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   LAG Nürnberg, 16.06.2009 - 7 Sa 641/08   

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https://dejure.org/2009,6975
LAG Nürnberg, 16.06.2009 - 7 Sa 641/08 (https://dejure.org/2009,6975)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 16.06.2009 - 7 Sa 641/08 (https://dejure.org/2009,6975)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 7 Sa 641/08 (https://dejure.org/2009,6975)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Keine Sittenwidrigkeit eines Arbeitszeugnisses bei objektiv unrichtiger Leistungsbeurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeugnisberichtigung bei objektiv unrichtiger Leistungsbeurteilung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 630 BGB; § 109 GewO; § 138 BGB
    Arbeitszeugnis - unrichtige Leistungsbeurteilung - Sittenwidrigkeit

  • hensche.de

    Zeugnis, Sittenwidrigkeit, Vergleich

  • rabüro.de

    Zur Bindung des Arbeitgebers an den mit dem Arbeitnehmer abgesprochenen Inhalt eines Arbeitszeugnisses

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 630; ; GewO § 109

  • RA Kotz

    Arbeitszeugnis - unrichtige Leistungsbeurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138; BGB § 630; GewO § 109
    Zeugnisberichtigung bei objektiv unrichtiger Leistungsbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mündliche Absprachen zum Arbeitszeugnis binden den Arbeitgeber

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis mit unrichtiger Leistungsbeurteilung - sittenwidrig?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bindung an vereinbarten Zeugnisinhalt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Leistung unzutreffend beurteilt? - Hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer Formulierungen fürs Zeugnis vereinbart, ist die Absprache verbindlich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: inhaltliche Zusagen des Arbeitgebers sind bindend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann verpflichtet sein, ein Arbeitszeugnis auszustellen, welches er für unrichtig hält

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mündliche Absprachen zum Zeugnisinhalt binden den Arbeitgeber - Ex-Arbeitgeber muss zum Arbeitszeugnis stehen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis mit objektiv unrichtiger Leistungsbeurteilung // Eine falsche Beurteilung im Arbeitszeugnis ist nicht sittenwidrig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 261/04

    Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.06.2009 - 7 Sa 641/08
    Dabei muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das Zeugnis einerseits wahr sein, andererseits darf es den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen nicht ungerechtfertigt behindern (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 10.05.2005 - 9 AZR 261/04 = BAGE 114/320 und NZA 2005/1237).
  • BGH, 15.05.1979 - VI ZR 230/76

    Ausstellerhaftung für Dienstleistungszeugnis

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.06.2009 - 7 Sa 641/08
    Die Sittenwidrigkeit ergibt sich in diesem Fall daraus, dass ein solches Arbeitszeugnis - mit - dazu beiträgt, dem Bewerber die Möglichkeit zu eröffnen, Vermögen und/oder Eigentum des neuen Arbeitgebers zu beschädigen (vgl. Bundesgerichtshof - Urteil vom 15.05.1979 - IV ZR 230/76 = BGHZ 74/281 und AP Nr. 13 zu § 630 BGB).
  • OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 1 Ws 190/21

    Kein aktives Tun von Klinikleitung und Ärzten bei Tötung von Patienten;

    Insofern kommt dem Zeugnis zuvorderst der Zweck zu, das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers bei künftigen Bewerbungen zu sichern (vgl. LAG Nürnberg, Urteil vom 16.06.2009 - 7 Sa 641/08, BeckRS 2009, 68723; Henssler , in: MüKo-BGB 8 , § 630 Rn. 4; Roth , in: Baumbach/Hopt, HGB 40 , GewO § 109 Rn. 2).

    Hierdurch soll der Zeugnisadressat letztendlich auch vor Schäden bewahrt bleiben, die auf ein pflichtwidriges Zeugnis zurückzuführen sind (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.1979 - VI ZR 230/76, NJW 1979, 1882 ; LAG Nürnberg, Urteil vom 16.06.2009 - 7 Sa 641/08, BeckRS 2009, 68723; Novak , in: BeckOGK-BGB, § 630 Rn. 65).

    Denn abgesehen davon, dass sich eine derartige Schutzwirkung, die sogar über diejenige eines Vertrages zugunsten Dritter hinausgehen würde (vgl. Hofer/Hengstberger , NZA-RR 2020, 118 ), dem (besprochenen) Urteil gerade nicht entnehmen lässt, steht einem derart weiten Verständnis der Normzweck des § 109 GewO bzw. § 630 BGB entgegen: Der bisherige Arbeitgeber will mit dem Zeugnis in erster Linie den nebenvertraglichen Anspruch seines Arbeitnehmers erfüllen, nicht aber weitere rechtsgeschäftliche und sonstige Pflichten gegenüber ihm unbekannten "Dritten" übernehmen (vgl. LAG Nürnberg, Urteil vom 16.06.2009 - 7 Sa 641/08, BeckRS 2009, 68723; Wiebauer , in: Landmann/Rohmer, GewO, 85. EL, § 109 Rn. 147; Müller-Glöge , in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 21 , GewO § 109 Rn. 72).

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