Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3267
VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92 (https://dejure.org/1993,3267)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.02.1993 - 7 TG 2479/92 (https://dejure.org/1993,3267)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Februar 1993 - 7 TG 2479/92 (https://dejure.org/1993,3267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 Abs 1 VwGO, § 52 Abs 2 SchulVwG HE, § 54 Abs 2 SchulVwG HE, § 4 Abs 3 S 1 VersetzV HE, § 8 Abs 3 VersetzV HE
    Erlaß einer Regelungsanordnung in schulrechtlichen Nichtversetzungssachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistungsbewertung - Voraussetzungen für die Dringlichkeit der Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 386
  • NVwZ-RR 1993, 387
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1979 - XI 3912/78
    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92
    Die Leistungsbewertung in Deutsch, die gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 SchVG durch die dieses Fach zuletzt unterrichtende Lehrerin zu treffen ist, vermag der Senat jedenfalls aufgrund der ihm bisher zugänglich gemachten Erkenntnisse nicht nachzuvollziehen; vielmehr spricht derzeit viel dafür, daß bei der Notenbildung, welche einer in gleicher Weise wie die Nichtversetzungsentscheidung eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 14.02.1979 - XI 3912/78 -, SPE S. 11 C II/51), gegen allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe verstoßen wurde.

    Zwar ist es dem Lehrer aufgrund seines pädagogischen Ermessens grundsätzlich freigestellt, auf welche Art und Weise er mündliche Leistungen eines Schülers feststellt, und er ist auch nicht aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze gehalten, sich Aufzeichnungen zu machen, sondern er kann sein fachlich-pädagogisches Urteil sowohl aufgrund gesondert bewerteter mündlicher Einzelleistungen als auch aufgrund eines im Laufe des Schulhalbjahres gewonnenen Gesamteindrucks bilden (OVG Lüneburg, U. v. 30.11.1983 - 13 A 27/82 -, SPE S. 11 C XII/31 = NVwZ 1984, 809; VGH Baden-Württemberg, U. v. 16.10.1975 - IX 402/75 -, SPE S. 11 C II/11 = NJW 1976, 869, u. B. v. 14.02.1979 - XI 3912/78 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 14.11.1966 - V A 206/66 -, SPE S. 11 C IX/21).

  • OVG Hamburg, 25.10.1978 - Bf IV 6/78
    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92
    Einstweiligen Rechtsschutz nach dem danach allein in Betracht kommenden § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO gewährt der beschließende Senat in schulrechtlichen Nichtversetzungssachen, wenn glaubhaft gemacht ist, daß (erstens) gegen die Rechtmäßigkeit der Nichtversetzungsentscheidung ernsthafte Bedenken bestehen, daß (zweitens) die Versetzungskonferenz bei einer erneuten Entscheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Versetzung aussprechen wird und daß (drittens) die begehrte vorläufige Maßnahmen dringlich ist (vgl. Hess. VGH, U. v. 04.02.1974 - VI OG 123/73 -, SPE S. 11 C VII/11 = DÖV 1974, 750, sowie Be. v. 24.07.1984 - 6 TG 1517/84 - u. v. 14.04.1992 - 7 TG 542/92 - OVG Hamburg, U. v. 02.11.1978 - O Bs IV 6/78 -, SPE S. 11 C VI/15; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rdnrn. 1026 ff.).

