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   LAG München, 31.07.2018 - 7 TaBV 19/18   

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https://dejure.org/2018,44773
LAG München, 31.07.2018 - 7 TaBV 19/18 (https://dejure.org/2018,44773)
LAG München, Entscheidung vom 31.07.2018 - 7 TaBV 19/18 (https://dejure.org/2018,44773)
LAG München, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - 7 TaBV 19/18 (https://dejure.org/2018,44773)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4
    Zustimmungsersetzungsverfahren bei einer Versetzung vom Home Office in den Betrieb

  • IWW
  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 99 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 BetrVG
    Zustimmungsersetzungsverfahren; Versetzung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Versetzung vom Home Office zurück in den Betrieb

  • rewis.io

    Zustimmungsersetzungsverfahren bei einer Versetzung vom Home Office in den Betrieb

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1 ; BetrVG § 99 Abs. 4
    Zustimmungsersetzungsverfahren; Versetzung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1 ; BetrVG § 99 Abs. 4
    Wirksamkeit der Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Versetzung vom Home Office zurück in den Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann Arbeitsvertrag nicht inhaltlich kontrollieren

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

    Auszug aus LAG München, 31.07.2018 - 7 TaBV 19/18
    a) Der Betriebsrat wäre aber auch nicht berechtigt, die Zustimmung allein wegen mangelnder Unterrichtung zu verweigern, denn die Verletzung der Unterrichtungspflicht stellt keinen Verstoß gegen ein Gesetz iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG dar (vgl. BAG, Beschluss vom 10.08.1993 - 1 ABR 22/93) und wenn der Betriebsrat auf eine - hier einmal unterstellt - unvollständige Unterrichtung hin die Zustimmung verweigert, kann der Arbeitgeber die fehlende Unterrichtung auch noch im Zustimmungsersetzungsverfahren nachholen (vgl. BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93).

    Ergänzt der Arbeitgeber seine Unterrichtung, setzt er damit eine neue Wochenfrist in Lauf (vgl. zB. BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93).

    Hingegen ist es nicht Aufgabe des Betriebsrats im Rahmen des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, die Einhaltung des Inhalts des Arbeitsvertrages zu überwachen (vgl. BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93).

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten

    Auszug aus LAG München, 31.07.2018 - 7 TaBV 19/18
    Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat so zu unterrichten, dass dieser aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt wird, zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09; 14.12.2004 - 1 ABR 55/03).

    Der Umfang der vom Arbeitgeber geforderten Unterrichtung des Betriebsrats bestimmt sich damit nach dem Zweck der Beteiligung an der jeweiligen personellen Maßnahme (BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09).

    b) Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Instrument zur umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (vgl. BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09; 25.01.2005 - 1 ABR 61/03).

  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Auszug aus LAG München, 31.07.2018 - 7 TaBV 19/18
    Dementsprechend kann der Betriebsrat gestützt auf § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG einer Einstellung seine Zustimmung nur dann verweigern, wenn diese als solche untersagt ist (vgl. BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06) und er kann daher die Verweigerung der Zustimmung zu einer Einstellung auch nicht darauf stützen, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Befristung sei unwirksam (vgl. BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus LAG München, 31.07.2018 - 7 TaBV 19/18
    Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat so zu unterrichten, dass dieser aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt wird, zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09; 14.12.2004 - 1 ABR 55/03).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG München, 31.07.2018 - 7 TaBV 19/18
    b) Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Instrument zur umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (vgl. BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09; 25.01.2005 - 1 ABR 61/03).
  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

    Auszug aus LAG München, 31.07.2018 - 7 TaBV 19/18
    Dementsprechend kann der Betriebsrat gestützt auf § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG einer Einstellung seine Zustimmung nur dann verweigern, wenn diese als solche untersagt ist (vgl. BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06) und er kann daher die Verweigerung der Zustimmung zu einer Einstellung auch nicht darauf stützen, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Befristung sei unwirksam (vgl. BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

    Auszug aus LAG München, 31.07.2018 - 7 TaBV 19/18
    So obliegt auch dem Betriebsrat im Rahmen seiner Mitbestimmung bei der Einstellung nicht die Vertragsinhaltskontrolle, ob individuelle Absprachen zwischen der Arbeitgeberin und dem einzustellenden Arbeitnehmer tarifwidrig sind (vgl. BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09).
  • LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20

    Telearbeit - Widerruf - Ermessen - Tarifvertrag

    Die betriebliche Mitbestimmung knüpft an die tatsächliche Zuweisung des anderen Arbeitsbereichs als Realakt und nicht an die zugrunde liegende schuldrechtliche Versetzungsregelung als Rechtsgeschäft an (Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 7 TaBV 19/18 -,Rn. 37, juris; Fitting, 30. Aufl. 2020, § 99 BetrVG, Rn. 120).
  • LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 42/20

    Zustimmungsersetzungsverfahren; Versetzung; Nachholung einer Ausschreibung

    Die betriebliche Mitbestimmung knüpft an die tatsächliche Zuweisung des anderen Arbeitsbereichs als Realakt und nicht an die zugrunde liegende schuldrechtliche Versetzungsregelung als Rechtsgeschäft an (LAG München, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 7 TaBV 19/18 -, Rn. 37, juris; Fitting, 30. Aufl. 2020, § 99 BetrVG, Rn. 120).
  • LAG Nürnberg, 16.01.2019 - 2 TaBV 18/18

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Versetzung - Betriebsratsmitglied -

    Dies gilt auch für Versetzungen (LAG München 31.7.2018 - 7 TaBV 19/18, Rn 30).
  • LAG Bremen, 25.03.2021 - 2 TaBV 15/20

    Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG Keine

    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob sich der Betriebsrat im Rahmen von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG überhaupt mit Erfolg darauf berufen könnte, dass die Versetzung tarifvertraglich unwirksam ist, weil sie lediglich vorübergehend, d.h. befristet erfolgen soll (verneinend für den Fall der Vertragskontrolle im Zusammenhang mit einer Versetzung LAG München, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 7 TaBV 19/18 -, juris Rn. 34 ff. unter Verweis auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Einstellungen).
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LAG Hamm, 23.10.2018 - 7 TaBV 19/18 (https://dejure.org/2018,34623)
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LAG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 7 TaBV 19/18 (https://dejure.org/2018,34623)
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