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   LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 233/07   

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https://dejure.org/2007,13186
LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 233/07 (https://dejure.org/2007,13186)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 16.10.2007 - 7 Sa 233/07 (https://dejure.org/2007,13186)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 7 Sa 233/07 (https://dejure.org/2007,13186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Im Kündigungszeitpunkt für die Zukunft ernsthaft angekündigte pflichtwidrige Arbeitsverweigerung als Grund für eine außerordentliche Kündigung; Ankündigung eines Arbeitnehmers als ausreichende Basis für die Prognose einer zukünftig befürchteten Störung (hier: im ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 626 BGB
    Kündigung - Ankündigung des Arbeitnehmers - Abmahnung - Zukunftsprognose - Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    BGB § 626

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2007, 2747
  • NZA-RR 2008, 68
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 233/07
    Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund (auch der Grund für eine außerordentliche Kündigung) seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (z.B. BAG, DB 92, 2447; BB 95, 1090; NZA 97, 487; DB 97, 2387; NZA 2006, 917; Urteil vom 19.04.2007 - 2 AZR 180/06; LAG Hamm, NZA 97, 1056; LAG Berlin, MDR 98, 785; LAG Köln, ZTR 99, 274; Herschel, in Festschrift für G. Müller, Seite 202 f.; Münchner Kommentar zum BGB, Anm. 217 ff. vor § 620; Preis, Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen, Diss.

    Nicht das Fehlverhalten als solches, sondern nur dessen Auswirkungen können für eine Kündigung den Ausschlag geben (BAG Urteil vom 19.04.2007 - 2 AZR 180/06; Weiß, a.a.O.).

  • LAG Brandenburg, 08.02.2006 - 7 Sa 303/05 7 Sa 317/05
    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 233/07
    Dass die Abmahnung (teilweise) wegen inhaltlicher Unbestimmtheit unwirksam war, wie die erkennende Kammer im Verfahren 7 Sa 317/05 mit Teilurteil vom 11.04.2006 festgestellt hat, ist insoweit ohne Bedeutung.
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 233/07
    Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund (auch der Grund für eine außerordentliche Kündigung) seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (z.B. BAG, DB 92, 2447; BB 95, 1090; NZA 97, 487; DB 97, 2387; NZA 2006, 917; Urteil vom 19.04.2007 - 2 AZR 180/06; LAG Hamm, NZA 97, 1056; LAG Berlin, MDR 98, 785; LAG Köln, ZTR 99, 274; Herschel, in Festschrift für G. Müller, Seite 202 f.; Münchner Kommentar zum BGB, Anm. 217 ff. vor § 620; Preis, Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen, Diss.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.10.1997 - 5 Ta 229/97

    Voraussetzungen der Zulassung der nachträglichen Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 233/07
    Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund (auch der Grund für eine außerordentliche Kündigung) seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (z.B. BAG, DB 92, 2447; BB 95, 1090; NZA 97, 487; DB 97, 2387; NZA 2006, 917; Urteil vom 19.04.2007 - 2 AZR 180/06; LAG Hamm, NZA 97, 1056; LAG Berlin, MDR 98, 785; LAG Köln, ZTR 99, 274; Herschel, in Festschrift für G. Müller, Seite 202 f.; Münchner Kommentar zum BGB, Anm. 217 ff. vor § 620; Preis, Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen, Diss.
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 233/07
    Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund (auch der Grund für eine außerordentliche Kündigung) seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (z.B. BAG, DB 92, 2447; BB 95, 1090; NZA 97, 487; DB 97, 2387; NZA 2006, 917; Urteil vom 19.04.2007 - 2 AZR 180/06; LAG Hamm, NZA 97, 1056; LAG Berlin, MDR 98, 785; LAG Köln, ZTR 99, 274; Herschel, in Festschrift für G. Müller, Seite 202 f.; Münchner Kommentar zum BGB, Anm. 217 ff. vor § 620; Preis, Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen, Diss.
  • LAG Hamm, 30.05.1996 - 4 Sa 2342/95

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - negative Zukunftsprognose

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 233/07
    Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund (auch der Grund für eine außerordentliche Kündigung) seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (z.B. BAG, DB 92, 2447; BB 95, 1090; NZA 97, 487; DB 97, 2387; NZA 2006, 917; Urteil vom 19.04.2007 - 2 AZR 180/06; LAG Hamm, NZA 97, 1056; LAG Berlin, MDR 98, 785; LAG Köln, ZTR 99, 274; Herschel, in Festschrift für G. Müller, Seite 202 f.; Münchner Kommentar zum BGB, Anm. 217 ff. vor § 620; Preis, Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen, Diss.
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 233/07
    Diese Abgrenzung dient der Rechtssicherheit, weil sie die Anwendung des Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes überschaubarer macht (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. NZA 04, 486).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 233/07
    Die Prüfung des wichtigen Grundes erfolgt dabei in zwei systematisch zu trennenden Abschnitten, nämlich einmal, "ob ein bestimmter Sachverhalt ohne die besonderen Umstände des Einzelfalles an sich geeignet ist, einen wichtigen Kündigungsgrund abzugeben", zum anderen, "ob bei der Berücksichtigung dieser Umstände und der Interessenabwägung die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist" (BAG, DB 84, 2702; vgl. auch BAG vom 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 -).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

    Voraussetzung wäre jedenfalls, dass der Arbeitnehmer aus der unberechtigten Abmahnung erkennen kann, welches Verhalten der Arbeitgeber erwartet und welches Fehlverhalten er als so schwerwiegend ansieht, dass es ihm aus seiner Sicht Anlass zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geben werde (KR/Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 275; Schunck NZA 1993, 828; LAG Köln 5. Februar 1999 - 11 Sa 565/98 - MDR 1999, 877; LAG Nürnberg 16. Oktober 2007 - 7 Sa 233/07 - LAGE BGB 2002 § 626 Nr. 14).
  • LAG Hessen, 06.11.2015 - 14 Sa 364/13

    Eine Abmahnung, die Vorwürfe enthält, die im Kern und hinsichtlich der Art und

    Auch das LAG Nürnberg ( 16. Oktober 2007 - 7 Sa 233/07 - LAGE BGB 2002 § 626 Nr. 14 ) geht davon aus, dass dann, wenn der Arbeitgeber bereits abgemahnt habe, der Arbeitnehmer sich in der Regel nicht mehr darauf berufen könne, die Kündigung sei ohne weitere Abmahnung unverhältnismäßig.
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