    Denn für die Prognose erfolgreicher Mitarbeit oder besserer Förderung in der nächsthöheren Klasse im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 c) VersVO kommt es nur darauf an, welche Fächer dort unterrichtet werden, so daß im abgelaufenen Schuljahr unterrichtete und benotete, aber künftig wegfallende Fächer außer Betracht zu bleiben haben (vgl. dazu OVG Hamburg, U. v. 02.11.1978 - O Bs IV 6/78 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1983 - 13 A 27/82
    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92
    Zwar ist es dem Lehrer aufgrund seines pädagogischen Ermessens grundsätzlich freigestellt, auf welche Art und Weise er mündliche Leistungen eines Schülers feststellt, und er ist auch nicht aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze gehalten, sich Aufzeichnungen zu machen, sondern er kann sein fachlich-pädagogisches Urteil sowohl aufgrund gesondert bewerteter mündlicher Einzelleistungen als auch aufgrund eines im Laufe des Schulhalbjahres gewonnenen Gesamteindrucks bilden (OVG Lüneburg, U. v. 30.11.1983 - 13 A 27/82 -, SPE S. 11 C XII/31 = NVwZ 1984, 809; VGH Baden-Württemberg, U. v. 16.10.1975 - IX 402/75 -, SPE S. 11 C II/11 = NJW 1976, 869, u. B. v. 14.02.1979 - XI 3912/78 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 14.11.1966 - V A 206/66 -, SPE S. 11 C IX/21).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1975 - IX 402/75
    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92
    Zwar ist es dem Lehrer aufgrund seines pädagogischen Ermessens grundsätzlich freigestellt, auf welche Art und Weise er mündliche Leistungen eines Schülers feststellt, und er ist auch nicht aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze gehalten, sich Aufzeichnungen zu machen, sondern er kann sein fachlich-pädagogisches Urteil sowohl aufgrund gesondert bewerteter mündlicher Einzelleistungen als auch aufgrund eines im Laufe des Schulhalbjahres gewonnenen Gesamteindrucks bilden (OVG Lüneburg, U. v. 30.11.1983 - 13 A 27/82 -, SPE S. 11 C XII/31 = NVwZ 1984, 809; VGH Baden-Württemberg, U. v. 16.10.1975 - IX 402/75 -, SPE S. 11 C II/11 = NJW 1976, 869, u. B. v. 14.02.1979 - XI 3912/78 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 14.11.1966 - V A 206/66 -, SPE S. 11 C IX/21).
  • BVerwG, 06.07.1973 - VII C 36.71

