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   LAG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 Sa 227/18   

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https://dejure.org/2018,30251
LAG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 Sa 227/18 (https://dejure.org/2018,30251)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.09.2018 - 7 Sa 227/18 (https://dejure.org/2018,30251)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. September 2018 - 7 Sa 227/18 (https://dejure.org/2018,30251)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen einer Behinderung durch Nichtberücksichtigung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers im Rahmen eines mehrstufigen Auswahlverfahrens

  • LAG Düsseldorf PDF
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 15 Abs. 2
    Diskriminierung wegen einer Behinderung durch Nichtberücksichtigung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers im Rahmen eines mehrstufigen Auswahlverfahrens

  • rechtsportal.de

    AGG § 15 Abs. 2
    Diskriminierung wegen einer Behinderung durch Nichtberücksichtigung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers im Rahmen eines mehrstufigen Auswahlverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Benachteiligung eines Stellenbewerbers wegen seiner Schwerbehinderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 226
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Düsseldorf, 27.06.2018 - 12 Sa 135/18

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf Einladung zu einem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 Sa 227/18
    In einem beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf unter dem Az. 12 Sa 135/18 geführten Verfahren, in dem die Parteien über einen Anspruch des Klägers auf erneute Durchführung eines Auswahlverfahrens zur Besetzung einer anderen Stelle bei dem beklagten Land stritten, hat die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 27.06.2018 die Berufung des Klägers mit der Begründung zurückgewiesen, die Besetzung der dort in Rede stehenden Stelle durch den Kläger scheide aus, weil der Kläger für diese Stelle persönlich ungeeignet sei.

    Das beklagte Land nimmt insoweit Bezug auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.06.2018, 12 Sa 135/18.

  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 454/15

    Mittelbare Benachteiligung - Rechtfertigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 Sa 227/18
    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.2016, 8 AZR 454/15, zitiert nach juris).

    Deshalb ist mit der Darlegung eines (etwaigen) Verstoßes gegen diese Vorgaben kein Kausalzusammenhang zwischen der benachteiligenden Behandlung und einem in § 1 AGG genannten Grund - hier der Behinderung - dargetan (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.2016, 8 AZR 454/15, zitiert nach juris).

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 Sa 227/18
    Der Kläger muss lediglich Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (vgl. BAG, Urteil vom 17.08.2010, 9 AZR 839/08, zitiert nach juris).

    Zwar genügt es, wenn vom Arbeitgeber unterlassene Maßnahmen objektiv geeignet sind, schwerbehinderten Menschen keine oder schlechtere Chancen einzuräumen (vgl. BAG, Urteil vom 17.08.2010, 9 AZR 839/08, zitiert nach juris).

  • ArbG Düsseldorf, 15.11.2017 - 3 Ca 2796/17

    Benachteiligung im zweistufigen Bewerbungsverfahren wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 Sa 227/18
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.11.2017, 3 Ca 2796/17, wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.11.2017, 3 Ca 2796/17, abzuändern und das beklagte Land zu verurteilen, an ihn eine der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts gestellte Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG nebst Rechtshängigkeitszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.

  • LAG Köln, 28.06.2012 - 6 Sa 207/12

    Benachteiligung wegen des Alters; Indizwirkung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 Sa 227/18
    Behauptungen "ins Blaue hinein" sind mangels hinreichender Indiztatsachen nicht geeignet, die Vermutung einer unzulässigen Benachteiligung zu begründen (vgl. dazu LAG Köln, Urteil vom 28.06.2012, 6 Sa 207/12, zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 26.11.2015 - 15 Sa 803/15

    Entschädigung nach AGG; Vermutungswirkung iSd. § 22 AGG; Verletzung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 Sa 227/18
    Die Schwerbehindertenvertretung entscheidet vielmehr autonom, ob und auf welche Art und Weise sie sich in das Bewerbungsverfahren einschaltet (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 26.11.2015, 15 Sa 803/15, zitiert nach juris).
  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 418/15

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - ethnische Herkunft -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 Sa 227/18
    Soweit der Kläger sich auf statistische Daten über den Erfolg bzw. Misserfolg von Bewerbungen schwerbehinderter Menschen in Führungspositionen bei dem beklagten Land berufen hat, vermag dies allein nicht die Vermutung im Sinne von § 22 AGG zu begründen, dass der Kläger im konkreten Stellenbesetzungsverfahren wegen seiner Behinderung bzw. Schwerbehinderung benachteiligt wurde (vgl. dazu BAG Urteil vom 15.12.2016, 8 AZR 418/15, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 45/19

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. September 2018 - 7 Sa 227/18 - aufgehoben.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20

    Anwendung des Prinzips der Bestenauslese bei schwerbehinderten Bewerbern

    Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gewähren zwar Anspruch darauf, wegen einer Behinderung nicht benachteiligt zu werden; ein Anspruch eines schwerbehinderten Bewerbers, der das Anforderungsprofil erfüllt, auf Bevorzugung im Sinne einer vorrangigen Auswahl trotz besserer Eignung eines Mitbewerbers, und damit entgegen Art. 33 Abs. 2 GG, besteht dagegen - auch unter Fürsorgegesichtspunkten - nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990 - 1 WB 36.88 -, Juris Rn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 24.07.2006 - 6 B 807/06 -, Juris Rn. 31 ff.; OVG Nieders., Beschluss vom 14.04.2003 - 2 ME 129/03 -, Juris Rn. 11 f.; vgl. auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2018 - 7 Sa 227/18 -, Juris Rn. 51 f. sowie BVerwG, Urteil vom 25.02.1988 - 2 C 72.85 -, Juris Rn. 17, wonach es wegen Art. 33 Abs. 2 GG auch ausgeschlossen ist, bei dienstlichen Beurteilungen behinderungsbedingte qualitative Leistungsmängel zugunsten des Schwerbehinderten zu berücksichtigen).
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