Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 27.10.2020 - 7 Sa 157/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BetrVG § 112
Anspruch auf Sozialplanabfindung bei Veranlassung der Eigenkündigung durch den Arbeitgeber - IWW
§ 77 Abs. 1 BetrVG, § 5 Abs. 3 BetrVG, § 613a BGB, § 64 Absatz 1, 2 c) ArbGG, § 66 Absatz 1 ArbGG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1, 2 ArbGG
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 112 BetrVG
Sozialplanabfindung - Auslegung eines Sozialplanes - Veranlassung zur Eigenkündigung - rewis.io
Sozialplanabfindung - Auslegung eines Sozialplanes - Veranlassung zur Eigenkündigung
- arbeitsrechtsiegen.de
Sozialplanabfindung - Auslegung eines Sozialplanes - Veranlassung zur Eigenkündigung
- Betriebs-Berater
Abfindungsanspruch, Abfindungsberechtigung, Aufhebungsvertrag, Konzernbetriebsvereinbarung, Sozialplanabfindung, Verkauf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
In diesem Fall gibt es auch bei Eigenkündigung eine Abfindung
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Eigenkündigung: Abfindungsberechtigung aus Sozialplan?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anspruch auf Sozialplanabfindung bei Veranlassung der Eigenkündigung durch den Arbeitgeber ...
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auch bei Eigenkündigung kann es eine Abfindung aus dem Sozialplan geben
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abfindung nach Sozialplan bei Eigenkündigung?
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 03.12.2019 - 17 Ca 737/19
- LAG Nürnberg, 27.10.2020 - 7 Sa 157/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06
Auslegung eines Sozialplans
Auszug aus LAG Nürnberg, 27.10.2020 - 7 Sa 157/20
Geht man nun mit dem Kläger davon aus, dass es für in der Vergangenheit vor Abschluss des K-SP vom 26.06.2018 liegende Eigenkündigungen nicht um diese Definition der Betriebspartner gehen könne, so wäre für die Veranlassung der Eigenkündigung auf die Definition der "Veranlassung" des BAG abzustellen, zuletzt und in ständiger Rechtsprechung mit BAG, Urteil vom 15.05.2007 - 1 AZR 370/06 -, Rn. 15, zitiert nach juris: "Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind Arbeitnehmer, die auf Grund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrags oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird.