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   LAG Köln, 03.01.2011 - 7 Ta 363/10   

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https://dejure.org/2011,16387
LAG Köln, 03.01.2011 - 7 Ta 363/10 (https://dejure.org/2011,16387)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.01.2011 - 7 Ta 363/10 (https://dejure.org/2011,16387)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. Januar 2011 - 7 Ta 363/10 (https://dejure.org/2011,16387)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsweg; Gerichte für Arbeitssachen; Organ; Arbeitnehmer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 2, 5 ArbGG
    Rechtsweg; Gerichte für Arbeitssachen; Organ; Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg für Versorgungsansprüche aus Pensionsvertrag des persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3
    Rechtsweg für Versorgungsansprüche aus Pensionsvertrag des persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Köln, 13.03.2006 - 6 Ta 63/06

    Rechtsweg; betriebliche Altersversorgung; Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Köln, 03.01.2011 - 7 Ta 363/10
    Ob die Person, die im Zeitpunkt der Erteilung der Pensionszusage eine Organstellung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG einnahm, vor dem Eintritt in die Organstellung oder nach dessen Beendigung für dasselbe Unternehmen als Arbeitnehmer tätig war, kommt es nicht an (BAG vom 20.05.1998 - 5 AZB 3/98 = NZA 1998, 1247; LAG Köln vom 13.03.2006 - 6 Ta 63/06 - HWK/Kalb, 4. Aufl., § 5 ArbGG Rdnr. 14).
  • BAG, 20.05.1998 - 5 AZB 3/98
    Auszug aus LAG Köln, 03.01.2011 - 7 Ta 363/10
    Ob die Person, die im Zeitpunkt der Erteilung der Pensionszusage eine Organstellung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG einnahm, vor dem Eintritt in die Organstellung oder nach dessen Beendigung für dasselbe Unternehmen als Arbeitnehmer tätig war, kommt es nicht an (BAG vom 20.05.1998 - 5 AZB 3/98 = NZA 1998, 1247; LAG Köln vom 13.03.2006 - 6 Ta 63/06 - HWK/Kalb, 4. Aufl., § 5 ArbGG Rdnr. 14).
  • LAG Köln, 05.07.2017 - 9 Ta 106/17

    Rechtswegzuständigkeit; Leistungen der Insolvenzsicherung; Hinterbliebenenrente;

    4.) War der Ehemann der Klägerin daher gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht als Arbeitnehmer anzusehen, kann auch ein Rechtsstreit zwischen seiner Witwe und dem Träger der Insolvenzsicherung über Ansprüche auf Leistungen der Insolvenzsicherung nicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit fallen (so auch schon Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 03. Januar 2011 - 7 Ta 363/10 -, Rn. 13, juris für die Witwe des Geschäftsführers der persönlich haftenden Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2012 - L 18 R 1144/11

    Rentenversicherung

    Der Ehemann der Klägerin war im maßgeblichen Zeitpunkt der Versorgungszusage (BAG NZA 1998, 1247f mwN; LAG Köln Beschluss vom 3.1.2011, Az 7 Ta 363/10) als Geschäftsführer der (jeweiligen) GmbH nach § 35 GmbH-Gesetz zu deren Vertretung berufen.
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