Rechtsprechung
   LAG Köln, 23.01.2014 - 7 Sa 97/13   

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https://dejure.org/2014,20966
LAG Köln, 23.01.2014 - 7 Sa 97/13 (https://dejure.org/2014,20966)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.01.2014 - 7 Sa 97/13 (https://dejure.org/2014,20966)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 7 Sa 97/13 (https://dejure.org/2014,20966)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag; Betriebsratsanhörung; Leistungsbeurteilung; Bonus

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Außerordentliche Kündigung; ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag; Betriebsratsanhörung; Leistungsbeurteilung; Bonus

  • IWW

    §§ 315, 626 BGB § 102 BetrVG §§ 1, 9, 10 KSchG § 12 BORA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung; ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag; Betriebsratsanhörung; Leistungsbeurteilung; Bonus

  • rechtsportal.de

    Kündigung wegen Beleidigung des Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Was passiert, wenn ich den Anwalt meines Chefs beleidige?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbalattacke gegen Arbeitgeberanwalt in Arbeitsgerichtsprozess kann wichtiger Kündigungsgrund sein

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Beschimpfungen des gegnerischen Anwalts im Arbeitsgerichtsprozess kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

Besprechungen u.ä.

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen Verbalattacken auf Prozessbevollmächtigten der Arbeitgeberin?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2014 - 7 Sa 97/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind an die Auflösungsgründe nach § 9 Abs. 1 KSchG strenge Anforderungen zu stellen, ohne dass sie aber andererseits die Voraussetzungen der Unzumutbarkeit im Sinne von § 626 BGB erfüllen müssten (BAG vom 23.06.2005, NZA 2006, 363; BAG vom 10.07.2008, NZA 2009, 312; BAG vom 23.02.2010, NZA 2010, 1123; BAG vom 24.03.211, 2 AZR 674/09).

    Auflösungsgründe ergeben sich häufig durch das Verhalten des Arbeitnehmers in einem laufenden Arbeitsgerichtsprozess (BAG vom 10.07.2008, NZA 2009, 312; BAG vom 09.09.2010, NJW 2010, 3798).

    Ob pointierte Erklärungen oder Rechtsausführungen im Prozess noch durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sind oder bereits eine zur Auflösung berechtigende Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses anzeigen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. z. B. BAG vom 10.07.2008, NZA 2009, 312; LAG Köln vom 22.05.2006, BB 2007, 51; LAG Rheinland-Pfalz vom 08.04.2008, 3 Sa 442/07; LAG Hamburg vom 14.04.2004, 15 Sa 77/05).

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2014 - 7 Sa 97/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind an die Auflösungsgründe nach § 9 Abs. 1 KSchG strenge Anforderungen zu stellen, ohne dass sie aber andererseits die Voraussetzungen der Unzumutbarkeit im Sinne von § 626 BGB erfüllen müssten (BAG vom 23.06.2005, NZA 2006, 363; BAG vom 10.07.2008, NZA 2009, 312; BAG vom 23.02.2010, NZA 2010, 1123; BAG vom 24.03.211, 2 AZR 674/09).

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die objektive Lage die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (BAG vom 08.10.2009, ZTR 2010, 163; BAG vom 24.03.2011,2 AZR 674/09; ErfKo/Kiel, a.a.O. Rdnr. 18).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2014 - 7 Sa 97/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind an die Auflösungsgründe nach § 9 Abs. 1 KSchG strenge Anforderungen zu stellen, ohne dass sie aber andererseits die Voraussetzungen der Unzumutbarkeit im Sinne von § 626 BGB erfüllen müssten (BAG vom 23.06.2005, NZA 2006, 363; BAG vom 10.07.2008, NZA 2009, 312; BAG vom 23.02.2010, NZA 2010, 1123; BAG vom 24.03.211, 2 AZR 674/09).

