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   LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2007 - 7 Sa 561/07   

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LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2007 - 7 Sa 561/07 (https://dejure.org/2007,1655)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.07.2007 - 7 Sa 561/07 (https://dejure.org/2007,1655)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 7 Sa 561/07 (https://dejure.org/2007,1655)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung mit dem Vorwurf der Unterschlagung; Verstoß von § 622 Abs. 2 S. 2 BGB gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung; Berücksichtigung von § 622 Abs. 2 S. 2 BGB bei Berechnung der maßgeblichen Kündigungsfrist

  • Betriebs-Berater

    Altersdiskriminierung junger Arbeitnehmer durch kürzere Kündigungsfristen?

  • hensche.de

    Kündigung: Fristlos

  • Judicialis

    BGB § 622 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr sind bei der Berechnung der Kündigungs-fristen zu berücksichtigen

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersdiskriminierende Kündigungsfrist im Arbeitsrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung der Kündigungsfristen: Ausschluss der Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr ? Verstoß gegen europarechtliches Verbot der Altersdiskriminierung ? § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht mehr anzuwenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Gesetzliche Kündigungsfrist ist wegen Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer unwirksam

  • k44.de (Kurzinformation)

    Berechnung von Beschäftigungszeiten ab Vollendung des 25. Lebensjahres verstößt gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der Regelung in § 622 Abs.2 S. 2 BGB wegen Altersdiskriminierung?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Regelung zu den Kündigungsfristen gekippt

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist von Arbeitnehmern

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsfristen und Altersdiskriminierung: Berücksichtigung von Betriebszugehörigkeitszeiten auch vor Vollendung des 25. Lebensjahres?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsrecht - Kündigungsfrist: Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • law-blog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Unwirksamkeit von Kündigungsfristen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 570
  • BB 2008, 283
  • DB 2007, 2542
  • NZA-RR 2008, 17
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 500/04

    Befristung - Altersdiskriminierung - Unanwendbarkeitsausspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2007 - 7 Sa 561/07
    Mit der Rechtsprechung des EuGH (EuGH vom 22.11.2005 - C 144/04 Werner Mangold/ Rüdiger Helm - NZA 2005, 1345, 134), der sich das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 26.04.2006 - 7 AZR 500/04 - AP Nr. 23 zu § 14 TzBfG) angeschlossen hat, ist davon auszugehen, dass das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters als ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts anzusehen ist, dessen Beachtung nicht von der Umsetzung der Richtlinie durch den Mitgliedstaat und entsprechender Umsetzungsfristen abhängt.

    Verstößt eine innerstaatliche Regelung gegen den gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitssatz, ist das nationale Gericht gehalten, eine diskriminierende nationale Bestimmung außer Anwendung zu lassen, ohne dass es ihre vorherige Aufhebung durch den Gesetzgeber beantragen oder abwarten müsste (vgl. BAG 26.04.2006 - 7 AZR 500/04 - a. a. O. unter Verweis auf die Rspr. des EuGH).

    Mit der Zuordnung des Verbots der Altersdiskriminierung zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts hat der EuGH im Übrigen nicht die ihm übertragenen Kompetenzen überschritten (BAG vom 26.04.2006 - 7 AZR 500/04 - a. a. O.).

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2007 - 7 Sa 561/07
    Bei der Berechnung der Kündigungsfrist sei unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 22. November 2005 - C 144/04 (Mangold/Helm) und der nachfolgenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts die Vorschrift des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht anzuwenden, da diese Regelung gegen europäisches Recht verstoße.

    Mit der Rechtsprechung des EuGH (EuGH vom 22.11.2005 - C 144/04 Werner Mangold/ Rüdiger Helm - NZA 2005, 1345, 134), der sich das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 26.04.2006 - 7 AZR 500/04 - AP Nr. 23 zu § 14 TzBfG) angeschlossen hat, ist davon auszugehen, dass das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters als ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts anzusehen ist, dessen Beachtung nicht von der Umsetzung der Richtlinie durch den Mitgliedstaat und entsprechender Umsetzungsfristen abhängt.

    Es obliegt dem nationalen Gericht, bei dem ein Rechtsstreit über das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters anhängig ist, im Rahmen seiner Zuständigkeiten den rechtlichen Schutz, der sich für den Einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht ergibt, zu gewährleisten und die volle Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts zu garantieren, indem es jede möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet lässt (EuGH vom 22.11.2005 - C 144/04 Werner Mangold/Rüdiger Helm - NZA 2005, 1345, 13).

