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   LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 31/14   

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https://dejure.org/2014,16135
LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 31/14 (https://dejure.org/2014,16135)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.05.2014 - 7 TaBV 31/14 (https://dejure.org/2014,16135)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 7 TaBV 31/14 (https://dejure.org/2014,16135)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigungsstellenverfahren für Trinkgelder; Verteilung von Zuwendungen durch Kunden; Fragen der betrieblichen Lohngestaltung und Einigungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 107 Abs. 3 S. 2
    Einigungsstellenverfahren für Trinkgelder

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • poko.de (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung Trinkgeld

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 1603/13

    Trinkgeld, Toilettenanlage, Sitzer / Sitzerin, Auskunftsanspruch, Stufenklage;

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 31/14
    In einem Individualrechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen zum Aktenzeichen 1 Ca 1603/13 ist mittlerweile rechtskräftig erkannt worden, das die dortige Beklagte, die Arbeitgeberin, verpflichtet ist, Auskunft über die Höhe der in den Toilettenanlagen in den Monaten Mai und Juni 2013 vereinnahmten "Trinkgelder" zu erteilen.

    Der Betriebsrat beziehe sich insbesondere auf die im Individualverfahren ergangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen 1 Ca 1603/13.

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 31/14
    Abschließend weist die Beschwerdekammer noch darauf hin, dass Fragen individualrechtlicher Ansprüche von Arbeitnehmern, wie sie Gegenstand des von den Beteiligten zitierten arbeitsgerichtlichen Urteils sind, die kollektivrechtliche Seite gerade nicht beeinflussen, wie aus der ständigen und treffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgt, wonach der Betriebsrat nicht Hüter individualrechtlicher Ansprüche ist (vgl. BAG, Beschlüsse vom 19.02.2008, 1 ABR 20/01 bei juris, vom 20.12.1995, 7 ABR 8/95 bei juris, Beschluss vom 09.12.2003, 1 ABR 44/02 bei juris j.m.w.N.).
  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 31/14
    Abschließend weist die Beschwerdekammer noch darauf hin, dass Fragen individualrechtlicher Ansprüche von Arbeitnehmern, wie sie Gegenstand des von den Beteiligten zitierten arbeitsgerichtlichen Urteils sind, die kollektivrechtliche Seite gerade nicht beeinflussen, wie aus der ständigen und treffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgt, wonach der Betriebsrat nicht Hüter individualrechtlicher Ansprüche ist (vgl. BAG, Beschlüsse vom 19.02.2008, 1 ABR 20/01 bei juris, vom 20.12.1995, 7 ABR 8/95 bei juris, Beschluss vom 09.12.2003, 1 ABR 44/02 bei juris j.m.w.N.).
  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01

    Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle -

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 31/14
    Abschließend weist die Beschwerdekammer noch darauf hin, dass Fragen individualrechtlicher Ansprüche von Arbeitnehmern, wie sie Gegenstand des von den Beteiligten zitierten arbeitsgerichtlichen Urteils sind, die kollektivrechtliche Seite gerade nicht beeinflussen, wie aus der ständigen und treffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgt, wonach der Betriebsrat nicht Hüter individualrechtlicher Ansprüche ist (vgl. BAG, Beschlüsse vom 19.02.2008, 1 ABR 20/01 bei juris, vom 20.12.1995, 7 ABR 8/95 bei juris, Beschluss vom 09.12.2003, 1 ABR 44/02 bei juris j.m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2008 - VI R 8/06

    Zahlungen aus Spielbanktronc kein steuerfreies Trinkgeld

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 31/14
    Dieser Besonderheit ist auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung ausdrücklich gefolgt, so zum Beispiel der Bundesfinanzhof in der Entscheidung vom 18.12.2008, VI R 8/06 bei juris.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 483/10

    Außerordentliche Kündigung eines Kellners wegen Verstoßes gegen eine

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 31/14
    Dementsprechend hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 09.12.2010, 10 Sa 483/10 ausdrücklich entschieden, dass in dem Fall, in dem der Kellner vom Gast freiwillig ein Trinkgeld erhält, ihm dies unmittelbar zusteht.
  • LAG Hamm, 18.12.2009 - 13 TaBV 52/09

    Einigungsstelle zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 31/14
    Offensichtlich unzuständig ist eine Einigungsstelle damit nur dann, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich also die Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. nur LAG Hamm, Beschluss vom 18.12.2009, 13 TaBV 52/09 m.z.N. zur Rechtsprechung und Literatur; LAG Hamm, Beschluss vom 17.12.2003, 7 TaBV 91/13 bei juris).
  • LAG Hessen, 15.01.2004 - 5 TaBV 49/03

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates; Ausspruch eines Verbots an die

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 31/14
    Soweit der Betriebsrat sich schließlich darauf beruft, dass auch das Hessische Landesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 15.01.2004, 5 TaBV 49/03 bei juris, ein Mitbestimmungsrecht angenommen habe, so hat der Betriebsrat zugleich zutreffend darauf hingewiesen, dass sich diese Entscheidung auf ein Mitbestimmungsrecht in Fragen der Ordnung des Betriebes nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bezog, nämlich auf eine konkrete Anweisung zum Umgang mit vom Kunden abgelegten Trinkgeldern.
  • LAG Hamm, 17.12.2013 - 7 TaBV 91/13

    Einsetzung einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 31/14
    Offensichtlich unzuständig ist eine Einigungsstelle damit nur dann, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich also die Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. nur LAG Hamm, Beschluss vom 18.12.2009, 13 TaBV 52/09 m.z.N. zur Rechtsprechung und Literatur; LAG Hamm, Beschluss vom 17.12.2003, 7 TaBV 91/13 bei juris).
  • LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15

    Pflicht des Arbeitgebers zur Tragung von Anwaltskosten des Betriebsrats in einem

    Die Beschwerde des Betriebsrates blieb ohne Erfolg, weil auch das Landesarbeitsgericht zu dem Ergebnis gekommen ist, die begehrte Einigungsstelle sei offensichtlich unzuständig ( 7 TaBV 31/14 ).
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