    Der Arbeitgeber kann sich auch auf Auflösungsgründe stützen, die mit den Kündigungsgründen im Zusammenhang stehen, muss dann aber ergänzende Tatsachen dafür vortragen, weshalb ein konkreter Kündigungssachverhalt, obwohl er die Kündigung selbst nicht zu begründen vermag, so beschaffen sein soll, dass er eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit nicht erwarten lässt (BAG vom 24.05.2005, NZA 2005, 1178; BAG vom 23.06.2005, NZA 2006, 363; ErfKo/Kiel, § 9 KSchG Rdnr. 12).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2008 - 5 Sa 181/07

    Außerordentliche Kündigung wegen eines Lügevorwurfs gegenüber Arbeitskollegen -

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2014 - 7 Sa 97/13
    Auch die Herabwürdigung eines Zeugen des Arbeitgebers als Lügner kann im Einzelfall zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.04.2008, 5 Sa 181/07).
  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2014 - 7 Sa 97/13
    Es kommt vielmehr darauf an, ob die objektive Lage die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (BAG vom 08.10.2009, ZTR 2010, 163; BAG vom 24.03.2011,2 AZR 674/09; ErfKo/Kiel, a.a.O. Rdnr. 18).
  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 246/04

    Betriebsübergang - Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2014 - 7 Sa 97/13
    Der Arbeitgeber kann sich auch auf Auflösungsgründe stützen, die mit den Kündigungsgründen im Zusammenhang stehen, muss dann aber ergänzende Tatsachen dafür vortragen, weshalb ein konkreter Kündigungssachverhalt, obwohl er die Kündigung selbst nicht zu begründen vermag, so beschaffen sein soll, dass er eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit nicht erwarten lässt (BAG vom 24.05.2005, NZA 2005, 1178; BAG vom 23.06.2005, NZA 2006, 363; ErfKo/Kiel, § 9 KSchG Rdnr. 12).
  • LAG Köln, 22.05.2006 - 14 (12) Sa 8/06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2014 - 7 Sa 97/13
    Ob pointierte Erklärungen oder Rechtsausführungen im Prozess noch durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sind oder bereits eine zur Auflösung berechtigende Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses anzeigen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. z. B. BAG vom 10.07.2008, NZA 2009, 312; LAG Köln vom 22.05.2006, BB 2007, 51; LAG Rheinland-Pfalz vom 08.04.2008, 3 Sa 442/07; LAG Hamburg vom 14.04.2004, 15 Sa 77/05).
  • LAG Hamm, 14.04.2005 - 15 Sa 77/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2014 - 7 Sa 97/13
    Ob pointierte Erklärungen oder Rechtsausführungen im Prozess noch durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sind oder bereits eine zur Auflösung berechtigende Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses anzeigen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. z. B. BAG vom 10.07.2008, NZA 2009, 312; LAG Köln vom 22.05.2006, BB 2007, 51; LAG Rheinland-Pfalz vom 08.04.2008, 3 Sa 442/07; LAG Hamburg vom 14.04.2004, 15 Sa 77/05).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2008 - 3 Sa 442/07

    Zu den Gründen für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses auf Antrag des

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2014 - 7 Sa 97/13
    Ob pointierte Erklärungen oder Rechtsausführungen im Prozess noch durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sind oder bereits eine zur Auflösung berechtigende Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses anzeigen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. z. B. BAG vom 10.07.2008, NZA 2009, 312; LAG Köln vom 22.05.2006, BB 2007, 51; LAG Rheinland-Pfalz vom 08.04.2008, 3 Sa 442/07; LAG Hamburg vom 14.04.2004, 15 Sa 77/05).
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2014 - 7 Sa 97/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind an die Auflösungsgründe nach § 9 Abs. 1 KSchG strenge Anforderungen zu stellen, ohne dass sie aber andererseits die Voraussetzungen der Unzumutbarkeit im Sinne von § 626 BGB erfüllen müssten (BAG vom 23.06.2005, NZA 2006, 363; BAG vom 10.07.2008, NZA 2009, 312; BAG vom 23.02.2010, NZA 2010, 1123; BAG vom 24.03.211, 2 AZR 674/09).
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

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