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   LAG Niedersachsen, 18.02.2010 - 7 Sa 780/09   

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https://dejure.org/2010,13417
LAG Niedersachsen, 18.02.2010 - 7 Sa 780/09 (https://dejure.org/2010,13417)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2010 - 7 Sa 780/09 (https://dejure.org/2010,13417)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 7 Sa 780/09 (https://dejure.org/2010,13417)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betriebsübergang - Zwischenschaltung einer Transfergesellschaft - Umgehung des § 613 a BGB

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 613a Abs. 1 BGB; § 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB; § 1 Abs. 1 KSchG
    Kündigungsfrist bei Betriebsübergang unter Einschaltung einer Transfergesellschaft; Unbeachtliche Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses für einen Tag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsfrist bei Betriebsübergang unter Einschaltung einer Transfergesellschaft; Unbeachtliche Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses für einen Tag

  • hensche.de

    Betriebsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsfrist bei Betriebsübergang unter Einschaltung einer Transfergesellschaft; unbeachtliche Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses für einen Tag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02

    Kündigungsfrist und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.02.2010 - 7 Sa 780/09
    Diese Überlegung gilt nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch für die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen (BAG vom 18.09.2003, 2 AZR 330/02, AP Nr. 62 zu § 622 BGB).

    Die Beschäftigungszeiten sind bei einem Betriebsübergang zusammenzurechnen, wenn die Identität des Betriebes wie vorliegend gewahrt ist (BAG vom 18.09.2003, a.a.O.).

  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04

    Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.02.2010 - 7 Sa 780/09
    Vertragsgestaltungen, deren objektive Zielsetzung in der Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes besteht, sind jedoch unwirksam (BAG vom 25.10.2007, 8 AZR 917/06, AP Nr. 333 zu § 613a BGB; BAG vom 18.08.2005, 8 AZR 523/04, Rz. 27, AP Nr. 31 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag).

    Das Bundesarbeitsgericht geht darüber hinaus von einer Umgehung aus, wenn die Übernahme in eine Beschäftigungsgesellschaft nur zum Schein vorgeschoben ist, oder wenn offensichtlich bezweckt wird, die Sozialauswahl zu umgehen (BAG vom 23.11.2006, a.a.O. Rz. 24; BAG vom 18.08.2005, a.a.O., Rz. 40).

  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.02.2010 - 7 Sa 780/09
    Es kommt hiernach vor allem darauf an, dass der Arbeitnehmer freiwillig einen Aufhebungsvertrag abschließt, die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft zwischengeschaltet ist und der Arbeitnehmer keine sichere Aussicht darauf hat, bei dem Erwerber eingestellt zu werden (BAG vom 23.11.2006, 8 AZR 349/06,8 den Nr. 1 zu § 613 a BGB Wiedereinstellung).

    Das Bundesarbeitsgericht geht darüber hinaus von einer Umgehung aus, wenn die Übernahme in eine Beschäftigungsgesellschaft nur zum Schein vorgeschoben ist, oder wenn offensichtlich bezweckt wird, die Sozialauswahl zu umgehen (BAG vom 23.11.2006, a.a.O. Rz. 24; BAG vom 18.08.2005, a.a.O., Rz. 40).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 158/07

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.02.2010 - 7 Sa 780/09
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (zuletzt BAG vom 22.01.2009, 8 AZR 158/07, AP Nr. 367 zu § 613a BGB).

    Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Beklagte ca. 100 Beschäftigte nicht übernommen hat, muss deshalb vorliegend davon ausgegangen werden, dass die "organisierte Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit" (vgl. hierzu BAG vom 22.01.2009, a.a.O.) bewahrt wurde.

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.02.2010 - 7 Sa 780/09
    Unter diesen Umständen spricht nichts gegen einen engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang (vgl. BAG vom 27.06.2002, 2 AZR 270/01, AP Nr. 15 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
  • BAG, 31.01.1956 - 3 AZR 67/54

    Zweckbestimmung des Arbeitgebers - Fristgemäße Kündigung - Widerspruch zur

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.02.2010 - 7 Sa 780/09
    Unter diesen Umständen spricht nichts gegen einen engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang (vgl. BAG vom 27.06.2002, 2 AZR 270/01, AP Nr. 15 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.02.2010 - 7 Sa 780/09
    Vertragsgestaltungen, deren objektive Zielsetzung in der Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes besteht, sind jedoch unwirksam (BAG vom 25.10.2007, 8 AZR 917/06, AP Nr. 333 zu § 613a BGB; BAG vom 18.08.2005, 8 AZR 523/04, Rz. 27, AP Nr. 31 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag).
  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.02.2010 - 7 Sa 780/09
    Eine Vereinbarung, die dagegen verstößt, ist nach § 134 BGB unwirksam ( BAG vom 19.03.2009, 8 AZR 722/07, AP Nr. 369 zu § 613a BGB).
  • LAG Niedersachsen, 18.02.2010 - 7 Sa 779/09

    Kündigungsfrist bei Betriebsübergang unter Einschaltung einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.02.2010 - 7 Sa 780/09
    Parallelverfahren zu 7 Sa 779/09.
  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 312/10

    Betriebsübergang - Aufhebungsvertrag mit dem Betriebsveräußerer - endgültiges

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Februar 2010 - 7 Sa 780/09 - wird zurückgewiesen.
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