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   LAG Thüringen, 25.09.2001 - 7 Sa 522/2000   

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https://dejure.org/2001,9084
LAG Thüringen, 25.09.2001 - 7 Sa 522/2000 (https://dejure.org/2001,9084)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 25.09.2001 - 7 Sa 522/2000 (https://dejure.org/2001,9084)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 25. September 2001 - 7 Sa 522/2000 (https://dejure.org/2001,9084)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Fraktionsmitarbeiters für die Dauer der Legislaturperiode; Sachgrund bei Zweckbefristung; Fachlich beratende und politisch bewertende Tätigkeit; Sachliche Rechtfertigung der ...

  • Judicialis

    BGB § 620

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620
    Befristung mit Sachgrund

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 257/97

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Wissenschaftliche Mitarbeiter einer

    Auszug aus LAG Thüringen, 25.09.2001 - 7 Sa 522/00
    Zur Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Fraktionsmitarbeiters für die Dauer der Legislaturperiode (im Anschluß an BAG vom 26.08.1998, BAGE 89, 316; vom 26.08.1998, 7 AZR 257/97 n. v.).

    Nach der vom Arbeitsgericht angezogenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26.08.1998, 7 AZR 450/97, BAGE 89, 316; vom 26.08.1998, 7 AZR 257/97 n. v.) kann das Arbeitsverhältnis eines Fraktionsmitarbeiters dann auf das Ende der Legislaturperiode befristet werden, wenn seine Aufgabe darin besteht, die Fraktion durch fachliche Beratung und politische Bewertung zu unterstützen.

    Entscheidend ist die Aufgabenstellung und nicht der Titel, wie schon die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Rechtsstreit 7 AZR 257/97 zeigt.

  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97

    Befristung der Arbeitsverhältnisse bei wissenschaftlichen Mitarbeitern einer

    Auszug aus LAG Thüringen, 25.09.2001 - 7 Sa 522/00
    Zur Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Fraktionsmitarbeiters für die Dauer der Legislaturperiode (im Anschluß an BAG vom 26.08.1998, BAGE 89, 316; vom 26.08.1998, 7 AZR 257/97 n. v.).

    Nach der vom Arbeitsgericht angezogenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26.08.1998, 7 AZR 450/97, BAGE 89, 316; vom 26.08.1998, 7 AZR 257/97 n. v.) kann das Arbeitsverhältnis eines Fraktionsmitarbeiters dann auf das Ende der Legislaturperiode befristet werden, wenn seine Aufgabe darin besteht, die Fraktion durch fachliche Beratung und politische Bewertung zu unterstützen.

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus LAG Thüringen, 25.09.2001 - 7 Sa 522/00
    Der spätere Wegfall des bei Vertragsschluss gegebenen Sachgrundes lässt die wirksam vereinbarte Befristung aber unberührt (ständige Rechtsprechung seit BAG, GS, vom 12.10.1960, AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
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