Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2022

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41744
LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21 (https://dejure.org/2021,41744)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.10.2021 - 7 Sa 405/21 (https://dejure.org/2021,41744)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Oktober 2021 - 7 Sa 405/21 (https://dejure.org/2021,41744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 17 KSchG, § 1 KSchG
    Massenentlassungsanzeige, Konsultationsverfahren, krankheitsbedingte Kündigung

  • rewis.io
  • LAG Düsseldorf PDF

    § 17 KSchG, § 1 KSchG
    Massenentlassungsanzeige, Konsultationsverfahren, krankheitsbedingte Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 97 Abs. 1 ; ArbGG § 64
    Berücksichtigung krankheitsbedingter Kündigung bei Schwellenwert nach § 17 KSchG ; Keine Berücksichtigung fristloser Kündigungen bei Schwellenwert nach § 17 KSchG ; Unbegründetheit der krankheitsbedingten Kündigung mangels Nachweis wirtschaftlicher Belastungen

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Auch krankheitsbedingte Kündigungen sind Massenentlassungen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    § 17 KSchG gilt auch bei krankheitsbedingten Kündigungen

  • REHADAT Informationssystem (Pressemitteilung)

    Anzeigepflicht gegenüber der Agentur für Arbeit gilt auch bei krankheitsbedingten Massenentlassungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankheitsbedingte Kündigungen - als Massenentlassungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch krankheitsbedingte Kündigungen sind Massenentlassungen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Anzeigepflicht bei krankheitsbedingten Massenentlassungen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Massenentlassung: Auch krankheitsbedingte Kündigungen sind anzeigepflichtig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Massenentlassungsanzeige ist auch bei mehreren krankheitsbedingten Kündigungen nötig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Massenentlassungsanzeige auch bei krankheitsbedingten Kündigungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 141
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21
    Ist dies der Fall, ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen (dritte Stufe) (st. Rspr., BAG 22.07.2021 - 2 AZR 125/21 - 25.04.2018 - 2 AZR 6/18, BAGE 162, 327; 16.07.2015 - 2 AZR 15/15, BAGE 152, 118 jeweils mwN.).

    (1)Betriebliche Beeinträchtigungen können in Betriebsablaufstörungen aber auch in wirtschaftlichen Belastungen liegen, etwa durch zu erwartende, einen Zeitraum von sechs Wochen pro Jahr übersteigende Entgeltfortzahlungskosten (BAG 25.04.2018 - 2 AZR 6/18, aaO.; 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, aaO.; 07.11.2002 - 2 AZR 599/01, aaO.).

    Tatsächlich ist es so, dass allein der Umstand, dass die Beklagte den Einsatz des Klägers aufgrund seiner möglichen krankheitsbedingten Fehlzeiten in Zukunft nur eingeschränkt planen kann, zur Feststellung betrieblicher Beeinträchtigungen nicht ausreicht (vgl. BAG 25.04.2018 - 2 AZR 6/18, aaO.; 23.01.2014 - 2 AZR 582/13, aaO.).

  • ArbG Düsseldorf, 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21
    I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Der Kläger beantragt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20 - zurückzuweisen.

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21
    Tatsächlich ist es so, dass allein der Umstand, dass die Beklagte den Einsatz des Klägers aufgrund seiner möglichen krankheitsbedingten Fehlzeiten in Zukunft nur eingeschränkt planen kann, zur Feststellung betrieblicher Beeinträchtigungen nicht ausreicht (vgl. BAG 25.04.2018 - 2 AZR 6/18, aaO.; 23.01.2014 - 2 AZR 582/13, aaO.).

    Dies liegt in der Natur der Sache und macht als solches der Beklagten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht unzumutbar (vgl. BAG 23.01.2014 - 2 AZR 582/13, aaO.).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21
    (1)Betriebliche Beeinträchtigungen können in Betriebsablaufstörungen aber auch in wirtschaftlichen Belastungen liegen, etwa durch zu erwartende, einen Zeitraum von sechs Wochen pro Jahr übersteigende Entgeltfortzahlungskosten (BAG 25.04.2018 - 2 AZR 6/18, aaO.; 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, aaO.; 07.11.2002 - 2 AZR 599/01, aaO.).

