaftliche Belastungen, etwa für Entgeltfortzahlungskosten für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen pro Jahr, zu einer derartigen erheblichen Beeinträchtigung führen, BAG, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 -, dort Rdz. 15, zitiert nach juris.
- LAG Düsseldorf, 17.05.2022 - 14 Sa 825/21
Personenbedingte Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen; Referenzzeitraum; …
Dies setzte das Einverständnis des Arbeitnehmers voraus (…BAG 19.11.2019 - 1 ABR 36/18 -, juris Rn. 34;… BAG 22.03.2016 - 1 ABR 14/14 -, juris Rn. 11 mwN.; LAG Nürnberg 18.02.2020 - 7 Sa 124/19 -, juris Rn. 96 f.).(ii)Ein tatsächlich nicht durchgeführtes bEM kann sich als Versuch eines ordnungsgemäß durchgeführten bEM erweisen, wenn der Arbeitgeber hinreichend die Initiative dazu ergriffen hat (…BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -, juris Rn. 32; LAG Schleswig-Holstein 22.09.2015 - 1 Sa 48a/15 -, ZTR 2016, 273; vgl. LAG Nürnberg 18.02.2020 - 7 Sa 124/19 -, juris Rn. 95 ff.).
- ArbG Braunschweig, 29.11.2022 - 2 Ca 173/22
Personenbedingte Kündigung - unzureichende Einladung zum BEM
Ein tatsächlich nicht durchgeführtes bEM kann sich als Versuch eines ordnungsgemäß durchgeführten bEM erweisen, wenn der Arbeitgeber hinreichend die Initiative dazu ergriffen hat (…vgl. BAG, Urt. v. 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 32, juris;… LAG Düsseldorf Urt. v. 17.05.2022 - 14 Sa 825/21 - Rn. 80, juris; LAG Nürnberg, Urt. v. 18.02.2020 - 7 Sa 124/19 - BeckRS 2020, 11989, Rn. 95 ff.).
Rechtsprechung
LAG Hamburg, 26.02.2020 - 7 Sa 124/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hamburg
§ 77 Abs 4 S 1 BetrVG, § 112 Abs 1 S 3 BetrVG
Sozialplananspruch - Auslegung - Kommentierung einer Betriebsvereinbarung - kein normativer Charakter - IWW
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Auslegungshilfe eines Sozialplans ohne normative Wirkung; Auslegung einer Betriebsvereinbarung
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegungshilfe eines Sozialplans ohne normative Wirkung; Auslegung einer Betriebsvereinbarung
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 18.09.2019 - 27 Ca 233/19
- LAG Hamburg, 26.02.2020 - 7 Sa 124/19
- BAG, 12.01.2021 - 1 AZR 250/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.05.2018 - 1 AZR 37/17
Auslegung einer Sozialplanbestimmung - Fahrtkostenentschädigung
Auszug aus LAG Hamburg, 26.02.2020 - 7 Sa 124/19
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG, Urteil vom 15. Mai - 1 AZR 37/17 -, Rn. 15, juris). - BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 10/17
Betriebsvereinbarung über nicht mitbestimmte Angelegenheit - Nachwirkung
Auszug aus LAG Hamburg, 26.02.2020 - 7 Sa 124/19
Der dem Sozialplan vom ... nachfolgenden "Kommentierung zur Rahmenvereinbarung zur Beendigung der Eigenproduktion an allen dezentralen deutschen Stationen vom ... sowie der jeweiligen Interessenausgleiche und Sozialpläne zur Beendigung der Eigenproduktion der jeweiligen Stationsbereiche vom ... kommt hierbei für eine Auslegung keine Bedeutung zu, wie bereits das Arbeitsgericht zu Recht ausgeführt hat.Der tatsächliche Regelungswille der Betriebsparteien ist nur zu berücksichtigen, soweit er in der Betriebsvereinbarung seinen Niederschlag gefunden hat (BAG, Beschluss vom 23. Oktober - 1 ABR 10/17 -, Rn. 26, juris). - LAG Köln, 25.11.2019 - 2 Sa 617/19
Auszug aus LAG Hamburg, 26.02.2020 - 7 Sa 124/19
Die anderslautende Auffassung der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln (Urteile vom 25. November 2019 - 2 Sa 617/19 - u.a.) wird nicht geteilt. - BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08
Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung
- LAG Niedersachsen, 20.05.2020 - 13 Sa 627/19
Auslegung eines Sozialplans; Ermittlung von Beschäftigungsjahren durch Auslegung …
Insoweit folgt die Berufungskammer den zutreffenden Ausführungen des LAG B-Stadt auf S. 20f des klägerseitig vorgelegten Urteils vom 26.02.2020 - 7 Sa 124/19 -, (Bl. 332 - 354 d. A.).
Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 124/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Betriebsvereinbarung: Vertretungszulage - Auslegung
- IWW
§ 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- rechtsportal.de
BetrVG § 77
Abwesenheitsnotiz; Vertretungszulage - rechtsportal.de
BGB § 611
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Vertretungszulage für die Vertretung des Abteilungsleiters - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 07.02.2019 - 5 Ca 2573/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 124/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 124/19
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - Rn. 31 mwN.).