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   LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 7 Sa 645/14   

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https://dejure.org/2014,47299
LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 7 Sa 645/14 (https://dejure.org/2014,47299)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.11.2014 - 7 Sa 645/14 (https://dejure.org/2014,47299)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. November 2014 - 7 Sa 645/14 (https://dejure.org/2014,47299)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines in Dauernachtschicht tätigen Lkw-Fahrers auf Zuschlag in Höhe von 30 Prozent

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Höhe eines angemessenen Zuschlages für einen in Dauernachtschicht eingesetzten LKW-Fahrer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 7 Sa 645/14
    Allerdings können die Umstände des Einzelfalls bei der Bemessung des Nachtarbeitszuschlags nicht außer Acht gelassen werden (vgl. BAG, Urteil vom 05.09.2002, 9 AZR 202/01, zitiert nach juris).

    Dieses Ergebnis wird auch durch die steuerrechtlichen Bestimmungen bestätigt (vgl. dazu BAG, Urteil vom 05.09.2002, 9 AZR 202/01, zitiert nach juris).

    Eine (prozentuale) Verknüpfung zwischen Grundvergütung und Nachtarbeitszuschlag ist hierbei nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 5 ArbZG schon deshalb geboten, weil der Zuschlag "auf" das dem Arbeitnehmer zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren ist (vgl. BAG, Urteil vom 05.09.2002, 9 AZR 202/01, zitiert nach juris).

    Damit lässt sich der Vortrag der Beklagten, bei der Lohnfindung sei auch die besondere Belastung der Nachtarbeit berücksichtigt worden, nicht vereinbaren (vgl. so auch BAG, Urteil vom 05.09.2002, 9 AZR 202/01, Rn. 34, zitiert nach juris).

    Eine Heranziehung tarifvertraglich vereinbarter Nachtzuschläge scheidet bereits aufgrund der erheblichen Bandbreite der tariflichen Regelungen aus (vgl. BAG, Urteil vom 05.09.2002, 9 AZR 202/01, zitiert nach juris).

  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 148/08

    Angemessener Zuschlag für Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 7 Sa 645/14
    Auszugehen ist dabei von dem regelmäßig als angemessen anzusehenden Prozentsatz von 25 von Hundert (vgl. BAG, Urteil vom 11.02.2009, 5 AZR 148/08, zitiert nach juris).

    Als Kriterium für die Angemessenheit eines unter 25 % liegenden Nachtarbeitszuschlags sind zum Beispiel Bereitschaftszeiten bzw. Zeiten der Entspannung zu berücksichtigen, denn wenn die Belastung durch die Nachtarbeit geringer ist, ist hierfür auch ein geringerer finanzieller Ausgleich zu zahlen (vgl. BAG, Urteil vom 11.02.2009, 5 AZR 148/08, zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es nicht ausgeschlossen, dass die Arbeitsvertragsparteien auf eine gesonderte Zuschlagsregelung verzichten und stattdessen den Grundlohn wegen der vereinbarten Nachtarbeit entsprechend erhöhen (vgl. BAG, Urteil vom 11.02.2009, 5 AZR 148/08, zitiert nach juris).

    Zwar ist zutreffend, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 11.02.2009, 5 AZR 148/08, zitiert nach juris) die Besonderheiten einer wirtschaftsschwachen Region und damit die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Branche bei der Zuschlagshöhe mitberücksichtigt werden können.

  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 180/02

    Nachtarbeitszuschlag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 7 Sa 645/14
    Dies ist bei einem Zuschlag von 25 % auf die Bruttovergütung, nicht aber bei geringeren Zuschlägen der Fall (vgl. BAG, Urteil vom 27.05.2003, 9 AZR 180/02, zitiert nach juris).

    Außerdem soll der Nachtarbeitszuschlag in einem gewissen Umfang den Arbeitnehmer für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben entschädigen (vgl. BAG, Urteil vom 27.05.2003, 9 AZR 180/02, zitiert nach juris).

    Die Möglichkeit des Wechselschichtarbeiters, während der Tagschicht am sozialen Leben teilzuhaben, fördert jedenfalls mittelbar seine gesundheitliche Befindlichkeit (vgl. BAG, Urteil vom 27.05.2003, 9 AZR 180/02, zitiert nach juris).

  • LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 Sa 106/13

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG im Paketdienst - LKW-Fahrer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 7 Sa 645/14
    Auch das Landesarbeitsgericht Hamburg habe in seiner Entscheidung vom 09.04.2014, 6 Sa 106/13, festgestellt, dass die Nachtarbeit bei der Beklagten unvermeidbar sei.

    Insoweit schließt sich die Berufungskammer den überzeugenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Hamburg in seiner Entscheidung vom 09.04.2014, 6 Sa 106/13, Rn. 77 ff., an.

  • ArbG Mönchengladbach, 23.05.2014 - 7 Ca 3835/13

    Nachtarbeit, Zuschlag, Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 7 Sa 645/14
    I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 23.05.2014, 7 Ca 3835/13 wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 23.05.2014, 7 Ca 3835/13, abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2014 - 7 Sa 852/14

    Kündigung - LKW-Fahrer - Pflichtverletzung im Zusammenhang mit Alkoholerkrankung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 7 Sa 645/14
    In Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.08.2014, 7 Sa 852/14, zitiert nach juris, und dem Landesarbeitsgericht Hamburg (a.a.O.) ist auch die Berufungskammer der Auffassung, dass es nicht zu Gunsten der Beklagten berücksichtigt werden kann, dass diese ihre betriebliche Tätigkeit darauf ausgerichtet hat, sie überwiegend zu Nachtzeiten zu erbringen, denn diese Nachtarbeit ergibt sich allein aus dem wirtschaftlichen Konzept der Beklagten bzw. der V.-Gruppe, nicht aber aus außerhalb des Unternehmens der Beklagten liegenden zwingenden Notwendigkeiten, wie dies zum Beispiel in einem Krankenhausbetrieb für die Nachtwache oder im Rettungsdienst der Fall ist.
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 7 Sa 645/14
    "Nachtarbeit ist grundsätzlich für jeden Menschen schädlich und hat negative gesundheitliche Auswirkungen (vgl. dazu BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91 - zu C I 2 der Gründe, BVerfGE 85, 191; Neumann/Biebl ArbZG 16. Aufl. § 6 Rn. 4).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 7 Sa 645/14
    Ein geringerer Zuschlag ist auch dann festzusetzen, wenn der mit dem Zuschlag verfolgte Zweck, Nachtarbeit einzuschränken, wegen der Art der Tätigkeit nicht erreicht werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 31.08.2005, 5 AZR 545/04, zitiert nach juris).
  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 7 Sa 645/14
    Das Bundesarbeitsgericht hat dazu in seiner Entscheidung vom 11.12.2013, 10 AZR 736/12, zitiert nach juris, folgendes ausgeführt:.
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