Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 13.01.2010 - 7 Ta 27/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28147
LAG Hamburg, 13.01.2010 - 7 Ta 27/09 (https://dejure.org/2010,28147)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 13.01.2010 - 7 Ta 27/09 (https://dejure.org/2010,28147)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 7 Ta 27/09 (https://dejure.org/2010,28147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,28147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Festsetzung des Gegenstandswertes - Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung

  • Justiz Hamburg

    § 33 RVG, § 3 ZPO
    Festsetzung des Gegenstandswertes - Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert für vergleichsweise Freistellung von der Arbeitspflicht über einen Monat hinaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für vergleichsweise Freistellung von der Arbeitspflicht über einen Monat hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • LAG Hamburg PDF (Leitsatz)

    Streitwert/Gegenstandswert - I

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamburg, 07.03.2002 - 1 Ta 1/02
    Auszug aus LAG Hamburg, 13.01.2010 - 7 Ta 27/09
    Die Beschwerdekammer gibt diese Rechtsprechung nunmehr auf und schließt sich zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung beim Landesarbeitsgericht Hamburg der Auffassung der 1., 2. und 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts an (vgl. nur: Beschlüsse vom 5.12.1994 - 2 Ta 20/94; vom 7.3.2002 - 1 Ta 1/02 - juris; vom 6.9.2007 - H 3 Ta 103/07-) an, wonach der Gegenstandswert einer Freistellung, die länger als einen Monat dauert, pauschalierend in Höhe eines Monatsgehalts festzusetzen ist.
  • LAG Hamburg, 10.04.2002 - 7 Ta 8/02
    Auszug aus LAG Hamburg, 13.01.2010 - 7 Ta 27/09
    Nach bisheriger ständiger Rechtsprechung der Beschwerdekammer (vgl. nur: Beschlüsse vom 5.6.2000 - 7 Ta 12/00; vom 10.4.2002 - 7 Ta 8/02; vom 3.3.2004 - 7 Ta 1/04 - vom 27.10.2009 - 7 Ta 22/09 -) richtet sich die Wertfestsetzung nach der Dauer der Freistellung.
  • LAG Köln, 03.03.2009 - 4 Ta 467/08

    Streitwert, Mehrwert eines Vergleichs im Kündigungsrechtsstreit

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.01.2010 - 7 Ta 27/09
    Auch wenn das Beendigungsrecht des Arbeitnehmers mit der gleichzeitig geregelten Erhöhung der Abfindung im Rahmen der Freistellung nichts anderes als eine im Interesse des Arbeitnehmers gewährte Leistung zum Zwecke der Erledigung des Kündigungsrechtsstreits (LAG Köln, Beschluss vom 3.3.2009 - 4 Ta 467/08) sein mag, kommt dem Sonderlösungsrecht während der Freistellung bereits im Hinblick auf die Berücksichtigung eines Mehrwertes für die Freistellungsvereinbarung, dessen Teil es ist, kein eigener Wert zu.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2004 - 8 Ta 163/04

    Kein Vergleichsmehrwert bei Freistellungsvereinbarung - Wert der

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.01.2010 - 7 Ta 27/09
    Teilweise wird der Freistellung kein Mehrwert beigemessen (LAG Sachsen-Anhalt vom 8.Dezember 2004 8 Ta 163/04), teilweise wird der Wert der Freistellung mit etwa 25% (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Mai 1998 - LAGE § 12 ArbGG Nr. 113), teilweise mit 10%, teilweise aber auch mit 100% des Bruttomonatseinkommens (LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. September 1995 - LAGE § 12 ArbGG Nr. 104) für den Freistellungszeitraum angesetzt.
  • LAG Hamburg, 14.09.2016 - 6 Ta 23/16

    Vergleichsmehrwert einer Freistellungsregelung

    Da die Freistellung das "Gegenstück" zum Beschäftigungsanspruch ist, ist ein Mehrvergleich über die Freistellung des Arbeitnehmers mit einem Bruttomonatsgehalt zu bewerten, wenn die Dauer der Freistellung einen Monat übersteigt (wie LAG Hamburg 13.01.2010 - 7 Ta 27/09 - juris Rn 9).

    Da die Freistellung das "Gegenstück" zum Beschäftigungsanspruch ist, ist ein Mehrvergleich über die Freistellung des Arbeitnehmers mit einem Bruttomonatsgehalt zu bewerten, wenn die Dauer der Freistellung einen Monat übersteigt, (LAG Hamburg 13.01.2010 - 7 Ta 27/09 - juris Rn 8).

  • LAG Hamburg, 07.12.2011 - 7 Ta 31/11

    Gegenstandswert - Vergleich - Freistellung - Sonderlösungsrecht

    des Vergleiches lediglich 25 % des Bruttoentgeltes des Freistellungszeitraums ab dem Zeitpunkt des Vergleichsbeschlusses berücksichtigt und nicht ein Bruttoentgelt von EUR 3.750,00. Die Beschwerdekammer, die in früheren Jahren ebenfalls diese Rechtsauffassung vertrat, hat mit Beschluss vom 13. Januar 2010 (7 Ta 27/09) ihre Auffassung aufgegeben und sich der von den übrigen Kammern des Landesarbeitsgerichts vertretenen Auffassung (vgl. Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 4 Ta 13/09), dass der Gegenstandswert der Freistellung eines Arbeitnehmers, die länger als einen Monat dauert, pauschalierend in Höhe eines Monatsgehaltes des Arbeitnehmers festzusetzen ist, angeschlossen.