    Religionslehre als versetzungserhebliches Schulfach - Trennung von Staat und

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92
    Freilich bestehen keine Bedenken dagegen, daß dem Antragsteller trotz seiner Abmeldung unmittelbar vor dem Ende des Schuljahres 1991/92 überhaupt eine Note in Religion erteilt worden ist, denn zum einen sind nach Abschn. V Nr. 4 des Erlasses des Hessischen Kultusministeriums betreffend Religionsunterricht vom 5. Juni 1991 (ABl. S. 425) auch die Leistungen der Schüler im Religionsunterricht mit einer Note zu bewerten - Art. 7 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 GG schließt dies und die Berücksichtigung der Religionsnote bei der Versetzungsentscheidung nicht aus (BVerwG, U. v. 06.07.1973 - VII C 36.71 -, NJW 1973, 185 = SPE S. 1 F I/41) -, und zum andern sieht § 3 Abs. 6 der Verordnung über allgemeine Bestimmungen für die Zeugniserteilung vom 22. Januar 1982 (ABl. S. 142) die Nichteintragung einer Note im Zeugnis nur vor, wenn eine Beurteilung der Leistungen eines Schülers mangels ausreichender Grundlage hierfür nicht möglich ist, und davon kann im vorliegenden Fall angesichts der späten, nach Abschn. VI Nr. 4 Satz 2 des oben genannten Erlasses regelmäßig nur am Ende des Schulhalbjahres zulässigen Abmeldung keine Rede sein.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.1966 - V A 206/66
    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92
    Zwar ist es dem Lehrer aufgrund seines pädagogischen Ermessens grundsätzlich freigestellt, auf welche Art und Weise er mündliche Leistungen eines Schülers feststellt, und er ist auch nicht aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze gehalten, sich Aufzeichnungen zu machen, sondern er kann sein fachlich-pädagogisches Urteil sowohl aufgrund gesondert bewerteter mündlicher Einzelleistungen als auch aufgrund eines im Laufe des Schulhalbjahres gewonnenen Gesamteindrucks bilden (OVG Lüneburg, U. v. 30.11.1983 - 13 A 27/82 -, SPE S. 11 C XII/31 = NVwZ 1984, 809; VGH Baden-Württemberg, U. v. 16.10.1975 - IX 402/75 -, SPE S. 11 C II/11 = NJW 1976, 869, u. B. v. 14.02.1979 - XI 3912/78 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 14.11.1966 - V A 206/66 -, SPE S. 11 C IX/21).
  • VGH Hessen, 02.10.1972 - II TG 107/72
    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92
    Dies setzt eine Interessenabwägung voraus, in die einerseits das private Interesse des Antragstellers daran einzustellen ist, seine Ausbildung ohne Zeitverlust fortzusetzen und andererseits das öffentliche Interesse daran, daß zum einen die Gesamtheit der Mitschüler in der nächsthöheren Klasse durch die Unterrichtsteilnahme des Antragstellers nicht unerträglich belastet und zum andern dieser selbst dadurch nicht in seiner Ausbildung gehemmt wird (Hess. VGH, B. v. 02.10.1972 - II TG 107/72 -, SPE S. 11 C VII/1).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VII CB 41.69
    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92
    Gemessen hieran ergeben sich ernsthafte Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Versetzungskonferenz vom 17. September 1992, den Antragsteller nicht in die Klasse R 8 zu versetzen, welche freilich - wie das Verwaltungsgericht im wesentlichen zutreffend dargelegt hat - als pädagogische Bewertung vom Gericht ebenso wie von der Schulaufsicht nur daraufhin überprüft werden kann, ob gegen wesentliche Verfahrensvorschriften verstoßen, ob von unrichtigen Voraussetzungen oder sachfremden Erwägungen ausgegangen oder ob gegen allgemein anerkannte Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe oder gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Schüler verstoßen wurde (vgl. § 62 SchVG; BVerwG, B. v. 30.10.1969 - VII CB 41.69 -, SPE S.II C I/3).
  • VGH Hessen, 04.02.1974 - VI OG 123/73
    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92
    Einstweiligen Rechtsschutz nach dem danach allein in Betracht kommenden § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO gewährt der beschließende Senat in schulrechtlichen Nichtversetzungssachen, wenn glaubhaft gemacht ist, daß (erstens) gegen die Rechtmäßigkeit der Nichtversetzungsentscheidung ernsthafte Bedenken bestehen, daß (zweitens) die Versetzungskonferenz bei einer erneuten Entscheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Versetzung aussprechen wird und daß (drittens) die begehrte vorläufige Maßnahmen dringlich ist (vgl. Hess. VGH, U. v. 04.02.1974 - VI OG 123/73 -, SPE S. 11 C VII/11 = DÖV 1974, 750, sowie Be. v. 24.07.1984 - 6 TG 1517/84 - u. v. 14.04.1992 - 7 TG 542/92 - OVG Hamburg, U. v. 02.11.1978 - O Bs IV 6/78 -, SPE S. 11 C VI/15; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rdnrn. 1026 ff.).
  • VGH Hessen, 17.01.2022 - 10 B 2486/21

    Beschwerde gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts in Verfahren des vorläufigen

    Für das Vorliegen eines Anordnungsgrundes ist Voraussetzung, dass es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen und der öffentlichen Interessen sowie etwaiger Interessen anderer Personen nicht zumutbar ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (Hess. VGH, Beschluss vom 5. Februar 1993 - 7 TG 2479/92 -, juris; Kopp/Schenke, a. a. O., § 123 Rn. 26).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2021 - 2 B 11489/20

