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   LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 586/07   

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https://dejure.org/2008,13156
LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 586/07 (https://dejure.org/2008,13156)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2008 - 7 Sa 586/07 (https://dejure.org/2008,13156)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2008 - 7 Sa 586/07 (https://dejure.org/2008,13156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    .

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung über einen Betriebsübergang bei mangelnder Unterrichtung über die haftungsrechtlichen Folgen des Betriebsübergangs; Widerspruch eines Arbeitnehmers bzgl. des Übergangs eines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber eines Betriebsteils; ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 586/07
    Nunmehr hat auch das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13.07.2006 (a.a.O.) entschieden, dass zur Unterrichtung über die rechtlichen Folgen u.a. sowohl der Hinweis auf den Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613 a Abs. 1 S. 1 BGB) als auch auf die gesamtschuldnerische Haftung des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613 a Abs. 2 BGB gehört.

    Das Bundesarbeitsgericht hält auch nach der Neuregelung des § 613 a BGB daran fest, dass das Widerspruchsrecht wegen Verwirkung ausgeschlossen sein kann (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05, zitiert nach juris).

    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05 = NZA 2006, 1406, m.w.N.).

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr eine Höchstgrenze, beispielsweise von sechs Monaten, abgelehnt (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/06 = NZA 2006, 1406).

    In seiner Entscheidung vom 13.07.2006 (8 AZR 382/05, zitiert nach juris) hat das Bundesarbeitsgericht bezogen auf ein Widerspruchsrecht bei einem Betriebsübergang ausgeführt, die dortige Beklagte habe bereits seit Zugang der Klageschrift, in der das Bundesarbeitsgericht noch keine Widerspruchserklärung sah, nicht mehr darauf vertrauen dürfen, dass die dortige Klägerin nicht mehr von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen werde.

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 586/07
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in einer weiteren Entscheidung vom 13.07.2006 (8 AZR 303/05) darauf hingewiesen, dass eine Unterrichtung über komplexe Rechtsfragen im Rahmen des § 613 a Abs. 5 BGB dann nicht fehlerhaft ist, wenn der Arbeitgeber bei angemessener und gewissenhafter Prüfung der Rechtslage rechtlich vertretbare Informationen gegenüber dem Arbeitnehmer kundtut.

    Dies ergibt sich - wie bereits ausgeführt - aus dem gesetzgeberischen Willen, die Widerspruchsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn die Unterrichtung fehlerfrei erfolgt ist und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.07.2006 (8 AZR 303/05), dem Unterrichtungspflichtigen eine angemessene und gewissenhafte Prüfung der Rechtslage aufzuerlegen.

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 586/07
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Berufungskammer anschließt, gilt das auch für die unvollständige Unterrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 = NZA 2005, 1978 m.w.N.; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Diese Auffassung wird durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.05.2005 (8 AZR 398/04 = NZA 2005, 1302) gestützt.

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 586/07
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Berufungskammer anschließt, gilt das auch für die unvollständige Unterrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 = NZA 2005, 1978 m.w.N.; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Ob die Unterrichtung ordnungsgemäß ist, kann vom Gericht überprüft werden (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06

    Verwirkung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 586/07
    Wenn die - dortige - Beklagte wegen der Klageerhebung durch zwei Ärzte die Rechtslage mit der Klägerin hätte klären wollen, hätte sie von sich aus auf die Klägerin zugehen können(vgl. BAG, Urteil vom 14.02.2007 (10 AZR 35/06 = NJW 2007, 2063).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 586/07
    Ein Verzicht auf das Widerspruchsrecht ist grundsätzlich möglich (vgl. BAG, Urteil vom 15.02.2007, 8 AZR 431/06, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 586/07
    Zur Bestimmung der Dauer des Zeitmoments ist daher nicht auf eine starre Höchst- oder Regelfrist abzustellen, sondern auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 27.01.2000, 8 AZR 106/99, zitiert nach juris).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 586/07
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Urteil vom 22.07.2004, 8 AZR 350/03).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 170/99

    Außerordentliche Kündigung von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 586/07
    Die Kündigung einer Nichtvertragspartei ist unwirksam (vgl. BAG, Urteil vom 26.04.2000, 4 AZR 170/99 = NZA 2000, 1010).
  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 586/07
    So hat auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 12.12.2006 (9 AZR 747/06, zitiert nach juris) ausgeführt, der für die Verwirkung maßgebliche Zeitraum beginne, sobald der Kläger seine Rechte erkennen und sie der Beklagten gegenüber geltend machen könne.
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

  • ArbG Solingen, 11.01.2006 - 3 Ca 1864/05
  • BGH, 01.04.1992 - XII ZR 20/91

    Schlüssige Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 23/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Konzern - Verwirkung

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

  • LAG München, 30.06.2005 - 2 Sa 1169/04

    Betriebsübergang

  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 491/02

    Betriebsübergang - Widerruf eines Widerspruchs

  • BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 592/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. April 2008 - 7 Sa 586/07 - aufgehoben.
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