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   LAG Niedersachsen, 04.12.2008 - 7 Sa 866/08   

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LAG Niedersachsen, 04.12.2008 - 7 Sa 866/08 (https://dejure.org/2008,30225)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.12.2008 - 7 Sa 866/08 (https://dejure.org/2008,30225)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 7 Sa 866/08 (https://dejure.org/2008,30225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen verspäteter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Wirksamkeit einer Abmahnung - Schadenersatz wegen Mobbing

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 AGG; § 3 AGG; § 102 BetrVG; § 1 KSchG; § 9 KSchG
    Anzeige- und Nachweispflicht; Arbeitsunfähigkeit; Entfernung einer Abmahnung; Entschädigung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Mobbing; Nebenpflichtverletzung; Schadensersatz; verhaltensbedingte Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.12.2008 - 7 Sa 866/08
    "Mobbing" ist, wie das Bundesarbeitsgericht zutreffend herausgearbeitet hat (BAG vom 25.10.2007, 8 AZR 593/06, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Mobbing) kein Rechtsbegriff und damit auch keine Anspruchsgrundlage für Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber oder gegen Vorgesetzte bzw. einen oder mehrere Arbeitskollegen (ebenso BAG vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mobbing).

    Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen, die sich durchaus auch über einen längeren Zeitraum erstrecken können, nicht geeignet sind, derartige rechtliche Tatbestände zu erfüllen (BAG vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mobbing).

    Gleiches kann nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 16.05.2007, a.a.O.) auch für den Rahmen des Direktionsrechts überschreitende Weisungen gelten, denen jedoch sachlich nachvollziehbare Erwägungen des Arbeitgebers zugrunde liegen.

    Ferner kann es an der für die Verletzungshandlung erforderlichen Systematik fehlen, wenn zwischen den einzelnen Teilakten lange zeitliche Zwischenräume liegen (BAG vom 16.05.2007, a.a.O.).

    Treten in zeitlichem Zusammenhang mit feststehenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei dem betroffenen Arbeitnehmer Erkrankungen auf, spricht ein starkes Indiz für die Kausalität (BAG vom 16.05.2007, a.a.O.), so dass es weiterer Beweiserleichterungen nicht bedarf.

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.12.2008 - 7 Sa 866/08
    "Mobbing" ist, wie das Bundesarbeitsgericht zutreffend herausgearbeitet hat (BAG vom 25.10.2007, 8 AZR 593/06, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Mobbing) kein Rechtsbegriff und damit auch keine Anspruchsgrundlage für Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber oder gegen Vorgesetzte bzw. einen oder mehrere Arbeitskollegen (ebenso BAG vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mobbing).

    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass es Fälle gibt, in denen die einzelnen, vom Arbeitnehmer dargelegten Handlungen oder Verhaltensweisen seiner Arbeitskollegen oder seiner Vorgesetzten bzw. seines Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine Rechtsverletzungen darstellen, die Gesamtschau der einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen jedoch zu einer Vertrags- oder Rechtsgutverletzung führt, weil deren Zusammenfassung auf Grund der ihnen zugrunde liegenden Systematik und Zielrichtung zu einer Beeinträchtigung eines geschützten Rechts des Klägers führt (BAG vom 25.10.2007, a.a.O.).

  • BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 122/88

    Ordentliche Kündigung wegen Nichtanzeige von Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.12.2008 - 7 Sa 866/08
    Auch die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht wie die Anzeige- und Nachweispflicht im Falle einer Erkrankung eines Arbeitnehmers kann grundsätzlich nach vorheriger vergeblicher Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen (BAG vom 07.12.1988, 7 AZR 122/88, AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969; BAG vom 31.08.1989, 2 AZR 13/89, AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Denn die Verletzung der vertraglichen Nebenpflicht vermag eine Kündigung dann nicht sozial zu rechtfertigen, wenn sie zwar eingetreten, aber ohne Folgen geblieben ist (BAG vom 07.12.1988, a.a.O., Rz. 41).

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.12.2008 - 7 Sa 866/08
    Auch die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht wie die Anzeige- und Nachweispflicht im Falle einer Erkrankung eines Arbeitnehmers kann grundsätzlich nach vorheriger vergeblicher Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen (BAG vom 07.12.1988, 7 AZR 122/88, AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969; BAG vom 31.08.1989, 2 AZR 13/89, AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.12.2008 - 7 Sa 866/08
    Eine nicht mehr sozialadäquate Maßnahme kann eine Abmahnung nur dann darstellen, wenn sie den Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt und dies von der Beklagten auch so gewollt ist (vgl. BAG vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07, AP Nr. 42 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.12.2008 - 7 Sa 866/08
    Auch die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht wie die Anzeige- und Nachweispflicht im Falle einer Erkrankung eines Arbeitnehmers kann grundsätzlich nach vorheriger vergeblicher Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen (BAG vom 07.12.1988, 7 AZR 122/88, AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969; BAG vom 31.08.1989, 2 AZR 13/89, AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.12.2008 - 7 Sa 866/08
    Eine Mitteilung von Scheingründen oder die unvollständige Mitteilung von Kündigungsgründen unter bewusster Verschweigung des wahren Kündigungssachverhalts und der wahren Kündigungsgründe genügt deshalb für eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats nicht (BAG vom 06.10.2005, 2 AZR 280/04, AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.12.2008 - 7 Sa 866/08
    Eine Kündigung aus im Verhalten des Arbeitnehmers liegenden Gründen im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht in der Regel schuldhaft erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG vom 13.12.2007, 2 AZR 818/06, AP Nr. 64 zu § 4 KSchG 1969; BAG vom 11.12.2003, 2 AZR 667/02, AP Nr. 48 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.12.2008 - 7 Sa 866/08
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (BAG vom 31.05.2007, 2 AZR 200/06, NZA 2007, 922).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07

    Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.12.2008 - 7 Sa 866/08
    Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß angehört, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner Sicht subjektiv tragenden Kündigungsgründe mitgeteilt hat (BAG vom 13.03.2008, 2 AZR 88/07, EzA Nr. 73 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 513/07

    Vertragsverlängerung - Gleichbehandlung

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

  • BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02

    Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

  • BAG, 30.11.1956 - 1 AZR 260/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darlegungs- und Beweispflicht bei Klage gegen

  • LAG Baden-Württemberg, 08.05.2019 - 10 Sa 52/18

    Verhaltensbedingte Kündigung - Verstoß gegen Anzeigepflichten im Krankheitsfall -

    Eine derartige negative Prognose liegt vor, wenn aus der konkreten Vertragspflichtverletzung und der daraus resultierenden Vertragsstörung geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer werde den Arbeitsvertrag nach einer Kündigungsandrohung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise verletzen (vgl. zu alledem nur LAG Niedersachsen 4. Dezember 2008 - 7 Sa 866/08, Juris, Rn. 86 ff. mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BAG).
  • LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht

    Eine derartige negative Prognose liegt vor, wenn aus der konkreten Vertragspflichtverletzung und der daraus resultierenden Vertragsstörung geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer werde den Arbeitsvertrag nach einer Kündigungsandrohung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise verletzen (vgl. zu alledem nur LAG Niedersachsen 4. Dezember 2008 - 7 Sa 866/08 - jurisRn. 86 ff. mN aus der Rechtsprechung des BAG) .

    Der behandelnde Arzt wird deshalb in aller Regel auf entsprechende Anforderung und gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung über die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit ausstellen, die der Arbeitnehmer dann - seinerseits gegen Kostenerstattung - seinem Arbeitgeber vorlegen kann (vgl. zu alledem LAG Niedersachen 4. Dezember 2008 - 7 Sa 866/08 - juris Rn. 90 f. und LAG Rheinland-Pfalz 4. April 2007 - 7 Sa 108/07 - juris) .

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