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   LAG Niedersachsen, 26.09.2018 - 7 Sa 336/18   

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https://dejure.org/2018,39120
LAG Niedersachsen, 26.09.2018 - 7 Sa 336/18 (https://dejure.org/2018,39120)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.09.2018 - 7 Sa 336/18 (https://dejure.org/2018,39120)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. September 2018 - 7 Sa 336/18 (https://dejure.org/2018,39120)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einheit des Verhinderungsfalls bei erneuter Erstbescheinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EFZG § 3
    Entgeltzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls; Ende der Arbeitsunfähigkeit; Ende der Erkrankung; Entgeltfortzahlung

  • rechtsportal.de

    EFZG § 3
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Jurion (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 318/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.09.2018 - 7 Sa 336/18
    Wird der Arbeitnehmer nach wiederhergestellter Arbeitsfähigkeit erneut krankheitsbedingt arbeitsunfähig, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, entsteht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG grundsätzlich ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einer anderen Krankheit beruht ( vgl. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 318/15 - Rn. 10 ).

    Dabei ist es unerheblich, ob das Ende der Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeits- oder arbeitsfreien Tag fällt (vgl. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 318/15 - Rn. 13) .

    Meldet sich der Arbeitnehmer in unmittelbarem Anschluss an den ausgeschöpften sechs Wochenzeitraum des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG erneut mit einer Erstbescheinigung arbeitsunfähig krank, bestreitet der Arbeitgeber mit der Berufung auf den Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls, dass Arbeitsunfähigkeit infolge der "neuen" Krankheit erst jetzt eingetreten sei ( vgl. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 318/15 - Rn. 19 ).

    Ebenso wie er für die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit als solcher beweispflichtig ist, trifft ihn auch für deren Beginn und Ende die objektive Beweislast ( vgl. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 318/15 - Rn. 20 ).

    Für Darlegung und Nachweis von Beginn und Ende einer auf einer bestimmten Krankheit beruhenden Arbeitsunfähigkeit kann sich der Arbeitnehmer zunächst auf die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stützen ( vgl. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 318/15 - Rn. 21) .

    Dafür steht ihm das Zeugnis des behandelnden Arztes als Beweismittel zur Verfügung ( vgl. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 318/15 - Rn. 22 ).

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.09.2018 - 7 Sa 336/18
    Ein Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale besteht nicht ( vgl. BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 -) .
  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26. September 2018 - 7 Sa 336/18 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 05.03.2019 - 6 Ca 6294/18

    Verzugskostenpauschale 40,00 EUR - Anwendbarkeit Arbeitsrecht

    Dem hat sich der 10. Senat angeschlossen (BAG, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 -, Rn. 75, juris; ebenso: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. Februar 2019 - 5 Sa 250/18 -, Rn. 58, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. Dezember 2018 - 3 Sa 253/18 -, Rn. 73, juris; Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 21. November 2018 - 4 Sa 388/18 -, Rn. 55, juris; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 26. September 2018 - 7 Sa 336/18 -, Rn. 48, juris).
  • ArbG Gelsenkirchen, 17.07.2019 - 2 Ca 58/18

    Verzugspauschale, Anwendbarkeit im Arbeitsrecht

    Dem haben sich der 10. Senat des BAG (BAG, Urteil vom 19.12.2018, Az. 10 AZR 231/18, Rn. 75, juris) sowie - soweit ersichtlich - die 3. und 5. Kammer des LAG Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.02.2019, Az. 5 Sa 250/18, Rn. 32, BeckRS 2019, 4681; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.12.2018, Az. 3 Sa 253/18, Rn. 43, BeckRS 2018, 38983), die 4. Kammer des LAG Hamm (LAG Hamm, Urteil vom 21.11.2018, Az. 4 Sa 388/18, Rn. 41, BeckRS 2018, 39807 ) und die 7. Kammer des LAG Niedersachsen (LAG Niedersachsen, Urteil vom 26.09.2018, Az. 7 Sa 336/18, Rn. 40, BeckRS 2018, 29924) ohne weitere eigene Ausführungen angeschlossen.
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