    (b)Da die Zumutbarkeit der wirtschaftlichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen zudem davon abhängt, welche Kostenbelastung der Arbeitgeber in der Zukunft zu erwarten hat, sind für die Feststellung der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen zudem solche Krankheitszeiten herauszurechnen sind, die - wie eine einmalige Krankheit (vgl. BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13, BAGE 150, 117; 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, NZA 2006, 655; 07.11.2002 - 2 AZR 599/01, AP Nr. 40 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) oder ein Arbeitsunfall (vgl. insoweit BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13, aaO.; 07.11.2002 - 2 AZR 599/01, aaO.; 14.01.1993 - 2 AZR 343/92, NZA 1994, 309) - auch bei der Erstellung der Gesundheitsprognose nicht zu berücksichtigen gewesen wären (vgl. BAG 02.11.1989 - 2 AZR 335/89 - LAG Rheinland-Pfalz 02.12.2015 - 7 Sa 525/14 -).

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21
    (1)Betriebliche Beeinträchtigungen können in Betriebsablaufstörungen aber auch in wirtschaftlichen Belastungen liegen, etwa durch zu erwartende, einen Zeitraum von sechs Wochen pro Jahr übersteigende Entgeltfortzahlungskosten (BAG 25.04.2018 - 2 AZR 6/18, aaO.; 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, aaO.; 07.11.2002 - 2 AZR 599/01, aaO.).

    (b)Da die Zumutbarkeit der wirtschaftlichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen zudem davon abhängt, welche Kostenbelastung der Arbeitgeber in der Zukunft zu erwarten hat, sind für die Feststellung der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen zudem solche Krankheitszeiten herauszurechnen sind, die - wie eine einmalige Krankheit (vgl. BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13, BAGE 150, 117; 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, NZA 2006, 655; 07.11.2002 - 2 AZR 599/01, AP Nr. 40 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) oder ein Arbeitsunfall (vgl. insoweit BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13, aaO.; 07.11.2002 - 2 AZR 599/01, aaO.; 14.01.1993 - 2 AZR 343/92, NZA 1994, 309) - auch bei der Erstellung der Gesundheitsprognose nicht zu berücksichtigen gewesen wären (vgl. BAG 02.11.1989 - 2 AZR 335/89 - LAG Rheinland-Pfalz 02.12.2015 - 7 Sa 525/14 -).

  • BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 624/88

    Kriterien für die Ermittlung der Beschäftigtenzahl - als Voraussetzung für die

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21
    (2)Die Auslegung des § 17 KSchG nach dieser Maßgabe ergibt, dass die Norm nicht nur betriebsbedingte, sondern auch krankheits- und verhaltensbedingte Entlassungen erfasst (so auch Ascheid/Preis/Schmidt/Moll, 6. Aufl. 2021, KSchG § 17 Rn. 37 mwN.; BeckOK ArbR/Volkening, 61. Ed. 1.9.2021, KSchG § 17 Rn. 14; EuArbR/Spelge Art. 1 Rn. 28; MHdB ArbR, § 121 T. des Arbeitnehmers bei Massenentlassungen Rn. 47; vgl. auch BAG 08.06.1989 - 2 AZR 624/88, NZA 1990, 224 unter II. 4. b) der Gründe).

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.06.1989 (- 2 AZR 624/88, aaO.) berücksichtigt die MERL nicht und trifft lediglich eine nicht tragende Aussage zur fehlenden Bedeutung des Grundes einer Kündigung.

  • BAG, 19.05.2021 - 5 AS 2/21

    Beschäftigung im Straßentransport - Höchstarbeitszeiten - Verhältnis von § 21a

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21
    Wird daraus der Wille des Gesetzgebers klar erkennbar, ist dieser zu beachten (BAG 19.05.2021 - 5 AS 2/21, NZA 2021, 1134; 16.10.2019 - 5 AZR 241/18, BAGE 168, 113).