    Ehemaliger Finanzminister behält vorläufig Beamtenpension

    aa) Zur Glaubhaftmachung genügt es, dass das Vorliegen der entscheidungserheblichen Tatsachen - abweichend vom Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO - überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Juni 1990 - 2 B 11182/90.OVG -, NVwZ 1990, 1087 [1088]; HessVGH, Beschluss vom 5. Februar 1993 - 7 TG 2479/92 -, juris Rn. 2; Schenke, in: Kopp/Schenke [Hrsg.], VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123 Rn. 23).
  • VG Darmstadt, 11.09.1998 - 7 G 1591/98

    Recht auf die Versetzung in eine höhere Klasse; Grundsatz der Gleichbehandlung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Mainz, 01.11.2020 - 1 L 843/20

    Neue Corona-Regelungen - Tennisverein

    Ein besonderes Dringlichkeitsinteresse besteht, wenn es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen sowie der öffentlichen Interessen und der Interessen Dritter nicht zumutbar ist, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 5. Februar 1993 - 7 TG 2479/92 -, juris, Rn. 25; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 123 Rn. 26).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2020 - 2 B 11333/20

    Keine Befreiung vom schulischen Präsenzunterricht wegen der Corona-Pandemie

    Zur Glaubhaftmachung genügt es grundsätzlich, dass das Vorliegen der entscheidungserheblichen Tatsachen - abweichend vom Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO - überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Juni 1990 - 2 B 11182/90.OVG -, NVwZ 1990, 1087 [1088]; auch HessVGH, Beschluss vom 5. Februar 1993 - 7 TG 2479/92 -, juris; Schenke, in: Kopp/Schenke [Hrsg.], VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123 Rn. 23).
  • VG Mainz, 29.04.2020 - 1 L 273/20

    Eilantrag der Möbel Martin GmbH erfolgreich

    Ein besonderes Dringlichkeitsinteresse besteht, wenn es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen sowie der öffentlichen Interessen und der Interessen Dritter nicht zumutbar ist, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 5. Februar 1993 - 7 TG 2479/92 -, juris, Rn. 25; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 123, Rn. 26).
  • VG Mainz, 22.10.2021 - 1 L 787/21

    Corona-Selbsttests reichen für Hochschulbesuch nicht

    Ein besonderes Dringlichkeitsinteresse besteht, wenn es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen sowie der öffentlichen Interessen und der Interessen Dritter nicht zumutbar ist, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 5. Februar 1993 - 7 TG 2479/92 -, juris, Rn. 25; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Auflage 2021, § 123, Rn. 26).
  • VGH Hessen, 08.02.1993 - 7 TG 2540/92

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nichtversetzungsentscheidung; unterlassene

    Einstweiligen Rechtsschutz nach dem danach allein in Betracht kommenden § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO gewährt der beschließende Senat in schulrechtlichen Nichtversetzungssachen, wenn glaubhaft gemacht ist, daß (erstens) gegen die Rechtmäßigkeit der Nichtversetzungsentscheidung ernsthafte Bedenken bestehen, daß (zweitens) die Versetzungskonferenz bei einer erneuten Entscheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Versetzung aussprechen wird und daß (drittens) die begehrte vorläufige Maßnahme dringlich ist (Hess. VGH, B. v. 05.02.1993 -- 7 TG 2479/92 --, m.w.N.).

    Gemessen hieran ergeben sich -- abgesehen von der unterlassenen Inkenntnissetzung der Antragsteller zu 2) und 3) und der möglicherweise unterbliebenen Begründung der Verschlechterung in Religion -- keine ernsthaften Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Versetzungskonferenz vom 10. Juni und 3. August 1992, den Antragsteller zu 1) nicht in die Klasse 8 R 2 zu versetzen, welche freilich -- wie das Verwaltungsgericht im wesentlichen zutreffend dargelegt hat -- als pädagogische Wertung vom Gericht ebenso wie von der Schulaufsicht nur daraufhin überprüft werden kann, ob gegen wesentliche Verfahrensvorschriften verstoßen, ob von unrichtigen Voraussetzungen oder sachfremden Erwägungen ausgegangen oder ob gegen allgemein anerkannte Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe oder gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Schüler verstoßen wurde (vgl. § 62 SchVG; BVerwG, B. v. 30.10.1969 -- VII CB 41.69 --, SPE S. 11 C I/3; Hess. VGH, B. v. 05.02.1993 -- 7 TG 2479/92 --).

