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   LAG Nürnberg, 12.09.1994 - 7 Ta 104/94   

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https://dejure.org/1994,6111
LAG Nürnberg, 12.09.1994 - 7 Ta 104/94 (https://dejure.org/1994,6111)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12.09.1994 - 7 Ta 104/94 (https://dejure.org/1994,6111)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12. September 1994 - 7 Ta 104/94 (https://dejure.org/1994,6111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren bei Bestehen eines prozessualen Kostenerstattungsanspruches; Erforderlichkeit einer Prozessbezogenheit bei Berücksichtigung von vorprozessualen Kosten im Rahmen des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 808 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 226/08

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten - Kostenfestsetzungsverfahren

    Der erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen Aufwendung und späterem Prozess ist je nach den Gegebenheiten des Einzelfalls unterschiedlich zu beurteilen (vgl. zB LAG Berlin 20. September 2001 - 17 Ta 6117/01 - NZA-RR 2002, 98; LAG Hamm 28. August 1991 - 15 Sa 437/91 - DB 1992, 431; Hessisches LAG 23. Oktober 1998 - 6 Ta 51/98 - NZA-RR 1999, 322; LAG Hamburg 7. November 1995 - 3 Ta 13/95 - LAGE ZPO § 91 Nr. 26; LAG Nürnberg 12. September 1994 - 7 Ta 104/94 - LAGE ZPO § 91 Nr. 24; LAG Düsseldorf 13. Juli 1989 - 7 Ta 151/89 - JurBüro 1989, 1702).
  • OLG Koblenz, 09.04.2002 - 11 WF 70/02

    Detektivkosten als notwendige Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

    Um dies beurteilen zu können, müssen die Ermittlungen des Detektivs nicht zwangsläufig den Prozessverlauf beeinflusst haben, sie müssen aber in den Rechtsstreit eingeführt worden sein (vgl. Münchener Kommentar/Welz, ZPO, § 91, Rdnr. 40 "Detektivkosten"; LAG Nürnberg, JurBüro 1995, 90; OLG München, JurBüro 1994, 220; OLG Stuttgart, FamRZ 1989, 888; OLG Koblenz, Rechtspfleger 1991, 338; LAG Berlin, MDR 2002, 238).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2003 - 16 Ta 350/03

    Detektivkosten im Kostenfestsetzungsverfahren

    Die erforderliche Prozessbezogenheit besteht nicht bei Kosten zur Klärung zunächst unbekannter Vorgänge, aufgrund derer sich eine Partei überhaupt erst schlüssig werden will, ob für einen späteren Prozess hinreichende Erfolgsaussicht besteht (von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert, Kostenfestsetzung, 18. Aufl. 2003, Anm. B 400, 412 ff.; LAG Düsseldorf vom 13.07.1989 - 7 Ta 151/89 - JurBüro 1989, 1702 sowie vom 04.04.1995 - 7 Ta 243/94 - JurBüro 1995, 477; ebenso LAG Nürnberg vom 12.09.1994, JurBüro 1995, 90 m. w. N.).
  • LAG Hamburg, 07.11.1995 - 3 Ta 13/95

    Anrechnungsfähigkeit von Aufwendungen zur Vorbereitung eines Prozesses sowie für

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