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   LAG Hamm, 08.08.2012 - 7 Ta 173/12   

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https://dejure.org/2012,27665
LAG Hamm, 08.08.2012 - 7 Ta 173/12 (https://dejure.org/2012,27665)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.08.2012 - 7 Ta 173/12 (https://dejure.org/2012,27665)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. August 2012 - 7 Ta 173/12 (https://dejure.org/2012,27665)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arbeitszeugnis, Meldung zur Sozialversicherung, Lohnsteuerbescheinigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 888 ZPO, § 89 InsO, § 28 a SGB IV
    Arbeitszeugnis, Meldung zur Sozialversicherung, Lohnsteuerbescheinigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsgeld zur Erfüllung im Vergleichswege eingegangener Verpflichtung; Arbeitszeugnis; Meldung zur Sozialversicherung; Lohnsteuerbescheinigung; Zwischenzeitliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 28a; ZPO § 240
    Zwangsgeld zur Erfüllung im Vergleichswege eingegangener Verpflichtung; Arbeitszeugnis; Meldung zur Sozialversicherung; Lohnsteuerbescheinigung; Zwischenzeitliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergleichsweise Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übermittlung sozialversicherungspflichtiger Daten kann zwangsweise durchgesetzt werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.09.2009 - 3 AZB 19/09

    Zwangsvollstreckung - Entgeltabrechnung - unvertretbare Handlung - Haftbefehl

    Auszug aus LAG Hamm, 08.08.2012 - 7 Ta 173/12
    Nur er ist in der Lage, dies mitzuteilen (vgl. zur Abrechnung über Arbeitsentgelt BAG 07.09.2009 - 3 AZB 19/09, NZA 2010, 61).
  • LAG Thüringen, 23.12.2000 - 5 Ta 58/00

    Zwangsvollstreckung eines auf ordnungsgemäße Ausfüllung und Herausgabe von

    Auszug aus LAG Hamm, 08.08.2012 - 7 Ta 173/12
    c) Auch die Zwangsvollstreckung wegen Erteilung von Lohnsteuerbescheinigungen über den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.01.2011 erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO, weil es um die Mitteilung der tatsächlich erfolgten Abrechnung geht (vgl. LAG Nürnberg 09.06.2011 - 7 Ta 15/11, juris; LAG Berlin-Brandenburg 04.04.2011 - 17 Ta 429/11, juris; LAG Thüringen 23.12.2000 - 5 Ta 58/2000).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.07.2001 - 4 Ta 98/01
    Auszug aus LAG Hamm, 08.08.2012 - 7 Ta 173/12
    Ergibt sich aus dem der Zwangsvollstreckung zugrundeliegenden Titel hingegen, dass auch die Ausfüllung der Arbeitspapiere zu erfolgen hat, kann der Schuldner dazu durch einen Beschluss im Sinne des § 888 ZPO angehalten werden, der zugleich darauf gerichtet ist, die Ausfüllung sowie Herausgabe durchzusetzen (vgl. LAG Schleswig-Holstein 19.07.2001 - 4 Ta 98/01, juris; GMPMG-Germelmann, 7. Aufl. 2009, § 62 Rn. 58).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 8 Ta 157/11

    Vollstreckung eines Titels auf Erteilung einer Lohnsteuerbescheinigung und einer

    Auszug aus LAG Hamm, 08.08.2012 - 7 Ta 173/12
    Zutreffend hat bereits das Arbeitsgericht darauf hingewiesen, dass dies bei Ansprüchen auf Vornahmen unvertretbarer Handlungen nicht der Fall ist, was jedenfalls dann gilt, wenn - wie hier - es sich nicht um eine nach § 888 ZPO zu erfolgenden Vollstreckung von Auskunftsansprüchen handelt, die sich auf die Durchsetzung einer zur Insolvenzmasse gehörenden Hauptforderung beziehen (vgl. Uhlenbrock-Uhlenbrock, InsO, 13. Aufl. 2010, § 89 InsO Rn 10 f; LAG Rheinland-Pfalz 03.08.2011 - 8 Ta 157/11, juris; LAG Köln 19.05.2008 - 11 Ta 119/08, juris).
  • LAG Nürnberg, 09.06.2011 - 7 Ta 15/11

    Zwangsvollstreckung - Grundrechte

    Auszug aus LAG Hamm, 08.08.2012 - 7 Ta 173/12
    c) Auch die Zwangsvollstreckung wegen Erteilung von Lohnsteuerbescheinigungen über den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.01.2011 erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO, weil es um die Mitteilung der tatsächlich erfolgten Abrechnung geht (vgl. LAG Nürnberg 09.06.2011 - 7 Ta 15/11, juris; LAG Berlin-Brandenburg 04.04.2011 - 17 Ta 429/11, juris; LAG Thüringen 23.12.2000 - 5 Ta 58/2000).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2011 - 17 Ta 429/11