    In Betracht zu ziehen sind die Begründung eines Gesetzentwurfs, der unverändert verabschiedet worden ist, die darauf bezogenen Stellungnahmen von Bundesrat und Bundesregierung und die Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse (BVerfG 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 ua., BVerfGE 149, 126; BAG 19.05.2021 - 5 AS 2/21, aaO.).

  • BAG, 10.03.1999 - 4 AZN 857/98

    Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21
    Mangels grundsätzlicher Bedeutung in Zusammenhang mit diesem ebenfalls tragenden Unwirksamkeitsgrund, entfällt die grundsätzliche Bedeutung insgesamt (vgl. BAG 18.09.2012 - 3 AZN 952/12 - 10.03.1999 - 4 AZN 857/9, BAGE 91, 93; BSG 17.05.2021 - B 4 AS 38/21 B - und - B 4 AS 38/21 B -).
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21
    Lediglich bei tatsächlichen festzustellenden Störungen des Betriebsablaufs können jährliche Ausfallzeiten von weniger als sechs Wochen erhebliche betriebliche Auswirkungen zur Folge haben (vgl. BAG 29.08.1991 - 2 AZR 220/91 (A), NZA 1992, 166; 06.09.1989 - 2 AZR 224/89, AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 335/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21
    (b)Da die Zumutbarkeit der wirtschaftlichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen zudem davon abhängt, welche Kostenbelastung der Arbeitgeber in der Zukunft zu erwarten hat, sind für die Feststellung der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen zudem solche Krankheitszeiten herauszurechnen sind, die - wie eine einmalige Krankheit (vgl. BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13, BAGE 150, 117; 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, NZA 2006, 655; 07.11.2002 - 2 AZR 599/01, AP Nr. 40 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) oder ein Arbeitsunfall (vgl. insoweit BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13, aaO.; 07.11.2002 - 2 AZR 599/01, aaO.; 14.01.1993 - 2 AZR 343/92, NZA 1994, 309) - auch bei der Erstellung der Gesundheitsprognose nicht zu berücksichtigen gewesen wären (vgl. BAG 02.11.1989 - 2 AZR 335/89 - LAG Rheinland-Pfalz 02.12.2015 - 7 Sa 525/14 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2015 - 7 Sa 525/14

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92

    Kündigung: Kündigung infolge krankheitsbedingter Fehlzeiten - Kurzerkrankungen -

  • BSG, 17.05.2021 - B 4 AS 38/21 B

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; Entscheidung über

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 125/21

    Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung - Sondervergütung

  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZN 952/12

    Betriebsrentenerhöhung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 241/18

    Bürgenhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 733/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

  • BAG, 13.03.1969 - 2 AZR 157/68

    Kündigung - Betriebsbegriff - Treuepflichtverletzung - Strafbare Handlung

  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02

    Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 426/03

    Anschlussbefristung

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

  • LAG Düsseldorf, 17.05.2022 - 14 Sa 825/21

    Personenbedingte Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen; Referenzzeitraum;

    Dies entspricht bei 42 Kalendertagen in sechs Kalenderwochen rechnerisch 31, 5 Arbeitstagen (aA. LAG Düsseldorf 15.10.2021 - 7 Sa 405/21 -, juris Rn. 52, wo bei dem 6/2-Schichtsystem Entgeltfortzahlung an 35 Arbeitstagen als nicht hinreichend betrachtet wird).

    In der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 15.10.2021 - 7 Sa 405/21 -, juris Rn. 52, wird kein abstrakter Rechtssatz zur Berechnung der Anzahl von Arbeitstagen in einem 6/2-Schichtsystem aufgestellt.

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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2022 - 7 Sa 405/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,19120
LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2022 - 7 Sa 405/21 (https://dejure.org/2022,19120)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.05.2022 - 7 Sa 405/21 (https://dejure.org/2022,19120)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Mai 2022 - 7 Sa 405/21 (https://dejure.org/2022,19120)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 Abs 4 BEEG, § 15 Abs 7 BEEG, § 280 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 126 Abs 1 BGB
    Teilzeitarbeit in der Elternzeit - Schadensersatzansprüche - formwirksamer Antrag

