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   LAG Düsseldorf, 13.08.1998 - 7 Sa 425/98   

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LAG Düsseldorf, 13.08.1998 - 7 Sa 425/98 (https://dejure.org/1998,3195)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.1998 - 7 Sa 425/98 (https://dejure.org/1998,3195)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 1998 - 7 Sa 425/98 (https://dejure.org/1998,3195)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verhaltensbedingte Kündigung - Kirchlicher Mitarbeiter Verstöße gegen kirchliche Grundsätze

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § GG Art. 140 KSchG § 9 Abs. 1 S. 2; Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (Go) vom 22.09.1993 Art. 4 und 5; Mitarbeiterverord-nung (MAVO) § 19 Abs. 1 S. 2
    Verhaltensbedingte Kündigung - Kirchlicher Mitarbeiter Verstöße gegen kirchliche Grundsätze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhaltensbedingte Kündigung ; Soziale Rechtfertigung; Kirchlicher Mitarbeiter ; Kantor als Mitarbeiter des liturgischen Dienstes; "Verstöße gegen kirchliche Grundsätze"; Geltungsbereich gesteigerter Loyalitätsforderungen im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse; ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Kündigung eines Kirchenmusikers durch Kirchengemeinde; Verstoß gegen Loyalitätspflichten; Erforderlichkeit einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung; Zugrundelegung der moralischen Grundsätze der katholischen Kirche; Loyalitätsanforderungen der Kirche; ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § GG Art. 140 KSchG § 9 Abs. 1 S. 2; Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (Go) vom 22.09.1993 Art. 4 und 5; Mitarbeiterverord-nung (MAVO) § 19 Abs. 1 S. 2
    Verhaltensbedingte Kündigung - Kirchlicher Mitarbeiter Â"Verstöße gegen kirchliche GrundsätzeÂ"

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Mitarbeiters der evangelischen Kirche wegen außerehelicher Beziehungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Essen, 09.12.1997 - 6 Ca 2708/97

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Mitarbeiter der katholischen Kirche im

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.08.1998 - 7 Sa 425/98
    Die Berufung der beklagten Kirchengemeinde gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 09.12.1997 - 6 Ca 2708/97 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 511/18

    Rechtskraft eines eine Kündigungsschutzklage abweisenden Urteils - Schadensersatz

    mit Urteil vom 13. August 1998 zurück (-  7 Sa 425/98  -) .

    durch das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. September 1999 (-  2 AZR 712/98  -) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden war, wies das Landesarbeitsgericht die Kündigungsschutzklage des Klägers mit Urteil vom 3. Februar 2000 (-  7 Sa 425/98  -) ab.

    Im Oktober 2010 erhob der Kläger beim zuständigen Landesarbeitsgericht Restitutionsklage mit der Begründung, das Urteil des Berufungsgerichts vom 3. Februar 2000 (-  7 Sa 425/98  -) beruhe auf einer festgestellten Konventionsverletzung, weshalb ein Restitutionsgrund iSv. § 580 Nr. 8 ZPO vorliege.

    aa) Wie das Landesarbeitsgericht in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt hat, hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 16. September 1999 (- 2 AZR 712/98 - ) - das seinerseits vom Landesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 3. Februar 2000 (- 7 Sa 425/98 -) in Bezug genommen wurde - nicht etwa ungeprüft Vorbringen der Beklagten zum Kündigungsgrund übernommen, sondern das Vorliegen eines Kündigungsgrundes iSd. GrO eigenständig unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1985 (- 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 - BVerfGE 70, 138) geprüft und ist zu dem nicht unvertretbaren Ergebnis gelangt, der Umstand, dass der katholisch verheiratete Kläger eine neue dauerhafte Partnerschaft eingegangen war, sei als schwerwiegende persönliche sittliche Verfehlung iSv. Art. 5 Abs. 2 Alt. 1 GrO anzusehen und komme damit als Kündigungsgrund nach der GrO in Betracht.

