Rechtsprechung
   LAG Berlin, 28.03.2006 - 7 Sa 1884/05   

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https://dejure.org/2006,9295
LAG Berlin, 28.03.2006 - 7 Sa 1884/05 (https://dejure.org/2006,9295)
LAG Berlin, Entscheidung vom 28.03.2006 - 7 Sa 1884/05 (https://dejure.org/2006,9295)
LAG Berlin, Entscheidung vom 28. März 2006 - 7 Sa 1884/05 (https://dejure.org/2006,9295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflichten bei Erstattung einer Strafanzeige des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber; Verlust einer grundrechtlich geschützten Rechtsposition bei einer wissentlich unter falschen Angaben getätigten Strafanzeige; ...

  • hensche.de

    Kündigung: Fristlos, Whistleblowing, Anzeige gegen Arbeitgeber

  • vdw-ev.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Gesetzesbegründung

  • vdw-ev.de (Materialien)

    Dokumentation Fall Heinisch

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Whistleblower-Fall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafanzeige gegen die Arbeitgeber - Wann riskiert der Arbeitnehmer eine Kündigung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen Loyalitätspflichtverletzung wirksam

Besprechungen u.ä.

  • vdw-ev.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsschutz bei Kritik an Missständen in der Altenpflege (RiBVerwG Dr. Dieter Deiseroth; AuR 12/2006, 1)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Auszug aus LAG Berlin, 28.03.2006 - 7 Sa 1884/05
    Dabei können als Indizien für eine unverhältnismäßige Reaktion des anzeigenden Arbeitnehmers sowohl die Berechtigung der Anzeige als auch die Motivation des Anzeigenden oder ein fehlender innerbetrieblicher Hinweis auf die angezeigten Missstände sprechen (vgl. BAG v. 3.7. 2003 - 2 AZR 235/02 - NZA 2004, 427 ff.; BAG v. 4.7.1991 - 2 AZR 80/91 - RzK I 6 a 74).
  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 80/91

    Außerordentliche Kündigung - Anzeige des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin, 28.03.2006 - 7 Sa 1884/05
    Dabei können als Indizien für eine unverhältnismäßige Reaktion des anzeigenden Arbeitnehmers sowohl die Berechtigung der Anzeige als auch die Motivation des Anzeigenden oder ein fehlender innerbetrieblicher Hinweis auf die angezeigten Missstände sprechen (vgl. BAG v. 3.7. 2003 - 2 AZR 235/02 - NZA 2004, 427 ff.; BAG v. 4.7.1991 - 2 AZR 80/91 - RzK I 6 a 74).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZN 487/06
    4 AZN 487/06 7 Sa 1884/05 Landesarbeitsgericht.

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 28. März 2006 - 7 Sa 1884/05 - wird zurückgewiesen.

  • LAG München, 26.04.2007 - 4 TaBV 11/07

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung

    Auch unter Berücksichtigung des Rechtssatzes, dass es keine Gleichheit im Unrecht geben kann, kann die Arbeitgeberin nicht mit der beabsichtigten Kündigungskonsequenz allein gegenüber der Beteiligten zu 3., die sich aus jedenfalls nicht eigennützigen Motiven veranlasst sah, das aus ihrer - offensichtlich auch der/von Kollegen - Sicht bestehende Problem und dessen Konsequenzen für die Pflegekräfte innerhalb der einschlägigen Teilbetriebsöffentlichkeit der Teilbetriebsversammlung zu thematisieren, vorgehen wollen (zu einem nicht unvergleichbaren Sachverhalt bei Missständen in der Altenpflege vgl. LAG Berlin, U. v. 28.03.2006, AuR 2007, S. 51 f; hierzu Deiseroth, AuR 2007, S. 34 f).
  • LAG München, 01.04.2010 - 4 Sa 391/09

    Außerordentliche Kündigung

    auch BVerfG, B. v. 02.07.2001, 1 BvR 2049/00, NJW 2001, S. 3474 f ; siehe zu einschlägigen Sachverhalten auch LAG Rheinland-Pfalz, U. v. 17.11.2004, 10 Sa 1329/03, AuA 2005, S. 502 f; LAG Niedersachsen, U. v. 13.06.2005, 5 Sa 137/02, RDV 2006, S. 173 f; LAG Berlin, U. v. 28.03.2006, 7 Sa 1884/05 - Juris - ; hierzu Deiseroth, ZRP 2007, S. 25 f; ders. AuR 2007, S. 198 f; Binkert, AuR 2007, S. 195 f).
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