Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2005 - 7 Sa 68/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 BGB, § 55 Abs 1 BAT, § 54 Abs 1 BAT
Fristlose Kündigung wegen verbotener privater Internetnutzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Kündigung im öffentlichen Dienst; Kündigung wegen des Aufrufes von Seiten mit kinderpornographischem Inhalt während der Arbeitszeiten; Begriff des wichtigen Grundes im Arbeitsrecht; Internetnutzung am Arbeitsplatz
- online-und-recht.de
- Judicialis
BGB § 626; ; BGB § ... 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; StGB § 184; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; BAT § 8 Abs. 1 Satz 1; ; BAT § 53 Abs. 3; ; BAT § 54 Abs. 1; ; BAT § 55 Abs. 1; ; GewO § 123; ; GewO § 124; ; HGB § 71; ; HGB § 72
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1; BAT § 54 Abs, 1 § 55 Abs. 1
Unbegründete fristlose Kündigung bei privater Internetnutzung - keine Rufschädigung des Arbeitgebers durch selbsteingeleitete staatsanwaltschaftliche Ermittlungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 16.11.2004 - 8 Ca 1923/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2005 - 7 Sa 68/05
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2006 - 7 Sa 618/06
- BAG, 19.06.2007 - 2 AZN 525/07
Papierfundstellen
- NZA-RR 2005, 634
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05
Ordentliche Unkündbarkeit
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Mai 2005 - 7 Sa 68/05 - aufgehoben. - LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2006 - 7 Sa 618/06
Privatnutzung Internet
Hinsichtlich der Darstellung des erstinstanzlichen unstreitigen Sachvortrages wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Berufungsurteil der Kammer vom 09.05.2005 - 7 Sa 68/05 - (Seite 2, 3 = Bl. 242, 243 d. A.) Bezug genommen.Hinsichtlich des streitigen Sachvortrages der Beklagten wird auf Seite 5, 6 des Urteils der Kammer vom 09.05.2005 (a.a.O. = Bl. 245, 246 d. A.) Bezug genommen.
Hinsichtlich des Verlaufs des ersten Berufungsverfahrens (7 Sa 68/05) wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf Seite 6 des Urteils vom 09.05.2005 (= Bl. 266 d. A.) Bezug genommen.
Hinsichtlich des streitigen Sachvortrages des Klägers im ersten Berufungsverfahren 7 Sa 68/05 wird auf Seite 8 des Urteils vom 09.05.2005 (a.a.O. = Bl. 248 d. A.) Bezug genommen.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat sodann durch Urteil vom 09.05.2005 - 7 Sa 68/05 - die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16.11.2004 - 8 Ca 1923/04 - auf ihre Kosten zurückgewiesen und die Revision zugelassen.
Das Bundesarbeitsgericht hat ihm daraufhin durchgeführten Revisionsverfahren durch Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - auf die Revision der Beklagten das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 09.05.2005 - 7 Sa 68/05 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Die Berufung der Beklagten ist auch nach der durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.04.2006 (2 AZR 386/05) erfolgten Aufhebung der Entscheidung der Kammer vom 09.05.2005 - 7 Sa 68/05 - unbegründet.
Hinsichtlich des Prüfungsmaßstabes insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf Seite 9 bis Seite 11 (vorletzter Absatz, = Bl. 249 - 251 d. A.) des Urteils vom 09.05.2005 - 7 Sa 68/05 - Bezug genommen.
- LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07
Kündigung, fristlos, außerordentlich, Unwirksamkeit, Maschinenführer, …
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer die Vertragswidrigkeit seines Verhaltens kennt, seine Pflichtverletzung aber gleichwohl hartnäckig und uneinsichtig fortsetzt (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.05.2005 - 7 Sa 68/05 -, NZA-RR 2005, 634 f.). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.01.2006 - 9 Ta 285/05
Weiterbeschäftigung: Beeinflussung des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs durch …
Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten ist mit Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 09.05.2005 (Az.: 7 Sa 68/05) zurückgewiesen worden, wobei das Rechtsmittel der Revision zugelassen worden ist.Das Arbeitsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 20.10.2005 (Bl. 213 ff. d. A.) den Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsstreits 8 Ca 1923/04 Arbeitsgericht Koblenz - 7 Sa 68/05 - Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ausgesetzt; wegen der Aussetzungsgründe wird auf Seite 2 ff. dieses Beschlusses (= Bl. 214 ff. d. A.) verwiesen.
- LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2006 - 5 Sa 49/06
Kündigung, außerordentlich, wichtiger Grund, Fehlen eines wichtigen Grundes, …
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer die Vertragswidrigkeit seines Verhaltens kennt, seine Pflichtverletzung aber gleichwohl hartnäckig und uneinsichtig fortsetzt (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.05.2005 - 7 Sa 68/05 -, NZA-RR 2005, 634 f.).