    Ein (etwaiger) Verstoß der Beklagten gegen sie (ggf.) treffende Sorgfaltspflichten ist weder in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. September 1999 (- 2 AZR 712/98 -) , noch in dem dieser Entscheidung nachgehenden Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 3. Februar 2000 (- 7 Sa 425/98 -) problematisiert worden.

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13

    Keine Wiedereinstellung des rechtskräftig gekündigten Kirchenmusikers

    Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen hat die Beklagte unter dem Aktenzeichen 7 Sa 425/98 bei dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf Berufung eingelegt.

    Mit Urteil vom 13.08.1998 - 7 Sa 425/98 wies das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 09.12.1997 zurück.

    Mit dem nach der Zurückverweisung ergangenen streitgegenständlichen Urteil vom 03.02.2000 - 7 Sa 425/98 hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ohne Zulassung der Revision der Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen stattgegeben, die Kündigungsschutzklage des Klägers abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, nach Vernehmung des Kirchenvorstandsvorsitzenden stehe zur Überzeugung der Berufungskammer fest, dass die Beklagte das Prozedere des Artikels 5 Abs. 1 der GrO eingehalten habe.

    Mit am 18.10.2010 bei dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf eingegangener Restitutionsklage hat der Kläger die Wiederaufnahme des bei dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 7 Sa 425/98 geführten Berufungsverfahrens und die Aufhebung des in diesem Verfahren ergangenen rechtskräftigen Urteils vom 03.02.2000 begehrt.

    Daraufhin hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 27.05.2013 - 7 Sa 109/13 die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 08.12.1998 - 6 Ca 3127/98 mit der Begründung zurückgewiesen, dass bereits wegen des rechtskräftigen Urteils des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 03.02.2000 - 7 Sa 425/98 feststehe, dass bei Zugang der Kündigung vom 22.12.1997 schon kein Arbeitsverhältnis mehr zwischen dem Kläger und der Beklagten bestanden hat.

    Insbesondere im Falle des Klägers würden letztere Gesichtspunkte seine Wiedereinstellung ausschließen, denn seit der rechtskräftigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 03.02.2000 - 7 Sa 425/98 über die Kündigung vom 12.09.1997 sind bis zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 23.09.2010 12, 5 Jahre verstrichen.

    Nach der zweiten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 03.02.2000 - 7 Sa 425/98, mit welcher die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.03.1998 festgestellt worden ist, durfte sich die Beklagte wegen der von dem 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts geäußerten Rechtsauffassung darauf verlassen, dass die von ihr ausgesprochene Kündigung zu einer dauerhaften und auch eine Wiedereinstellung des Klägers ausschließenden Beendigung des Arbeitsverhältnisse geführt hat.

    Bestätigt wurde die Beklagte in ihrer Annahme dadurch, dass mit Beschluss vom 29.05.2000 eine Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vom 03.02.2000 - 7 Sa 425/98 durch das Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen worden war und das Bundesverfassungsgericht am 08.07.2002 die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen hat, da die angegriffene Entscheidung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne.

    Die Beklagte musste nach dem Urteil des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 16.09.1999 - 2 AZR 712/98, des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts über die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vom 03.02.2000 - 7 Sa 425/98 und der am 08.07.2002 erfolgten Nichtannahme seiner Beschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht aber nicht davon ausgehen, dass der Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überhaupt erfolgreich sein wird.

  • LAG Düsseldorf, 12.09.2018 - 12 Sa 757/17

    Kirchenmusiker: Kann Schadenersatz die Rechtskraft durchbrechen?

    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 09.12.1997 zurück (Urteil vom 13.08.1998 - 7 Sa 425/98).

    Nachdem das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13.08.1998 (Az. 7 Sa 425/98) auf die Revision der Beklagten zu 1) durch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 16.09.1999 - 2 AZR 712/98, Bl. 228 ff.) wegen eines Verfahrensmangels aufgehoben worden war, wies das Landesarbeitsgericht die Kündigungsschutzklage des Klägers nach neuer Verhandlung und Entscheidung mit Urteil vom 03.02.2000 (Az. 7 Sa 425/98, Bl. 254 ff.) ab.

