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   LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08   

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https://dejure.org/2009,8897
LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08 (https://dejure.org/2009,8897)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 09.04.2009 - 7 Sa 70/08 (https://dejure.org/2009,8897)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 09. April 2009 - 7 Sa 70/08 (https://dejure.org/2009,8897)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit eines Schadens am privaten Pkw

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungsersatz bei Verkehrsunfall mit Privatfahrzeug; Darlegungslast des Arbeitnehmers für Ausschluss grob fahrlässiger Schadensverursachung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Privatfahrzeug im Arbeitgebereinsatz - Unfallschaden

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfall Privatfahrzeug - innerbetrieblicher Schadensausgleich

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schadensausgleich (innerbetrieblicher) - Schaden Privat-PKW

  • Judicialis

    BGB § 670

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; BGB § 276 Abs. 1 S. 2; BGB § 670
    Aufwendungsersatz bei Verkehrsunfall mit Privatfahrzeug; Darlegungslast des Arbeitnehmers für Ausschluss grob fahrlässiger Schadensverursachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 701/05

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08
    In entsprechender Anwendung des § 254 BGB ist daher bei der Verpflichtung des Arbeitgebers zum Aufwendungsersatz ein Verschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 27. Januar 2000, AP BGB § 611 Musiker Nr. 31; Urteil vom 23. November 2006, NJW 2007, 1486).

    Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bei geringer Schuld (leichteste Fahrlässigkeit) des Arbeitnehmers grundsätzlich vollen Ersatz leisten muss (BAG Urteil vom 23. November 2006 a. a. O.), bei normaler Schuld des Arbeitnehmers der Schaden anteilig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten verteilt werden muss und bei grob fahrlässiger Schadensverursachung der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers ganz entfällt (BAG Urteil vom 20. April 1989 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 9; krit. Schwarze Anmerkung AR-Blattei ES 860 Nr. 68).

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87

    Arbeitsentgelt: Rechtsnatur der Psychiatrie-Zulage - Ausschluss von

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08
    Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bei geringer Schuld (leichteste Fahrlässigkeit) des Arbeitnehmers grundsätzlich vollen Ersatz leisten muss (BAG Urteil vom 23. November 2006 a. a. O.), bei normaler Schuld des Arbeitnehmers der Schaden anteilig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten verteilt werden muss und bei grob fahrlässiger Schadensverursachung der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers ganz entfällt (BAG Urteil vom 20. April 1989 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 9; krit. Schwarze Anmerkung AR-Blattei ES 860 Nr. 68).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98

    Ersatzanspruch eines Musikers wegen Beschädigung seines Violabogens

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08
    In entsprechender Anwendung des § 254 BGB ist daher bei der Verpflichtung des Arbeitgebers zum Aufwendungsersatz ein Verschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 27. Januar 2000, AP BGB § 611 Musiker Nr. 31; Urteil vom 23. November 2006, NJW 2007, 1486).
  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08
    b) Ist somit für einen unbeschränkten Ersatzanspruch Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer den Schaden nicht grob fahrlässig herbeigeführt hat, so trifft ihn - entsprechend den Regeln über den innerbetrieblichen Schadensausgleich -auch die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die eine grob fahrlässige Schadensverursachung ausschließen (Erfurter Kommentar-Preis, 8. Aufl. 2008, § 619 a BGB Rn. 92; BAG vom 11. August 1988 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 7 = EzA § 670 BGB Nr. 19; Frieges NZA 1995, 403 f., 406; Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht/Blomeyer, 3. Aufl. § 96 Rn. 74; Stoffels, AR-Blattei SD 860.1 Rn. 184 a).
  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95

    Ersatzanspruch eines Forstarbeiters wegen Beschädigung seines Schleppers

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08
    Wird ein Fahrzeug des Arbeitnehmers mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt, hätte also der Arbeitgeber ohne den Einsatz ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit das Schadensrisiko tragen müssen, so muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die ohne Verschulden des Arbeitgebers am Fahrzeug entstehenden Schäden in analoger Anwendung des § 670 BGB ersetzen (BAG, Urteil vom 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. April 2009 - 7 Sa 70/08 - wird zurückgewiesen.
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