Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 14.03.2019

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   OLG Karlsruhe, 20.12.2017 - 2 Rv 7 Ss 558/17   

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https://dejure.org/2017,50478
OLG Karlsruhe, 20.12.2017 - 2 Rv 7 Ss 558/17 (https://dejure.org/2017,50478)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.12.2017 - 2 Rv 7 Ss 558/17 (https://dejure.org/2017,50478)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 2 Rv 7 Ss 558/17 (https://dejure.org/2017,50478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Anerkennung eines auf einer früheren Fälschung beruhenden EU-Führerscheins

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 21 Abs 1 Nr 1 StVG, § 28 Abs 4 S 1 Nr 7 FeV vom 16.12.2014, Art 267 AEUV, Art 2 Abs 1 EGRL 126/2006, Art 11 Abs 1 EGRL 126/2006
    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Führerschein-Richtlinie: Anerkennungspflicht einer späteren EU-Fahrerlaubnis bei ursprünglich gefälschtem Drittstaatenführerschein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen and en EuGH betreffend die Anerkennungspflicht hinsichtlich auch ohne Fahreignungsprüfung durch Umtausch erlangter Führerscheine

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Führerschein-Richtlinie: Anerkennungspflicht einer späteren EU-Fahrerlaubnis bei ursprünglich gefälschtem Drittstaatenführerschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 339
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2017 - 10 S 1216/17

    Entziehung eines echten Führerscheins eines Mitgliedstaats der EU, der aufgrund

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2017 - 2 Rv 7 Ss 558/17
    Aus einer im Revisionsverfahren bekannt gewordenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 18. Juli 2017 - 10 S 1216/17 = NJW 2017, 3673) ergibt sich, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde, das Landratsamt W, mit Bescheid vom 24. Februar 2017 festgestellt hat, dass die vom Angeklagten am 1. August 2011 in Polen erworbene Fahrerlaubnis (der Klassen A, B, C und T) im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland keine Fahrberechtigung begründet.
  • EuGH, 19.02.2009 - C-321/07

    Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2017 - 2 Rv 7 Ss 558/17
    Nach dem Verständnis des vorlegenden Gerichts wird anders als bei der Neuerteilung eines Führerscheins (dazu Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a FS-RL) beim Umtausch regelmäßig keine (erneute) Prüfung der Fahreignung vorgenommen, die nach der Auslegung der FS-RL durch den EuGH maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die in Artikel 2 Absatz 1 FS-RL normierte Anerkennungspflicht ist (Urteil vom 19. Februar 2009 - C-321/07 = Slg 2009, I 1113 - 1116, Nummern 91 ff., mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des EuGH).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    Klärungsbedarf ergibt sich auch nicht aus dem Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 20. Dezember 2017 - 2 RV 7 Ss 558/17 [ECLI:DE:OLGKARL:2017:1220.2RV7SS558.17.00] - DAR 2018, 94).
  • BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Anerkennungsgrundsatz;

    Klärungsbedarf ergibt sich auch nicht aus dem Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 20. Dezember 2017 - 2 RV 7 Ss 558/17 [ECLI:DE:OLGKARL:2017:1220.2RV7SS558.17.00] - DAR 2018, 94).
  • VG Freiburg, 16.11.2021 - 13 K 1750/19

    Anordnung der Inlandsungültigkeit seiner Fahrerlaubnis; (mehrfacher) Umtausch

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe legte dem Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) daraufhin mit Beschluss vom 20.12.2017 - 2 Rv 7 Ss 558/17 - folgende Frage zur Vorabentscheidung vor:.

    Ein Grund, die Vorschrift einschränkend so auszulegen, dass die Anwendung nur auf den erstmaligen Umtausch des Führerscheins eines Drittstaates, der weder der Europäischen Union noch dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, beschränkt ist, besteht nicht (so im Ergebnis auch bereits OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2019 - 2 Rv 7 Ss 558/17 -, juris Rn. 8).

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   OLG Karlsruhe, 14.03.2019 - 2 Rv 7 Ss 558/17   

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https://dejure.org/2019,6573
OLG Karlsruhe, 14.03.2019 - 2 Rv 7 Ss 558/17 (https://dejure.org/2019,6573)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.2019 - 2 Rv 7 Ss 558/17 (https://dejure.org/2019,6573)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 2019 - 2 Rv 7 Ss 558/17 (https://dejure.org/2019,6573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 28 Abs 4 S 1 Nr 7 FeV vom 16.12.2014, § 21 Abs 1 Nr 1 StVG, Art 2 Abs 1 EGRL 126/2006, Art 11 Abs 1 EGRL 126/2006, Art 11 Abs 6 S 3 EGRL 126/2006
    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennungsfähigkeit einer EU-Fahrerlaubnis aufgrund mehrfachen Umtauschs eines ursprünglich gefälschten Drittstaatenführerscheins

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Fahrberechtigung nach mehrfachem Führerscheinumtausch, wenn erster eine Fälschung aus Drittstaat war

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2017 - 10 S 1216/17

    Entziehung eines echten Führerscheins eines Mitgliedstaats der EU, der aufgrund

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2019 - 2 Rv 7 Ss 558/17
    Diese Verknüpfung besteht aber auch bei dem späteren Umtausch der durch die Vorlage eines gefälschten Drittstaatenführerscheins erworbenen EU-Fahrerlaubnis, mit dem nicht - auf der Grundlage einer (vorliegend nach den getroffenen Feststellungen im Zusammenhang mit der Ausstellung des polnischen Führerscheins nicht erfolgten) Fahreignungsprüfung - eine neue Fahrerlaubnis erteilt, sondern nur die bestehende Fahrerlaubnis umgeschrieben wird (ebenso VGH Baden-Württemberg NJW 2017, 3673).
  • EuGH, 28.02.2019 - C-9/18

    Meyn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2019 - 2 Rv 7 Ss 558/17
    3) Wie der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 28.2.2019 (C-9/18, juris) auf das Ersuchen um Vorabentscheidung des Senats (Beschluss vom 20.12.2017, VRS 132, 200) entschieden hat, steht die 3. Führerschein-Richtlinie dieser Auslegung nicht entgegen.
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