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   LG Essen, 06.10.2016 - 7 T 284/16   

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https://dejure.org/2016,43734
LG Essen, 06.10.2016 - 7 T 284/16 (https://dejure.org/2016,43734)
LG Essen, Entscheidung vom 06.10.2016 - 7 T 284/16 (https://dejure.org/2016,43734)
LG Essen, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 7 T 284/16 (https://dejure.org/2016,43734)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 34 RVG
    Ratsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Kostenfestsetzungsverfahrens auf eine formale Prüfung der Kostentatbestände und auf die Klärung einfacher Rechtsfragen des Kostenrechts

  • Burhoff online

    Kostenfestsetzungsverfahren, materielle Fragen

  • ra.de
  • der-rechtsberater.de

    Keine Festsetzung einer Beratungsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ratsgebühr, oder: Im Zivilverfahren erstattungsfähig?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.2006 - IV ZB 18/06

    Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LG Essen, 06.10.2016 - 7 T 284/16
    Zur Klärung materiell-rechtlicher Fragen ist dieses Verfahren deshalb nicht vorgesehen (BGH, Beschluss vom 23.03.2006 - V ZB 189/05 - NJW 2006, 1962 (Rn. 4); BGH, Beschluss vom 22.11.2006 - IV ZB 18/06 - NJW-RR 2007, 422 (Rn.8)).
  • OLG Rostock, 17.04.2008 - 5 W 77/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Ratsgebühr des Rechtsanwalts nach Gesetzesänderung

    Auszug aus LG Essen, 06.10.2016 - 7 T 284/16
    Eine Festsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren ist abzulehnen (sh. z.B. OLG Rostock, Beschluss vom 17.04.2008 - 5 W 77/08 - zit. nach juris (Rn. 10 und Rn. 13); Herget in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 104 Rn. 21 "Außergerichtliche Anwaltskosten", § 91 Rn. 13 "Ratsgebühr"; sh.
  • BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05

    Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus LG Essen, 06.10.2016 - 7 T 284/16
    Zur Klärung materiell-rechtlicher Fragen ist dieses Verfahren deshalb nicht vorgesehen (BGH, Beschluss vom 23.03.2006 - V ZB 189/05 - NJW 2006, 1962 (Rn. 4); BGH, Beschluss vom 22.11.2006 - IV ZB 18/06 - NJW-RR 2007, 422 (Rn.8)).
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