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   LG Cottbus, 16.03.2007 - 7 T 484/06   

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https://dejure.org/2007,33872
LG Cottbus, 16.03.2007 - 7 T 484/06 (https://dejure.org/2007,33872)
LG Cottbus, Entscheidung vom 16.03.2007 - 7 T 484/06 (https://dejure.org/2007,33872)
LG Cottbus, Entscheidung vom 16. März 2007 - 7 T 484/06 (https://dejure.org/2007,33872)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Freiburg, 13.07.1983 - 9 T 37/81
    Auszug aus LG Cottbus, 16.03.2007 - 7 T 484/06
    Die zur Konkursordnung ergangene Entscheidung des Landgerichts Freiburg vom 13.07.1983 (ZIP 1983, 1098 ff.), wonach der Beschluss ausreichend angekündigt sein sollte, wenn die Tagesordnung einer Gläubigerversammlung die "Entschließung über die in § 132 KO bezeichneten Gegenstände" vorsah, vermag die Kammer nicht zu überzeugen.
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZB 128/10

    Insolvenzverfahren: Beschlussaufhebungsverfahren für nichtige Beschlüsse der

    Auch wenn nichtige Beschlüsse der Gläubigerversammlung ipso iure keine Rechtswirkungen entfalteten und deshalb keiner Aufhebung bedürften, sei ein Aufhebungs- oder Nichtigkeitsfeststellungsbeschluss zur Klarstellung der Rechtslage nicht nur als zulässig, sondern als wünschenswert anzusehen (LG Cottbus, Beschluss vom 16. März 2007, 7 T 484/06, juris Rn. 20, 35; AG Duisburg, NZI 2010, 303 f; Kübler in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2006, § 78 Rn. 14; MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl., § 78 Rn. 10; wohl auch Nerlich/Römermann/Delhaes, InsO, 2008, § 78 Rn. 4).

    Daraus wird auf das Recht zur Beschwerde analog § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3 InsO geschlossen (vgl. Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 78 Rn. 8; Kübler in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2006, § 78 Rn. 14; LG Cottbus, Beschluss vom 16. März 2007 - 7 T 484/06, juris Rn. 20, 35).

  • LG Wuppertal, 06.06.2011 - 6 T 287/11

    Bewertung der gemeinsamen Interessen der Insolvenzgläubiger im Zusammenhang mit

    Vielmehr ist für die Bewertung des gemeinsamen Interesses der Insolvenzgläubiger und für die Feststellung eines Widerspruchs hierzu durch einen Beschluss der Gläubigerversammlung auf den Kenntnisstand und die Sicht der abstimmenden Gläubiger J der Versammlung abzustellen, wobei selbst eventuelle Fehlinformationen durch den Insolvenzverwalter hieran nichts zu ändern vermögen (vgl. KG, ZinsO 2001, 411; LG Cottbus, Beschluss vom 16. März 2007 - 7 T 484/06 -, zitiert nach Juris).
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