    Zwangsvollstreckung - ordnungsgemäße Ausfertigung und Herausgabe der

    Auszug aus LAG Hamm, 08.08.2012 - 7 Ta 173/12
    c) Auch die Zwangsvollstreckung wegen Erteilung von Lohnsteuerbescheinigungen über den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.01.2011 erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO, weil es um die Mitteilung der tatsächlich erfolgten Abrechnung geht (vgl. LAG Nürnberg 09.06.2011 - 7 Ta 15/11, juris; LAG Berlin-Brandenburg 04.04.2011 - 17 Ta 429/11, juris; LAG Thüringen 23.12.2000 - 5 Ta 58/2000).
  • LAG Köln, 19.05.2008 - 11 Ta 119/08

    Zwangsvollstreckung während der Insolvenz des Beklagten (Zwischenzeugnis);

    Auszug aus LAG Hamm, 08.08.2012 - 7 Ta 173/12
    Zutreffend hat bereits das Arbeitsgericht darauf hingewiesen, dass dies bei Ansprüchen auf Vornahmen unvertretbarer Handlungen nicht der Fall ist, was jedenfalls dann gilt, wenn - wie hier - es sich nicht um eine nach § 888 ZPO zu erfolgenden Vollstreckung von Auskunftsansprüchen handelt, die sich auf die Durchsetzung einer zur Insolvenzmasse gehörenden Hauptforderung beziehen (vgl. Uhlenbrock-Uhlenbrock, InsO, 13. Aufl. 2010, § 89 InsO Rn 10 f; LAG Rheinland-Pfalz 03.08.2011 - 8 Ta 157/11, juris; LAG Köln 19.05.2008 - 11 Ta 119/08, juris).
  • BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03

    Zeugnis - Erteilung durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus LAG Hamm, 08.08.2012 - 7 Ta 173/12
    Das Arbeitsgericht hat in Übereinstimmung mit der einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (23.06.2004 - 10 AZR 495/03, NZA 2004, 1392) zutreffend darauf hingewiesen, dass es im Falle einer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach wie vor der ehemalige Arbeitgeber - hier also die Schuldnerin - ist, der zur Erteilung des Arbeitszeugnisses verpflichtet bleibt.
  • LAG Hamm, 27.07.2016 - 4 Ta 118/16

    Arbeitszeugnis; Zwangsvollstreckung; Bestimmtheit; Unterschrift; Handzeichen;

    (LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.2012 - 7 Ta 173/12 - Juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 4 Ta 12/17

    Zwangsvollstreckung - Herausgabe von Arbeitspapieren

    Wenn ein Titel sowohl auf ein Ausfüllen oder auf Berichtigung von Arbeitspapieren als auch auf deren Herausgabe gerichtet ist, ist streitig, ob diese Verpflichtungen einheitlich nach § 888 Abs. 1 ZPO vollstreckt werden können (LAG Hamm 8. August 2012 - 7 Ta 173/12, Rn. 19; LAG Schleswig-Holstein 19. Juli 2001 - 4 Ta 98/01, Rn. 6) oder ob in zwei Akten vollstreckt werden muss (Hess. LAG 17. Oktober 2001 - 15 Ta 282/01; LAG Berlin 7. Januar 1998 - 9 Ta 1/98, Rn. 9).

    b) Nicht gefolgt werden kann der Ansicht, dass auch bloße Herausgabetitulierungen über die Ausdrucke der elektronischen Lohnsteuerkarte oder maschinell erstellten Bescheinigungen über die Meldungen gegenüber der Einzugsstelle zugleich eine "Ausfüllungsverpflichtung" beinhalten würden (so aber LAG Hamm 8. August 2012 - 7 Ta 173/12).

    Die Entscheidung weicht ab von der Entscheidung des LAG Hamm (LAG Hamm 8. August 2012 - 7 Ta 173/12) und beruht auch auf dieser Abweichung.

  • LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 172/17

    Lautet der Titel auf Ausfüllen und Herausgabe eines Arbeitspapiers, erfolgt die

    Nur wenn die Bescheinigung bereits ausgefüllt ist und der Streit lediglich um die Herausgabe geht, erfolgt die Vollstreckung nach § 883 ZPO (vgl. LAG Hamm 8. August 2012 - 7 Ta 173/12 - Rn. 19, Juris; Ostrowicz in Ostrowicz/Künzl/Scholz Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens 5. Aufl. Kap. 10 Rn. 897).
  • LAG Köln, 08.04.2021 - 9 Ta 24/21

    Lohnsteuerbescheinigung - Vollstreckung - unvertretbare Handlung

    3.) Sowohl bei der Erteilung des Ausdrucks als auch bei der elektronischen Bereitstellung der Lohnsteuerbescheinigungen handelt es sich um eine unvertretbare Handlung iSd. § 888 ZPO (zur Erteilung: Küttner/ Poeche, Personalhandbuch, 26. Auflage 2019, Lohnsteuerbescheinigung, Rn. 6; LAG Hamm, Beschluss vom 08. August 2012 - 7 Ta 173/12 -, Rn. 22, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03. August 2011 - 8 Ta 157/11 -, Rn. 6, juris).
  • LAG Hessen, 30.03.2016 - 8 Ta 120/16

    Bei Insolvenzeröffnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleibt

    Eine Unterbrechung des Zwangsvollstreckungsverfahrens nach § 240 Satz 1 ZPO ist danach nicht eingetreten (vgl. zur Unterbrechung bei § 888 ZPO auch LAG Hamm 8. August 2012 - 7 Ta 173/12 - nv. juris) .
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