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   LAG Sachsen, 09.04.2019 - 7 Sa 259/18 (3)   

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https://dejure.org/2019,40071
LAG Sachsen, 09.04.2019 - 7 Sa 259/18 (3) (https://dejure.org/2019,40071)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 09.04.2019 - 7 Sa 259/18 (3) (https://dejure.org/2019,40071)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 09. April 2019 - 7 Sa 259/18 (3) (https://dejure.org/2019,40071)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitnehmerhaftung - Schadenersatz wegen ungenügender Ladungssicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 280 Abs 1 BGB ; § 619a BGB ; § 254 Abs 1 BGB
    Schadenersatz wegen ungenügender Ladungssicherung

  • rechtsportal.de

    StVO § 22 ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers aus § 619a BGB ; Darlegungs- und Beweislast für schuldhafte Pflichtverletzung; Mitwirkendes Verschulden des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers aus § 619a BGB; Darlegungs- und Beweislast für schuldhafte Pflichtverletzung; Mitwirkendes Verschulden des Arbeitgebers

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14

    Schadensersatz - Erstattung von betrieblichen Mehrkosten

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.04.2019 - 7 Sa 259/18
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und ob der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 116/14 = zitiert nach Juris zu Rn. 25).
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument -

    Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 9. April 2019 - 7 Sa 259/18 (3) - wird zurückgewiesen.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2023 - 5 Sa 14/23

    Arbeitnehmerhaftung - entgangener Gewinn - nicht weisungsgemäß erbrachte

    Fordert der Arbeitgeber nach § 280 Abs. 1, § 619a BGB Schadensersatz vom Arbeitnehmer, hat er dementsprechend sowohl die Pflichtverletzung als auch Vorsatz oder Fahrlässigkeit sowie den Schaden und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den Schaden darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG, Urteil vom 21. Mai 2015 - 8 AZR 116/14 - Rn. 25, juris = NZA 2015, 1517; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 2022 - 2 Sa 228/21 - Rn. 37, juris; LAG Sachsen, Urteil vom 9. April 2019 - 7 Sa 259/18 (3) - Rn. 25, juris).
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