    In dem Kündigungsschutzverfahren hatten die Parteien ausweislich des Tatbestandes des Urteils des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13.08.1998 - (7 Sa 425/98, juris Rn. 18 ff.) zur Frage der Erweiterung der Grundordnung wie folgt vorgetragen:.

    Dies zeigt der Parteivortrag der Parteien ausweislich des Tatbestandes des Urteils des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13.08.1998 (a.a.O., juris Rn. 18 ff.), wie er im Tatbestand dieses Urteils auszugsweise wiedergegeben ist.

    So führt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf aus, dass der Kläger nicht zu den Mitarbeitern gehört, an die gesteigerte Loyalitätsanforderungen zu stellen sind und bei denen eine (abgemilderte) Kündigungsautomatik gemäß Art. 5 Abs. 3 GrO 1993 gilt (Urteil vom 13.08.1998 a.a.O. Rn. 81).

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11

    Restitutionsklage - festgestellter Konventionsverstoß

    das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Februar 2000 - 7 Sa 425/98 - aufzuheben und seiner Kündigungsschutzklage mit dem dort gestellten Antrag stattzugeben;.
  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98

    Kündigung; Kirchendienst

    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Sa 425/98 -.

    Auf die Revision der Beklagten und des Streithelfers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. August 1998 - 7 Sa 425/98 - aufgehoben.

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 7 Sa 1427/10

    Wiederaufnahme eines Kündigungsschutzverfahrens nach positiver EGMR-Entscheidung

    Mit seiner am 18.10.2010 beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf eingegangenen Restitutionsklage begehrt der Kläger die Wiederaufnahme des beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf unter dem Az 7 Sa 425/98 geführten Berufungsverfahrens und die Aufhebung des in diesem Verfahrens ergangenen rechtskräftigen Urteils vom 03.02.2000.

    Der Kläger beantragt, das rechtskräftige Urteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 03.02.2000 zum Aktenzeichen 7 Sa 425/98 aufzuheben und der in dem Verfahren 7 Sa 425/98 verfolgten Kündigungsschutzklage des Restitutionsklägers mit dem dort gestellten Antrag stattzugeben.

  • LAG Hamm, 14.06.2013 - 10 Sa 18/13

    Außereheliche geschlechtliche Beziehung eines katholischen Kirchenmusikers

    Es gilt auch nach einer Trennung der Eheleute (vgl. BAG 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - NZA 2000, 208; 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 43, NZA 2012, 443; LAG Düsseldorf 13. August 1998 - 7 Sa 425/98 - KirchE 36, 343).

    Das Gegenteil folgt entgegen seiner Ansicht nicht in einem Umkehrschluss aus Art. 5 Abs. 2 Spiegelstrich 2 GrO (vgl. BAG 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - zu II 5 b der Gründe, NZA 2000, 2008; LAG Düsseldorf 13. August 1998 - 7 Sa 425/98 - zu A II der Gründe, LAGE BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 9 jeweils jedenfalls für das geschlechtliche Zusammenleben Unverheirateter; insoweit als unbedenklich eingestuft durch EGMR 23. September 2010 - 1620/03 - Rn. 68, NZA 2011, 279) .

    Soweit man mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (23. September 2010 - 1620/03 - Rn. 69, NZA 2011, 279) eine uneingeschränkte gerichtliche Kontrolle der Nähe zum Verkündigungsauftrag für eröffnet halten wollte, gilt, dass man als Laie (nicht geweihte Person) in der katholischen Kirche der Verkündigung schwerlich näher kommen kann als ein Mitarbeiter im liturgischen Dienst (vgl. BAG 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - zu II 5 b der Gründe, NZA 2000, 208; LAG Düsseldorf 13. August 1998 - 7 Sa 425/98 - zu A I der Gründe, LAGE BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 9; Magen aaO S. 48) .

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