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   LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2019 - 7 Sa 557/19   

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https://dejure.org/2019,48854
LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2019 - 7 Sa 557/19 (https://dejure.org/2019,48854)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2019 - 7 Sa 557/19 (https://dejure.org/2019,48854)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 7 Sa 557/19 (https://dejure.org/2019,48854)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erschleichen eines Anwohnerparkausweises als wichtiger Kündigungsgrund; Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung zerstört Vertrauensverhältnis

  • va-ra.com (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung im Arbeitsrecht - neue Entwicklungen in der Rechtsprechung

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verdachtskündigung wegen Erschleichens rechtswidriger Vorteile

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 224
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2019 - 7 Sa 557/19
    2.2.1 Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 31.01.2019 - 2 AZR 426/18 - NZA 2019, 893) ist davon auszugehen, dass nicht nur der verhaltensbezogene Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, sondern auch der dringende Verdacht einer solchen Pflichtverletzung einen wichtigen Grund an sich darstellen kann.

    Die Verdachtskündigung ist nach der neueren Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG 31.01.2019 - 2 AZR 426/18 - Rz. 24) eine personenbedingte Kündigung.

    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen nicht aus (BAG 2 AZR 426/18 Rz. 27 m.w.N.) .

    Eine solche Pflichtverletzung kommt typischerweise als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht (BAG 31.01.2019 - 2 AZR 426/18 - Rn 75).

    Der Arbeitgeber darf deshalb alle Daten speichern und verwenden, die er benötigt, um die ihm obliegende Darlegungs- und Beweislast in einem potenziellen Kündigungsschutzprozess zu erfüllen Weniger intensiv in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers eingreifende Datenerhebungen, -verarbeitungen und -nutzungen können nach § 26 BDSG ohne Vorliegen eines durch Tatsachen begründeten Anfangsverdachts - zumal einer Straftat oder anderen schweren Pflichtverletzung - erlaubt sein ( vgl. BAG 31.01.2019 - 2 AZR 426/18 - Rn 53 - juris zur Vorgängerregelung in § 32 Abs. 1 BDSG).

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2019 - 7 Sa 557/19
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (std. Rspr. vgl. BAG Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn 15 - juris; vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 26 - juris).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2019 - 7 Sa 557/19
    In dieser Situation spricht eine so hohe Wahrscheinlichkeit für ein kollusives Vorgehen, dass sich der Verdacht als "erdrückend" (BAG 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - Rz. 32 - BAGE 146, 303) erweist.
  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2019 - 7 Sa 557/19
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (std. Rspr. vgl. BAG Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn 15 - juris; vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 26 - juris).
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