    Dies setzt eine Interessenabwägung voraus, in die einerseits das private Interesse der Antragsteller daran einzustellen ist, daß der Antragsteller zu 1) seine Ausbildung ohne Zeitverlust fortsetzen kann, und andererseits das öffentliche Interesse daran, daß zum einen die Gesamtheit der Mitschüler in der nächsthöheren Klasse des Realschulzweigs durch die Unterrichtsteilnahme des Antragstellers zu 1) nicht unerträglich belastet und zum anderen dieser selbst dadurch nicht in seiner Ausbildung gehemmt wird (Hess. VGH, Be. v. 02.10.1972 -- II TG 107/72 --, SPE S. 11 C VII/1, u. v. 05.02.1993 -- 7 TG 2479/92 --).

  • VGH Hessen, 24.10.2007 - 7 TG 2131/07

    Schulrechtliche Versetzungsentscheidung; rechtliche Erfordernisse in Hessen

    Ein die vorläufige Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe im Wege der einstweiligen Anordnung legitimierender Anordnungsanspruch ist demgemäß grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass gegen die Rechtmäßigkeit der getroffenen negativen Zulassungsentscheidung ernsthafte Bedenken bestehen und dass die über die Zulassung entscheidende Stelle bei einer erneuten Befassung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine positive Zulassungsentscheidung treffen wird (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 5. Februar 1993 - 7 TG 2479/92 - NVwZ-RR 1993, 386, und vom 21. Oktober 2005 - 7 TG 2607/05 -).

    Die Versetzungskonferenz hat bei der von ihr zu treffenden Entscheidung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 HSchulG, § 10 Abs. 3 Satz 3 SchulVerhGestVO einen Beurteilungsspielraum, da die Prognose, ob auch ohne Ausgleich nicht ausreichender Leistungen eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht des nächsthöheren Schuljahrgangs zu erwarten ist, von pädagogischen Erwägungen bestimmt wird, die Ausdruck einer umfassenden Bewertung der Leistungen des Schülers, einer Beurteilung seiner Persönlichkeit sowie individuell auf den Schüler bezogener Einschätzungen über dessen weitere Fortschritte und Entwicklungen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Februar 1993, a. a. O.).

  • VG Wiesbaden, 15.09.2017 - 6 L 4438/17

    Junger Syrer erreicht Überstellung seiner Familie aus Griechenland

    Ein Anordnungsgrund besteht, wenn es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen, aber auch der öffentlichen Interessen und der Interessen anderer Beteiligter, wie der Beigeladenen, nicht zumutbar ist, eine rechtskräftige Hauptsachentscheidung abzuwarten (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05. Februar 1993 - 7 TG 2479/92 -, juris Rn. 25).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2017 - 2 B 11273/17

    Zum Anspruch eines Beamten auf Hinausschieben seines Ruhestandes um ein Jahr

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2023 - 2 B 10899/23

    Kleinstpartei; Ausweisung des Stimmenanteils in der ZDF-Wahlberichtersattung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2023 - 2 B 10435/23

    Zuweisung einer anderen Grundschule aus wichtigem Grund; Streitwert

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2021 - 2 B 11648/20

    Corona-Krise; Anspruch auf Teilnahme am schulischen Präsenzunterricht ohne Tragen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 2 B 11007/18

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 einer

  • VG Mainz, 26.04.2022 - 1 L 220/22

    Maskenpflicht in Universität

  • VGH Hessen, 09.12.2009 - 7 B 2837/09

    Gewichtung von Einzelleistungen bei Ermittlung der Zeugnisnote am Ende eines

  • VG Saarlouis, 23.09.2011 - 1 L 763/11

    Schulrecht: schematisches Errechnen der Note des Jahreszeugnisses

  • VG Potsdam, 05.08.2019 - 12 L 565/19

    Einstweilige Anordnung auf Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe bei

