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   LAG Köln, 12.01.2017 - 7 Sa 618/16   

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https://dejure.org/2017,276
LAG Köln, 12.01.2017 - 7 Sa 618/16 (https://dejure.org/2017,276)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.01.2017 - 7 Sa 618/16 (https://dejure.org/2017,276)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - 7 Sa 618/16 (https://dejure.org/2017,276)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung des arbeitsvertraglich vereinbarten Weihnachtsgeldes

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 305 c, 611
    Jahressonderzahlung; Arbeitsentgelt; Weihnachtsgeld

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 305 c, 611
    Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung des arbeitsvertraglich vereinbarten Weihnachtsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Köln, 23.05.2016 - 15 Ca 1161/16

    Zahlung von Weihnachtsgeld aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis; Untergang der

    Auszug aus LAG Köln, 12.01.2017 - 7 Sa 618/16
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.05.2016 in Sachen 15 Ca 1161/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Die Klägerin und Berufungsklägerin beantragt nunmehr, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 23.05.2016 (15 Ca 1161/16) die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin 725,-- EUR brutto zu zahlen zuzgl.

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus LAG Köln, 12.01.2017 - 7 Sa 618/16
    Auch Sonderzahlungen, die außer ihrer Funktion als Arbeitsentgelt noch weitere Zwecke verfolgen, sind grundsätzlich nach den Regeln über die Zahlung von Arbeitsentgelt zu behandeln (vgl. BAG vom 12.04.2011, NZA 2011, 989; BAG vom 18.01.2012, NZA 2012, 561; BAG vom 13.11.2013, NZA 2014, 368; ErfK/Preis, 17. Auflage, § 611 BGB, Rdnr. 534 ff.).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

    Auszug aus LAG Köln, 12.01.2017 - 7 Sa 618/16
    Auch Sonderzahlungen, die außer ihrer Funktion als Arbeitsentgelt noch weitere Zwecke verfolgen, sind grundsätzlich nach den Regeln über die Zahlung von Arbeitsentgelt zu behandeln (vgl. BAG vom 12.04.2011, NZA 2011, 989; BAG vom 18.01.2012, NZA 2012, 561; BAG vom 13.11.2013, NZA 2014, 368; ErfK/Preis, 17. Auflage, § 611 BGB, Rdnr. 534 ff.).
  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LAG Köln, 12.01.2017 - 7 Sa 618/16
    Auch Sonderzahlungen, die außer ihrer Funktion als Arbeitsentgelt noch weitere Zwecke verfolgen, sind grundsätzlich nach den Regeln über die Zahlung von Arbeitsentgelt zu behandeln (vgl. BAG vom 12.04.2011, NZA 2011, 989; BAG vom 18.01.2012, NZA 2012, 561; BAG vom 13.11.2013, NZA 2014, 368; ErfK/Preis, 17. Auflage, § 611 BGB, Rdnr. 534 ff.).
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