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2007 - 7 Sa 561/07
    Es geht nur um den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Kündigungserklärung des Beklagten selbst; dieser Fall ist anders zu behandeln als derjenige, in der dem Arbeitgeber eine Handlung aufgrund der bestehenden (europarechtswidrigen) Rechtslage unmöglich geworden wäre (BAG vom 23.03.2006 - 2 AZR 343/05 - AP Nr. 21 zu § 17 KSchG 1969).
  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2007 - 7 Sa 561/07
    Wenn dies gleichwohl geschieht, soll mit den verlängerten Kündigungsfristen dem Arbeitnehmer die Anpassung an eine veränderte berufliche Situation, die Suche nach einer anderen Arbeitsstelle und der möglichst nahtlose Übergang in eine neue Beschäftigung erleichtert werden (vgl. BVerfG 1. Senat 16.11.1982 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 - AP Nr. 16 zu § 622 BGB).
  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 38/04 B

    Beendigung der Zulassung im Vertragszahnarztrecht, Verstoß gegen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2007 - 7 Sa 561/07
    Insofern liegt hier eine andere Fallkonstellation vor, als sie der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 27. April 2005 (BSG v. 27.04.2005 - B 6 KA 38/04 B - veröffentlicht in juris) zugrunde gelegen hat.
  • LAG Düsseldorf, 21.11.2007 - 12 Sa 1311/07

    Altersdiskriminierung junger Menschen durch kürzere Kündigungsfristen?

    In der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.07.2007, DB 2007, 2542 f.) wird in Bezug auf den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung und das Verbot der Altersdiskriminierung die Auffassung vertreten, dass § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB jüngere Arbeitnehmer wegen des Alters benachteilige, ohne dass hierfür ein Rechtfertigungsgrund ersichtlich sei.

    Für § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 24.07.2007, a.a.O.) daraus gefolgert, dass, ohne den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidung ersuchen zu müssen, die Gesetzesvorschrift unanwendbar zu lassen und dem Arbeitgeber auch kein Vertrauensschutz zuzubilligen sei (a.A. ArbG Lörrach vom 23.01.2007, ArbuR 2007, 184, ArbG Berlin vom 22.08.2007, 86 Ca 1696/07, - zu einer tariflichen Kündigungsfristenregelung - LAG Baden-Württemberg vom 30.07.2007, 15 Sa 29/07).

  • LAG Düsseldorf, 17.02.2010 - 12 Sa 1311/07

    Diskriminierungsfreie Berechnung der Kündigungsfrist anhand der

    Nicht zuletzt hat die Publikation des Urteils des LAG Berlin-Brandenburg vom 24.07.2007 - 7 Sa 561/07 - [zu einer Kündigung vor Ablauf der Umsetzungsfrist] und nachfolgender instanzgerichtlicher Urteile dazu beigetragen, § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB als weiterhin anwendbares Recht zu destabilisieren.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 295/08

    Altersdiskriminierung - Anknüpfung an Mindestalter für Kündigungsfrist -

    Sie ist unter Hinweis auf die Entscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg vom 24.07.2007 (7 Sa 561/07) und des LAG Düsseldorf vom 21.11.2007 (12 Sa 1311/07) der Ansicht, § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB sei europarechtswidrig.

    2. Die Kammer schließt sich nicht der Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 24.07.2007 (7 Sa 561/07 - DB 2007, 2542) oder des LAG Schleswig-Holstein im Urteil vom 28.05.2008 (3 Sa 31/08, Juris) an, wonach die Vorschrift des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB bei der Berechnung der maßgeblichen Kündigungsfristen nicht anzuwenden ist.

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 3 Sa 31/08

    Kündigungsfrist, Wirksamkeit, Anknüpfung, Mindestalter, Altersgrenze "25",

    Diese Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des erkennenden Gerichts unter keinem rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt nach Artikel 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG gerechtfertigt (so auch LAG Berlin-Brandenburg vom 24.7.2007 - 7 Sa 561/07 - zitiert nach JURIS).

    Ebenso ist Sinn und Zweck verlängerter Kündigungsfristen bei Langzeitbeschäftigten, dass diesen in der Regel älteren Arbeitnehmern nicht oder doch nur in zweiter Linie gekündigt wird (LAG Berlin- Brandenburg v. 24.7.2007 - 7 Sa 561/07 -, zit. nach JURIS, Rd.-Ziff. 42).

    (5) Daher ist mit der überwiegenden Meinung in der Literatur davon auszugehen, dass § 622 Abs. 2 BGB eine nach Artikel 2 Abs. 1 RL 2000/78/EG unzulässige Diskriminierung wegen des Alters enthält (so auch LAG Berlin-Brandenburg v. 24.7.2007, 7 Sa 561/07; unentschlossen: LAG Düsseldorf v. 21.11.2007, - 12 Sa 1311/07 - ferner Annuß, BB 2006, 325, 326; Müller-Glöge in ErfK, 7. Auflage 2007 Rd.-Ziff. 2 zu § 622 BGB; Schleusener, Europarechts- und Grundgesetzwidrigkeit von § 622 II 2 BGB, NZA 2007, S.358 ff, 359; Preis, NZA 2006, S. 401 ff, 406; Wolff FA 2006, S. 260 ff, 263; Waltermann, NZA 2005, S.1265 ff, 1270; Löwisch in Festschrift für Schwerdtner S. 769 ff, 771; anderer Ansicht Tavakoli/Westhauser DB 2008, S.702 ff, 707).

  • LAG Hamburg, 03.06.2009 - 5 Sa 3/09

    Altersdiskriminierung - Schadensersatz - Geltendmachungsfrist -

    Es wird die Auffassung vertreten, dass bei einer Überzeugung des nationalen Gerichts von der Gemeinschaftswidrigkeit einer Norm - auch wenn noch keine einschlägige Entscheidung des EuGH vorliegt - das Fachgericht den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts selbst feststellen kann und die nationale Norm nicht anwendet (LAG Berlin-Brandenburg 24.07.2007 - 7 Sa 561/07 - LAGE § 622 BGB 2002 Nr. 2; ErfK aaO. Nr. 47 zu Art. 234 EGV).
  • BVerfG, 18.11.2008 - 1 BvL 4/08

    Vereinbarkeit von § 622 Abs 2 S 2 BGB mit Art 3 Abs 1, Abs 3 GG - mangelnde

    Das Arbeitsgericht setzt sich nicht mit der in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum verbreiteten Auffassung auseinander, die Regelung des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB sei mit europarechtlichen Vorgaben unvereinbar und dürfe deshalb von den nationalen Gerichten nicht angewandt werden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juli 2007 - 7 Sa 561/07 -, NZA-RR 2008, S. 17; Spilger, in: KR, 8. Aufl. 2007, § 622 BGB Rn. 56; Annuß, BB 2006, S. 325 ; Löwisch, BB 2006, S. 2189; Schleusener, NZA 2007, S. 358 ; Hamacher/Ulrich, NZA 2007, S. 657 ; Temming, NZA 2007, S. 1193 ; Kamanabrou, RdA 2007, S. 199 ; gegen eine Unanwendbarkeit der Norm: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 2007 - 12 Sa 1311/07 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. Juli 2008 - 10 Sa 295/08 -, juris; Thüsing, RdA 2008, S. 51 ; Tavakoli/Westhauser, DB 2008, S. 702 ; Müller-Thele/Neu, MDR 2008, S. 537 ; vgl. zur gegenwärtigen Diskussion auch Fischermeier, in: Dornbusch/Fischermeier/Löwisch, Fachanwaltskommentar Arbeitsrecht, § 622 BGB Rn. 2; Linck, in: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 12. Aufl. 2007, § 126 Rn. 19; Müller-Glöge, in: ErfK, 9. Aufl. 2009, § 622 BGB Rn. 9; Waltermann, NZA 2005, S. 1265 ; Reichold/Hahn/Heinrich, NZA 2005, S. 1270 ; Preis, NZA 2006, S. 401 ; Willemsen/Schweibert, NJW 2006, S. 2583 ; von Roetteken, jurisPR-ArbR 40/2008 Anm. 3).
  • LAG Köln, 03.12.2009 - 13 Sa 919/09

    Benachteiligung durch altersbedingte Verkürzung der Beschäftigungszeit im Rahmen

    Die Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB verstößt wegen Altersdiskriminierung gegen den europarechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und ist daher nicht anzuwenden (im Anschluss an zahlreiche LAG-Entscheidungen, vgl. insbesondere LAG Berlin-Brandenburg 24.07.2007 - 7 Sa 561/07).

    Das Berufungsgericht folgt den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 24.07.2007- 7 Sa 561/07; 26.08.2008 - 7 Sa 252/08), des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Urteil vom 28.05.2008 - 3 Sa 31/08), des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt (Urteil vom 09.04.2009 - 3 Sa 205/08) sowie der überwiegenden Rechtsauffassung der Literatur (vgl. dazu die zahlreichen Nachweise in den vorgenannten Entscheidungen) entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 21.11.2007 - 12 Sa 1311/07) und des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 31.07.2008 - 10 Sa 295/08).

    Zur Begründung wird auf die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 24.07.2007 (7 Sa 561/07) vollinhaltlich Bezug genommen:.

  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 14 Sa 2130/08

    Verlängerung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer ab dem 25. Lebensjahr

    Im Anschluss an die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein (U. v. 28.05.2008 - 3 Sa 31/08 - juris sowie LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 24.07.2007 - 7 Sa 561/07 - NZA-RR 2008 S. 17, ferner Spilger in KR, 8. Aufl. 2007, § 622 BGB RdN.
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