  • VG Saarlouis, 29.07.2011 - 1 L 602/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Schulrecht

  • VG Mainz, 11.09.2020 - 1 L 530/20

    Corona-Bekämpfungsverordnung: Prostitutionsvermittlung keine Prostitutionsstätte

  • VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Angestellten im öffentlichen Dienst;

  • VG Mainz, 09.03.2020 - 1 L 76/20

    Bei summarischer Prüfung besteht ein Anspruch auf Verschaffung eines

  • VG Mainz, 27.04.2018 - 1 L 279/18

    Anspruch auf Verschaffung eines Kindergartenplatzes bei Kapazitätserschöpfung

  • VGH Hessen, 24.08.1994 - 7 TG 2135/94

    Schulrecht: zum Anspruch auf Einrichtung einer 5. Klasse an einem Gymnasium und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 3 M 9/15

    Voraussetzungen für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei schulischen

  • VG Mainz, 21.01.2020 - 1 L 10/20

    Anordnung, Anordnungsgrund, Arbeit, Arbeitsbeginn, Arbeitsstelle,

  • VG Mainz, 06.09.2019 - 1 L 629/19

    Anforderungen an die Fortsetzung eines Beschwerdeverfahrens nach EUV 2016/679 Art

  • VG Mainz, 23.11.2017 - 1 L 1234/17

    Vorläufige Zulassung zum Kindergarten

  • VG Mainz, 13.10.2017 - 1 L 961/17

    Allgemeines Verwaltungsrecht, Jugendhilferecht, Verwaltungsprozessrecht

  • VG Mainz, 01.02.2022 - 1 L 20/22

    Rechtsnatur der Einführung der 2G-Regel durch Dienstanweisung bei der

  • VG Köln, 31.08.2018 - 10 L 1820/18
  • VG Köln, 12.10.2021 - 10 L 1479/21
  • VG Wiesbaden, 16.04.2018 - 6 L 567/18
  • VG Köln, 22.07.2014 - 10 L 1261/14

    Anspruch eines Schülers auf vorläufige Teilnahme am Unterricht unter Befreiung

  • VG Saarlouis, 17.03.2008 - 1 L 169/08

    Im Saarland ist die Aufnahme in das Gymnasium von der Eignung abhängig gemacht.

  • VG Düsseldorf, 08.08.2005 - 15 L 1263/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zulassung zu den

  • VG Kassel, 22.08.2023 - 7 L 1177/23

    Die bloße Anwesenheit im Unterricht stellt keine mit mindestens einem Punkt zu

  • VG Wiesbaden, 19.04.2023 - 6 L 582/21

    Iran: Keine Verpflichtung zur Übersendung der Behördenakte als einzelne pdf-Datei

  • VG Gelsenkirchen, 31.08.2022 - 4 L 979/22

    Versetzung in die Qualifikationsphase, ,erhebliche Fehlzeiten

  • VG Köln, 18.01.2017 - 10 L 2948/16

    Versetzungsanforderungen für die Vorversetzung eines Schülers in die

  • VG Wiesbaden, 25.08.2010 - 6 L 826/10

    Regelmäßig scheidet eine Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe ohne

  • VG Köln, 18.11.2016 - 10 L 2467/16

    Versagung der auf vorläufigen Teilnahme am Unterricht der Jahrgangsstufe 11

  • VG Köln, 28.01.2015 - 10 L 2654/14

    Anspruch eines Schülers zum Besuch der 10. Klasse aufgrund einer

  • VG Augsburg, 21.09.2010 - Au 5 S 10.1338

    Eilantrag; Antragsänderung; Hundehaltung; Fälligstellen eines Zwangsgeldes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht