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   LG Lübeck, 14.12.2000 - 7 T 615/99   

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LG Lübeck, 14.12.2000 - 7 T 615/99 (https://dejure.org/2000,21750)
LG Lübeck, Entscheidung vom 14.12.2000 - 7 T 615/99 (https://dejure.org/2000,21750)
LG Lübeck, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 7 T 615/99 (https://dejure.org/2000,21750)
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  • LG München I, 19.02.1999 - 13 T 715/99
    Auszug aus LG Lübeck, 14.12.2000 - 7 T 615/99
    Wenn der Gesetzgeber sie dennoch nicht - auch nicht durch das Betreuungsrechtsänderungsgesetz der Gesetzeslücke (ähnlich Bernsmann, ZRP 1996, 91; Steffen, NJW 1996, 1581; Laufs, NJW 1998, 3400; Jürgens, Bt-Prax 1998, 160; Albertz, NJW 1999, 835; Stalinski, Bt-Prax 1999, 87; aus der Rechtsprechung: LG München 1999, 1789; LG Augsburg, FamRZ 2000, 321).

    Grundsätzliche Bedenken gegen eine Analogie ergeben sich bereits daraus, dass es sich bei § 1904 BGB um eine Ausnahmevorschrift handelt (AG Hanau, Bt-Prax 1997, 83) und derartige Vorschriften nicht in gleicher Weise wie allgemein regelnde Normen der Analogie zugänglich sind (LG Augsburg, FamRZ 2000, 321; LG München, NJW 1999, 1789): Die Vorschriften der §§ 1896 ff. BGB sind so konzeptioniert, dass der Betreuer grundsätzlich in eigener Verantwortung wirksam entscheiden kann.

    Nicht mit dem Normzweck vereinbar ist daher die Genehmigung einer Maßnahme, die letztlich auf den Tod des Betreuten abzielt, da eine solche Maßnahme gerade nicht Leben und Gesundheit des Betreuten dient (LG Augsburg, FamRZ 2000, 321; Seitz, ZRP 1998, 419).

  • LG Duisburg, 09.06.1999 - 22 T 22/99

    Sterbebegleitung - Einwilligung des Betreuers in einen Behandlungsabbruch

    Auszug aus LG Lübeck, 14.12.2000 - 7 T 615/99
    Das Landgericht Duisburg hat sich in einem Beschluss vom 09. Juni 1999 (NJW 1999, 2744) der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt angeschlossen und die Einwilligung eines Betreuers unter Zurückweisung der Beschwerde des Verfahrenspflegers des Betreuten in einen Behandlungsabbruch vormundschaftsgerichtlich genehmigt.

    Soweit die Gegenauffassung argumentiert, entscheidend sei nicht die Zweckrichtung der ärztlichen Maßnahme, sondern die Schwere des Eingriffs, unerheblich, ob es sich dabei um ein Tun oder ein Unterlassen handle (vgl. LG Duisburg, NJW 1999, 2744), scheint dies auf der Erwägung zu fußen, alle Maßnahmen von Tragweite seien genehmigungsbedürftig Ob sich ein derartiger Grundsatz aufstellen lässt, kann angesichts des Kanons der in §§ 1904 bis 1907 BGB genau umschriebenen genehmigungsbedürftigen Tatbestände, die Ausnahmefälle darstellen, bezweifelt werden (vgl. auch Stalinski, Bt-Prax 1999, 87).

    Die weitere Erwägung, der Gesetzgeber, der den Betreuer schon wegen erheblich banalerer Fragen der Aufsicht und der Kontrolle des Vormundschaftsgerichts unterworfen habe, könne nicht beabsichtigt haben, den Betreuer gerade mit der folgenschwersten Entscheidung, mit der er im Rahmen seiner Tätigkeit konfrontiert werden könne, allein zu lassen (LG Duisburg, NJW 1999, 2744), greift angesichts des Umstands, dass dem Gesetzgeber das Problem der Sterbehilfe bei der letzten Änderung des § 1904 BGB bekannt gewesen ist (vgl. Albertz, NJW 1999, 835), nicht durch.

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus LG Lübeck, 14.12.2000 - 7 T 615/99
    Das OLG Frankfurt hat diese Frage im Beschluss vom 15. Juli 1998 (NJW 1998, 2747) in Anlehnung an eine strafrechtliche Entscheidung des BGH vom 13. September 1994 (NJW 1995, 204) bejaht.

    Wenn schon bestimmte Heileingriffe wegen ihrer Gefährlichkeit der alleinigen Entscheidungsbefugnis des Betreuers entzogen sind, dann muss dies um so mehr für Maßnahmen gelten, die eine ärztliche Behandlung beenden sollen und mit Sicherheit binnen Kurzem zum Tode des Kranken führen (ebenso Kutzer, NSTZ 1994, 114)." (BGH NJW 1995, 204/205).

  • OLG Düsseldorf, 27.03.1998 - 7 U 242/96

    Frist für die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen bei Nachlassvermögen in der

    Auszug aus LG Lübeck, 14.12.2000 - 7 T 615/99
    Dass dies auch im Hinblick auf das bisher nicht geklärte Verhältnis zu § 216 StGB erforderlich wäre (vgl. hierzu Deichmann, MDR 1995, 985; Bienwald, FamRZ 1998, 1139; Jürgens, BtPrax 1998, 156), der Tötung auf Verlangen unter Strafe stellt und damit eine Rechtfertigungssperre darstellt (vgl. Stalinski, Bt-Prax 1999, 86), sei hier nur abschließend erwähnt.
  • BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 14/98

    Bindung an eine rechtsfehlerfreie Schätzung des Zeitaufwands des Betreuers durch

    Auszug aus LG Lübeck, 14.12.2000 - 7 T 615/99
    Dass dies auch im Hinblick auf das bisher nicht geklärte Verhältnis zu § 216 StGB erforderlich wäre (vgl. hierzu Deichmann, MDR 1995, 985; Bienwald, FamRZ 1998, 1139; Jürgens, BtPrax 1998, 156), der Tötung auf Verlangen unter Strafe stellt und damit eine Rechtfertigungssperre darstellt (vgl. Stalinski, Bt-Prax 1999, 86), sei hier nur abschließend erwähnt.
  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97

    Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen

    Auszug aus LG Lübeck, 14.12.2000 - 7 T 615/99
    Vor dem Hintergrund, dass es sich dabei faktisch um die Verweigerung der Einwilligung in eine Weiterbehandlung handelt, hält ein Teil des Schrifttums - mit unterschiedlicher Begründung den Behandlungsabbruch weder für durch den Betreuer einwilligungs- noch für durch das Vormundschaftsgericht genehmigungsfähig (vgl. im Einzelnen Wagenitz/Engers, FamRZ 1998, 1257; ähnliche Überlegungen auch bei Stalinski, Bt-Prax 1999, 86 f.; Höfling, Jus 2000, 116; Steffen, NJW 1996, 1581).
  • BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98

    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen

    Auszug aus LG Lübeck, 14.12.2000 - 7 T 615/99
    Grundsätzliche Bedenken gegen eine Analogie ergeben sich bereits daraus, dass es sich bei § 1904 BGB um eine Ausnahmevorschrift handelt (AG Hanau, Bt-Prax 1997, 83) und derartige Vorschriften nicht in gleicher Weise wie allgemein regelnde Normen der Analogie zugänglich sind (LG Augsburg, FamRZ 2000, 321; LG München, NJW 1999, 1789): Die Vorschriften der §§ 1896 ff. BGB sind so konzeptioniert, dass der Betreuer grundsätzlich in eigener Verantwortung wirksam entscheiden kann.
  • OLG Hamm, 20.01.1998 - 4 U 169/97
    Auszug aus LG Lübeck, 14.12.2000 - 7 T 615/99
    Der Auffassung des OLG Frankfurt (NJW 1998, 2749), die Kriterien der Entscheidung der Vormundschaftsgerichts nach § 1904 BGB analog ergäben sich aus dessen entsprechender Anwendung unter besonderer Berücksichtigung des § 1901 BGB, kann die Kammer deshalb nicht folgen.
  • StGH Bremen, 14.02.2000 - St 1/98

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen und Grenzen plebiszitärer

    Auszug aus LG Lübeck, 14.12.2000 - 7 T 615/99
    Vor dem Hintergrund, dass es sich dabei faktisch um die Verweigerung der Einwilligung in eine Weiterbehandlung handelt, hält ein Teil des Schrifttums - mit unterschiedlicher Begründung den Behandlungsabbruch weder für durch den Betreuer einwilligungs- noch für durch das Vormundschaftsgericht genehmigungsfähig (vgl. im Einzelnen Wagenitz/Engers, FamRZ 1998, 1257; ähnliche Überlegungen auch bei Stalinski, Bt-Prax 1999, 86 f.; Höfling, Jus 2000, 116; Steffen, NJW 1996, 1581).
  • AG Garmisch-Partenkirchen, 02.06.1999 - XVII 43/99

    Sterbebegleitung - Verfügungsbefugnis des Einzelnen über das Leben - Betreuer

    Auszug aus LG Lübeck, 14.12.2000 - 7 T 615/99
    Eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung haben abgelehnt das Amtsgericht Hanau mit Beschluss vom 30. August 1995 (Bt-Prax 1997, 82), das Amtsgericht GarmischPartenkirchen mit Beschluss vom 02. Juni 1999 (FamRZ 2000, 319), das Landgericht München mit Beschluss vom 18. Februar 1999 (NJW 1999, 1788) und das Landgericht Augsburg mit Beschluss vom 04. August 1999 (FamRZ 2000, 320).
  • LG Augsburg, 04.08.1999 - 5 T 2780/99

    Sterbebegleitung - Abbruch der künstlichen Ernährung

  • OLG Frankfurt, 15.07.1998 - 20 W 224/98

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung in einen

  • LG München I, 18.02.1999 - 13 T 478/99

    Über lebensbeendende Maßnahmen haben Ärzte und Angehörige in eigener

  • LG Frankfurt/Main, 19.05.1998 - 29 T 56/98

    Sterbebegleitung - Abbruch der Sonderernährung - Genehmigung durch Gericht -

  • AG Frankfurt/Main, 14.05.1998 - 45 XVII MUE 65/98

    Sterbebegleitung - Anwendbarkeit des § 1904 BGB auf gezielte Herbeiführung des

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