Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2017 - 7 Sa 38/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
§ 626 Abs. 1 BGB
- aufrecht.de
Weiterleitung von E-Mails mit betrieblichen Informationen auf einen privaten E-Mail-Account
- Betriebs-Berater
Außerordentliche Kündigung - Weiterleitung privater E-Mails
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626
Außerordentliche Kündigung; Weiterleitung privater E-Mails - rechtsportal.de
BGB § 626 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung eines Vertriebsmitarbeiters bei Weiterleitung dienstlicher E-Mails auf einen privaten E-Mail-Account zur Vorbereitung einer Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen - Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung eines Vertriebsmitarbeiters bei Weiterleitung dienstlicher E-Mails auf einen privaten E-Mail-Account zur Vorbereitung einer Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Arbeitsrecht - Weiterleitung von betrieblichen Emails an privaten Email-Account - fristlose Kündigung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Weiterleitung von E-Mails mit betrieblichen Informationen an privaten E-Mail-Account kann zur fristlosen Kündigung führen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vorsicht, Arbeitnehmer! Private E-Mails können Arbeitsplatz kosten!
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Weiterleitung dienstlicher E-Mails auf privaten Mail-Account rechtfertigt außerordentliche Kündigung
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Unerlaubte Weiterleitung von dienstlichen E-Mails auf privates E-Mailkonto
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 07.11.2016 - 54 Ca 6562/16
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2017 - 7 Sa 38/17
Papierfundstellen
- NZA-RR 2017, 532
Rechtsprechung
LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 38/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Justiz Hamburg
§ 305 BGB, § 307 BGB, § 75 BPersVG
Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung - rechtsportal.de
Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung
- rechtsportal.de
Anrechnung eines übertariflichen Entgeltbestandteils auf die Erhöhung des tariflichen Gehaltsanteils
- Jurion
Anrechnung eines übertariflichen Entgeltbestandteils auf die Erhöhung des tariflichen Gehaltsanteils
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 15.02.2017 - 28 Ca 356/16
- LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 38/17
- BAG, 19.09.2018 - 5 AZR 440/17
- BAG - 4 AZR 440/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 19.09.2018 - 5 AZR 440/17
Betriebliche Übung; Entgelterhöhung
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Juli 2017 - 7 Sa 38/17 - aufgehoben. - LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 32/17
Tarifdynamische Anpassung des Gehalts - Gesamtzusage - betriebliche Übung - …
Es ist nicht ersichtlich, dass sich die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgänger für die Erhöhungen der von ihr gezahlten ÜT- und AT- Gehälter dauerhaft der Regelungsmacht der Parteien der Bankentarifverträge unterwerfen wollten (so auch in einem Parallelverfahren LAG Hamburg, Urt. v. 13.07.2017, 7 Sa 38/17, juris Rn 57 ff.).Im Gegenteil ist die Ausweisung der Vergütung als einheitlicher Betrag regelmäßig ein deutliches Anzeichen dafür, dass kein anrechnungsfester, übertariflicher Gehaltsbestandteil vereinbart worden ist (…BAG, Urt. v. 27.01.2004, 1 AZR 105/03, juris Rn 46; so auch LAG Hamburg, Urt. v. 13.07.2017 im Parallelverfahren zum Az. 7 Sa 38/17, juris Rn 76).
- LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 45/17
Tarifdynamische Anpassung des Gehalts - Gesamtzusage - betriebliche Übung - …
Es ist nicht ersichtlich, dass sich die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgänger für die Erhöhungen der von ihr gezahlten ÜT- und AT- Gehälter dauerhaft der Regelungsmacht der Parteien der Bankentarifverträge unterwerfen wollten (so auch in einem Parallelverfahren LAG Hamburg, Urt. v. 13.07.2017, 7 Sa 38/17, juris Rn 57 ff.). - LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 40/17
Tarifdynamische Anpassung des Gehalts - Gesamtzusage - betriebliche Übung - …
Es ist nicht ersichtlich, dass sich die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgänger für die Erhöhungen der von ihr gezahlten ÜT- und AT- Gehälter dauerhaft der Regelungsmacht der Parteien der Bankentarifverträge unterwerfen wollten (so auch in einem Parallelverfahren LAG Hamburg, Urt. v. 13.07.2017, 7 Sa 38/17, juris Rn 57 ff.).