  • IWW

    § 15 Abs. 1 BEEG, § ... 15 BEEG, § 15 Abs. 7 Nr. 5 BEEG, § 126 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 6 BEEG, §§ 280, 241 Abs. 2, § 611 BGB, § 145 BGB, § 15 Abs. 7 BEEG, § 15 Abs. 5 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 2 BEEG, § 15 Abs. 7 Nr. 5a BEEG, § 133 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 241 Abs. 2 BGB, §§ 15 Abs. 6, 7 BEEG, § 15 Abs. 6, § 15 Abs. 4 BEEG, § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG, § 15 Abs. 5 Satz 1 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 1 Nrn. 3 und 5 BEEG, § 15 Abs. 5 Satz 3 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BEEG, §§ 133, 157 BGB, § 16 Abs. 1 Satz 8 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 1 und 2 BEEG, 7 Nr. 5 BEEG, § 126 BGB, § 125 S. 1 BGB, § 126a Abs. 1 BGB, § 126 Abs. 3 BGB, § 15 Abs. 7 Satz 5 Nr. 1 BEEG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Teilzeitarbeit in Elternzeit - formwirksamer Antrag - Schadensersatzansprüche

  • rechtsportal.de

    Elternzeit; Fürsorgepflicht; Schadensersatz; Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit beabsichtiger Teilzeitarbeit in der Elternzeit

  • rechtsportal.de

    Elternzeit; Fürsorgepflicht; Schadensersatz; Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit beabsichtiger Teilzeitarbeit in der Elternzeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11

    Zweimalige Inanspruchnahme von Elternteilzeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2022 - 7 Sa 405/21
    Die Differenzierung zwischen dem Verringerungsantrag nach § 15 Abs. 5 Satz 1 BEEG im Konsensverfahren und dem Verringerungsanspruch gemäß § 15 Abs. 6 iVm. Abs. 7 BEEG im Anspruchsverfahren wird ferner aus der Regelung in § 15 Abs. 5 Satz 3 BEEG deutlich (BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 18).

    Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann deshalb zunächst nur einen Antrag nach § 15 Abs. 5 Satz 1 BEEG stellen, den Verlauf des Konsensverfahrens abwarten und erst dann entscheiden, ob ein bestimmter Anspruch gemäß § 15 Abs. 6 BEEG geltend gemacht werden soll (BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 18).

    Ob der Arbeitnehmer die Arbeitszeitverringerung und ihre Verteilung im Konsens- oder Anspruchsverfahren durchzusetzen versucht, ist durch Auslegung zu ermitteln (ErfK/ Gallner , 22. Aufl. 2022, BEEG § 15 Rn. 14 mit Hinweis auf BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - noch zur Verringerung, dort Rn. 15).

  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2022 - 7 Sa 405/21
    76 Ein Antrag nach § 15 Abs. 6, 7 BEEG ist vom Arbeitnehmer eigenhändig durch Namensunterschrift oder notariell beglaubigtes Handzeichen zu unterzeichnen, da durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben ist (vgl. BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 15 ff. zu § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG).

    Ein Telefax (vgl. BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 29 ff. zu § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG) genügt nicht.

    Es kann gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") verstoßen, wenn besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 33 zu § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG; ErfK/ Gallner , 22. Aufl. 2022, BEEG § 15 Rn. 16 iVm. § 16 Rn. 2).

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 376/93

    Mitbestimmung des Personalrats nur auf Antrag; Hinweispflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2022 - 7 Sa 405/21
    Weitergehende Hinweispflichten ergeben sich nur in den Bereichen, in denen der Arbeitnehmer regelmäßig nicht hinreichend über seine Rechte informiert ist, der Arbeitgeber aber über die notwendigen Kenntnisse verfügt (BAG 26. August 1993 - 2 AZR 376/93 - Rn. 19, juris mwN.).
  • BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2022 - 7 Sa 405/21
    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen und widerspruchsfreien Ergebnis führt, das den Interessen beider Vertragspartner gerecht wird (BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 23, juris).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2022 - 7 Sa 405/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09) muss der Verringerungsantrag so formuliert sein, dass er durch ein schlichtes "Ja" angenommen werden kann.
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16

    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2022 - 7 Sa 405/21
    Die Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer (BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 10 mwN.).
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