Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - 7 TaBV 1479/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,51304
LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - 7 TaBV 1479/19 (https://dejure.org/2019,51304)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2019 - 7 TaBV 1479/19 (https://dejure.org/2019,51304)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 7 TaBV 1479/19 (https://dejure.org/2019,51304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,51304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Betriebsrat - respektloses Verhalten - Einzelfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 103 ; KSchG § 15

  • rechtsportal.de

    BGB § 241 Abs. 2
    Fristlose Kündigung nicht automatisch bei respektlosem Umgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Respektloses Verhalten eines Betriebsratsmitglieds gegenüber Vorgesetzten: Fristlose Kündigung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung nicht automatisch bei respektlosem Umgang; Keine Ersetzung der Zustimmung durch Betriebsrat bei unwirksamer fristloser Kündigung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen respektlosen Verhaltens

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Den Chef auslachen ist nicht immer ein Kündigungsgrund

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Auslachen des Chefs ist nicht immer ein Kündigungsgrund

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2020, 958
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13

    Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - 7 TaBV 1479/19
    Als wichtiger Grund kann neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (BAG Urteil vom 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 -, juris; 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 40; 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 19).

    Danach hat der Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - mwN).

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - 7 TaBV 1479/19
    Als wichtiger Grund kann neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (BAG Urteil vom 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 -, juris; 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 40; 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 19).

    Danach hat der Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - mwN).

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11

    Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - 7 TaBV 1479/19
    Stützt der Arbeitgeber den wichtigen Grund bei einem Betriebsratsmitglied auf dessen Verhalten, muss dieses sich als Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 955/11 - Rn. 34; 19. Juli 2012 - 2 AZR 989/11 - Rn. 39) .
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - 7 TaBV 1479/19
    Ein solcher Verstoß ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 -, BAGE 156, 1-7; vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 35).
  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - 7 TaBV 1479/19
    Als wichtiger Grund kann neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (BAG Urteil vom 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 -, juris; 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 40; 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 19).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - 7 TaBV 1479/19
    Eine in diesem Sinne erhebliche Pflichtverletzung stellen ua. grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen dar (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 22; 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 14, BAGE 138, 312).
  • BAG, 13.05.2015 - 2 ABR 38/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - 7 TaBV 1479/19
    Es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der fiktiven Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BAG, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 ABR 38/14 - Rn 18 - BAGE 151, 317-330 mwN).
  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15

    Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - 7 TaBV 1479/19
    Ein solcher Verstoß ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 7 ABR 14/15 -, BAGE 156, 1-7; vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 35).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - 7 TaBV 1479/19
    Eine in diesem Sinne erhebliche Pflichtverletzung stellen ua. grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen dar (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 22; 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 14, BAGE 138, 312).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - 7 TaBV 1479/19
    Stützt der Arbeitgeber den wichtigen Grund bei einem Betriebsratsmitglied auf dessen Verhalten, muss dieses sich als Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 955/11 - Rn. 34; 19. Juli 2012 - 2 AZR 989/11 - Rn. 39) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht