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   LAG Hamm, 13.01.2015 - 7 Sa 900/14   

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LAG Hamm, 13.01.2015 - 7 Sa 900/14 (https://dejure.org/2015,929)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.01.2015 - 7 Sa 900/14 (https://dejure.org/2015,929)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 7 Sa 900/14 (https://dejure.org/2015,929)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    § 1 Abs. 4 KSchG, § ... 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG), § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § 134 BGB, § 103 BetrVG, § 1 Abs. 5 KSchG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 17 Abs. 3 KSchG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 b) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519 ff. ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG, § 111 Satz 3 Ziffer 1 BetrVG, § 17 Abs. 1 Nr. 2 KSchG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 17 KSchG, § 17 Abs. 1 KSchG, § 17 Abs. 2 KSchG, § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG, § 17 Abs. 3 Satz 2 ff. KSchG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Zuleitung der Unterrichtung des Betriebsrats über anzeigepflichtige Entlassungen hinsichtlich der Wirksamkeit einer Kündigung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zu den Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Konsultationsverfahrens bei Massenentlassungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 17 Abs. 3 S. 1 KSchG; § 134 BGB
    Rechtsfolgen der unterbliebenen Zuleitung der Unterrichtung des Betriebsrats über anzeigepflichtige Entlassungen hinsichtlich der Wirksamkeit einer Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei nicht gleichzeitiger Unterrichtung des Betriebsrats über Einleitung des Konsultationsverfahrens rechtmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 893
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2015 - 7 Sa 900/14
    Dies hätte allerdings der Kläger nach Vorlage der vollständigen Personalliste durch die Beklagte mit sämtlichen Beschäftigungsdaten vortragen können, wozu er auch nach Aufgabe der sogenannten "Dominotheorie" durch das Bundesarbeitsgericht, dem die Berufungskammer folgt, in der Entscheidung vom 09.11.2006, 2 AZR 812/05, tun müssen.

    Zum einen verbleibt es bei dem Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.11.2006, aaO.; zum anderen ist auch zu berücksichtigen, dass in den Fällen gesundheitlicher Einschränkungen eine Einschränkung des auswahlrelevanten Personenkreises nicht von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Urteil vom 06.11.1997, 2 AZR 94/97), worauf es allerdings nach den vorstehenden Ausführungen nicht abschließend ankam.

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 94/97

    Kündigung bei Wegfall eines leidensgerechten Arbeitsplatzes wegen betrieblicher

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2015 - 7 Sa 900/14
    Zum einen verbleibt es bei dem Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.11.2006, aaO.; zum anderen ist auch zu berücksichtigen, dass in den Fällen gesundheitlicher Einschränkungen eine Einschränkung des auswahlrelevanten Personenkreises nicht von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Urteil vom 06.11.1997, 2 AZR 94/97), worauf es allerdings nach den vorstehenden Ausführungen nicht abschließend ankam.
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2015 - 7 Sa 900/14
    Damit besteht keine Veranlassung, die sogenannte Sphärentheorie auch auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden mit der Folge, dass Fehler aus der Sphäre des Betriebsrates sich grundsätzlich nicht zu Lasten der Beklagten auswirken (BAG, Urteil vom 06.10.2005, 2 AZR 316/04).
  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2015 - 7 Sa 900/14
    Grundlegend geht die erkennende Berufungskammer mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, dass eine unterlassene oder fehlerhaft erstattete Massenentlassungsanzeige im Sinne des § 17 Abs. 1 KSchG wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB ebenso zur Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung führt, wie ein unterlassenes oder fehlerhaftes Konsultationsverfahren gem. § 17 Abs. 2 KSchG (zuletzt BAG, Urteil vom 21.03.2013, 2 AZR 60/12).
  • BAG, 13.08.2014 - 2 AZR 871/12

    Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2015 - 7 Sa 900/14
    Auch wenn der Kläger diesen Antrag nicht als Hilfsantrag formuliert hat, so handelt es sich in jedem Falle nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts um einen unechten Hilfsantrag, über den nur zu entscheiden ist, wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses feststeht (BAG, Beschluss vom 13.08.2014, 2 AZR 871/12 m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 24.02.2021 - 17 Sa 890/20

    Keine Unwirksamkeit der Kündigung bei Verstoß des Arbeitgebers gegen § 17 Abs. 3

    Dagegen, dass allein der Verstoß gegen § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG zur Unwirksamkeit der Kündigung führen soll, spricht schon, dass bereits Satz 2 ein späteres Stadium im Massenentlassungsverfahren, nämlich die Erstattung der Anzeige selbst im Sinne des § 17 Abs. 1 KSchG beschreibt (so LAG Hamm 13. Januar 2015 - 7 Sa 900/14 - Rn. 66).
  • LAG Düsseldorf, 13.10.2021 - 12 Sa 279/21

    Betriebsbedingte Kündigung durch insolventes Luftfahrtunternehmen; Örtliche

    Dies berührt die Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige nicht (LAG Hamm 13.1.2015 - 7 Sa 900/14; LAG Niedersachsen 24.02.2021 - 17 Sa 890/20; wohl auch BAG 30.3.2004 - 1 AZR 7/03, Rn. 42; APS/Moll a.a.O. § 17 KSchG Rn. 93; MünchARbR/Spelge a.a.O. § 121 Rn. 178; EuArbR/Spelge, a.a.O. RL 98/59/EG Art. 6 Rn. 13).
  • LAG Düsseldorf, 12.09.2019 - 11 Sa 986/18

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach

    Bezüglich der Regelungen des § 17 KSchG ist ein Verbotsgesetz dann anzunehmen, wenn die maßgebliche Vorschrift von ihrem Inhalt her einen Schutzzweck aufweist, der die von einer Massenentlassung betroffenen Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit bewahren soll (so ausdrücklich BAG 21.03.2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 22; LAG Hamm v. 13.01.2015 - 7 Sa 900/14 - Rn. 65).
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