    Die Beschwerdekammer hat ihre mit Beschluss vom 10. April 2002 (7 Ta 8/02) vertretene Ansicht, dass das in einem Vergleich im Rahmen einer Freistellungsvereinbarung getroffene Sonderlösungsrecht, wenn es vom Arbeitnehmer für einen längeren Zeitraum als einen Monat vor dem im Vergleich geregelten Beendigungszeitpunkt ausgeübt werden könne, bei der Festsetzung des Gegenstandswertes stets werterhöhend in Höhe eines Bruttomonatsgehalts zu berücksichtigen sei, mit Beschluss vom 13. Januar 2010 (7 Ta 27/09) aufgegeben.

  • LAG Sachsen, 23.06.2014 - 4 Ta 95/14

    Gegenstandswert für vergleichsweise vereinbarte Freistellung der Arbeitnehmerin

    ein Monatsgehalt ergibt sich - wie das Landesarbeitsgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 13.01.2010 - 7 Ta 27/09 - zutreffend ausführt - daraus, dass die Freistellung das rechtliche Gegenstück zum Weiterbeschäftigungsanspruch darstellt.
  • LAG Hamburg, 30.04.2013 - 8 Ta 6/13

    Gegenstandswert für Sonderlösungsrecht und Zeugnisse

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Hamburg, der auch die Beschwerdekammer folgt, ist die Vereinbarung eines Sonderlösungsrechts neben einer Freistellung nicht werterhöhend zu berücksichtigen (vgl. LAG Hamburg v. 13.01.2010 - 7 Ta 27/09 - Tz 12; LAG Hamburg v. 07.12.2011 - 7 Ta 31/11 - Tz 8).

    Gegen diese Auffassung spricht, dass das Sonderlösungsrecht - ebenso wie die unwiderrufliche Freistellung, die nach ständiger Rechtsprechung des LAG Hamburg unabhängig von ihrer Dauer mit einem Bruttomonatsgehalt in Ansatz zu bringen ist (LAG Hamburg v. 07.03.2001 - 1 Ta 1 /02; Bes. v. 13.01.2010 - 7 Ta 27/09) - die Interessenlage der Parteien in einem wesentlichen Punkt modifiziert.

  • LAG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Ta 10/10

    Streitwertfestsetzung - Prozessvergleich - Streit über die Gesamtnote des

    Nach der inzwischen wohl einheitlichen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamburg, der sich auch die Beschwerdekammer anschließt, ist der Gegenstandswert einer Freistellung, die länger als einen Monat dauert, pauschalierend in Höhe eines Monatsgehalts festzusetzen (s. nur Beschluss der 7.Kammer vom 13. Januar 2010, 7 Ta 27/09; Beschluss der 1.Kammer vom 7. März 2002, 1 Ta 1/02; Beschluss der 3.Kammer vom 6. September 2007, H3 Ta 103/07).

    Dann kann der umgekehrte Fall, dass ein Recht auf eine Freistellung geltend gemacht wird, nicht höher oder geringer als mit einem Monatsgehalt bewertet werden (LAG Hamburg vom 13. Januar 2010, a.a.O.).

  • LAG Sachsen, 28.10.2013 - 4 Ta 172/13

    Gegenstandswert für Freistellung des Arbeitnehmers bei Beendigungsvergleich;

    ein Monatsgehalt ergibt sich - wie das Landesarbeitsgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 13.01.2010 - 7 Ta 27/09 - zutreffend ausführt - daraus, dass die Freistellung das rechtliche Gegenstück zum Weiterbeschäftigungsanspruch darstellt.
  • LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15

    Streitwert, Vergleichsmehrwert, Verschlechterungsverbot, Verbot der reformatio in

    Jedenfalls kommt dem Sonderkündigungsrecht, das die Klägerin vorliegend nur während der Freistellung ausüben kann, im Hinblick auf die Berücksichtigung des Mehrwertes für die Freistellungsvereinbarung kein eigener Wert zu (ebenso LAG Hamburg, Beschl. v. 13.01.2010 - 7 Ta 27/09 - BeckRS 2011, 67816).
  • LAG Saarland, 22.11.2011 - 2 Ta 42/11

    Streitwert bei vorzeitigem Lösungsrecht für den Arbeitnehmer im Vergleich

    Zwar hat das LAG Hamburg in einer jüngeren Entscheidung (vom 13.01.2010 - 7 Ta 27/09 - BeckRS Nr. 67816) ausgehend von der bereits gesondert erfolgten Bewertung einer im Vergleich enthaltenen längerfristigen Freistellungsvereinbarung eine Bewertung für das vereinbarte vorzeitige Sonderlösungsrecht unter gleichzeitiger Erhöhung der dann geschuldeten Abfindung für entbehrlich gehalten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht