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   LAG Hamburg, 26.08.2010 - 7 TaBV 3/10   

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https://dejure.org/2010,37636
LAG Hamburg, 26.08.2010 - 7 TaBV 3/10 (https://dejure.org/2010,37636)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 26.08.2010 - 7 TaBV 3/10 (https://dejure.org/2010,37636)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 26. August 2010 - 7 TaBV 3/10 (https://dejure.org/2010,37636)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 1 TVG, § 23 Abs 3 BetrVG
    Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei tarifwidriger Beschäftigung von mehr als 13 Prozent der Beschäftigten mit erhöhter Wochenarbeitszeit - § 3 MTV Metallindustrie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Unterlassungsanspruch bzgl. einvernehmlich vereinbarter erhöhten Wochenarbeitszeit jenseits der 13 Prozent-Quote des § 3 Ziffer 1.2.3 M-TV; Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen tarifvertragliche Bestimmungen zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Niedersachsen, 28.05.1998 - 1 TaBV 41/97

    Tarifwidriges Verhalten des Arbeitgebers durch Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.08.2010 - 7 TaBV 3/10
    Diese Ziele lassen sich nur über eine Betriebsnorm erreichen, wenn auch ansonsten die Festlegung der Arbeitszeitdauer den Inhaltsnormen zuzurechnen ist und ihre Geltung dann beiderseitige Tarifbindung voraussetzt (vgl. LAG Niedersachsen vom 28. Mai 1998 - 1 TaBV 41/97 - LAGE § 1 TVG Betriebsnorm Nr. 2).
  • LAG Hamm, 10.11.1998 - 13 TaBV 57/98

    Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Unterlassung der

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.08.2010 - 7 TaBV 3/10
    Dies kann vorstehend bereits im Hinblick auf die Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (a.a.O.) und des Landesarbeitsgerichts Hamm (vom 10. November 1998 - 13 TaBV 57/98 - LAGE § 1 TVG Betriebsnorm Nr. 3 mit Anmerkung von Preis) nicht angenommen werden.
  • BAG, 13.06.1973 - 4 AZR 445/72

    Auslegung von Tarifverträgen - Regelungslücken

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.08.2010 - 7 TaBV 3/10
    Bewusst gewollte Tariflücken dürfen die Gerichte dagegen in Ansehung der Tarifautonomie aus Artikel 9 Abs. 3 GG nicht füllen, da ein solcher Eingriff sich unzulässiger Weise über den Willen der Tarifvertragsparteien hinweg setzen würde (BAG vom 13. Juni 1973 - 4 AZR 445/72 - EzA § 1 TVG Nr. 1; BAG vom 15.6.1994, AP BAT 1975 §§ 22, 23 BAT Nr. 179; Wank, RdA 1998, 71, 85).
  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 63/88

    Arbeitsbereich: Änderung - Zuweisung eines anderen Arbeitsorts - Änderung der

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.08.2010 - 7 TaBV 3/10
    Ein grober Verstoß liegt jedoch nicht vor, wenn der Arbeitgeber in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage nach einer vertretbaren Rechtsansicht handelt (BAG vom 8.8.1989, AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 18; BAG vom 14.11.1989, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 76; Fitting u.a., BetrVG, 25. Aufl. § 23 Rn. 63), es sei denn, das Verhalten des Arbeitgebers beruht auf leichtfertiger oder grobfahrlässiger Unkenntnis bzw. Fehlbeurteilung der Rechtslage.
  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 3/97

    Betriebsnorm und tarifliche Arbeitszeitverkürzung

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.08.2010 - 7 TaBV 3/10
    Hierzu zählt auch die Zusammensetzung des Mitarbeiterkreises in qualitativer (Besetzungsregel) oder quantitativer (Quote) Hinsicht (BAG vom 17. Juni 1997 - 1 ABR 3/97 - DB 1997, 1418 m. w. N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 10 Sa 76/20

    Vertragsstrafe für nicht rechtzeitige Sanierung betrieblicher Sanitärbereiche in

    Auch die Möglichkeiten des Betriebsrates, auf die Einhaltung der Betriebsnormen hinzuwirken, beschränken sich außerhalb der ihm gegebenen Mitwirkungsrechte auf die Möglichkeiten des § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Wiedemann/Thüsing TVG 8. Aufl. § 1 Rn. 216; LAG Niedersachsen 28. Mai 1998 - 1 TaBV 41/97 - Rn 98; LAG Hamburg 26. August 2010 - 7 TaBV 3/10 - Rn. 53 ff ) .
  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 9 Sa 59/20

    Vertragsstrafe - Haustarifvertrag - nicht rechtzeitige Sanierung betrieblicher

    Auch die Möglichkeiten des Betriebsrates, auf die Einhaltung der Betriebsnormen hinzuwirken, beschränken sich außerhalb der ihm gegebenen Mitwirkungsrechte auf die Möglichkeiten des § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Wiedemann/Thüsing TVG 8. Aufl. § 1 Rn. 216; LAG Niedersachsen 28. Mai 1998 - 1 TaBV 41/97 - Rn 98; LAG Hamburg 26. August 2010 - 7 TaBV 3/10 - Rn. 53 ff ) .
  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 11 Sa 70/20

    Vertragsstrafe für nicht rechtzeitige Sanierung betrieblicher Sanitärbereiche in

    Auch die Möglichkeiten des Betriebsrates, auf die Einhaltung der Betriebsnormen hinzuwirken, beschränken sich außerhalb der ihm gegebenen Mitwirkungsrechte auf die Möglichkeiten des § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Wiedemann/Thüsing TVG 8. Aufl. § 1 Rn. 216; LAG Niedersachsen 28. Mai 1998 - 1 TaBV 41/97 - Rn 98; LAG Hamburg 26. August 2010 - 7 TaBV 3/10 - Rn. 53 ff) .
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