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   LAG Hamm, 12.02.2019 - 7 TaBV 35/18   

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LAG Hamm, 12.02.2019 - 7 TaBV 35/18 (https://dejure.org/2019,2206)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.02.2019 - 7 TaBV 35/18 (https://dejure.org/2019,2206)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - 7 TaBV 35/18 (https://dejure.org/2019,2206)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09

    Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2019 - 7 TaBV 35/18
    (1) Bei der BV Zuwendung handelt es sich um eine sogenannte teilmitbestimmte Betriebsvereinbarung, bei der die Einführung der Zuwendung - hierüber streiten die Beteiligten nicht - als freiwillige Leistung nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates unterfällt, hingegen aber die Verteilungsgrundsätze (vgl. nur BAG, Beschluss vom 05.10.2010, 1 ABR 20/09 Rdnr. 19; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.11.2017, 11 Sa 1103/17 Rdnr. 93).

    c) Da die Arbeitgeberin die Einstellung der Leistungen kommuniziert hat, entfallen diese mit Ablauf des 31.12.2017 (BAG, Beschluss v. 05.10.2010, 1 ABR 20/09).

  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 10/17

    Betriebsvereinbarung über nicht mitbestimmte Angelegenheit - Nachwirkung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2019 - 7 TaBV 35/18
    aa) Allerdings ist die Vereinbarung einer Nachwirkung bei einer freiwilligen, wie auch bei einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung, nicht von vorherein ausgeschlossen (BAG, Beschluss v. 23.10.2018, 1 ABR 10/17).

    (1) Die Auslegung von Betriebsvereinbarungen richtet sich nach den für Tarifverträge und Gesetze geltenden Regeln (BAG, Beschluss v. 23.10.2018 aaO, Rdnr. 26).

  • ArbG Hamm, 06.06.2018 - 3 BV 2/18

    Rechtsstreit um die Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung "Zuwendung aus

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2019 - 7 TaBV 35/18
    Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 06.06.2018 - 3 BV 2/18 - wird zurückgewiesen.

    Der Betriebsrat beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 06.06.2018 - 3 BV 2/18 - abzuändern und festzustellen, dass die Regelungen der Betriebsvereinbarung "Zuwendung aus besonderen Anlässen" vom 01.01.2013 nach Ablauf der Kündigungsfrist am 31.12.2017 weiter gelten bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.

  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 168/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - altersabhängige Herabsetzung der

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2019 - 7 TaBV 35/18
    Maßgeblich ist daher zunächst der Wortlaut, nicht hingegen die in ihm nicht zum Ausdruck gekommene subjektive Vorstellung der Betriebspartner (grundsätzlich BAG, Urteil vom 22.10.2015, 8 AZR 168/14 m.w.N.).
  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94

    Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2019 - 7 TaBV 35/18
    Dies bedeutet zugleich, dass dann, wenn ein Arbeitgeber mit der Kündigung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung seine finanziellen Leistungen vollständig und ersatzlos einstellen will, die Grundlage für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG über die Verteilungsgrundsätze keinerlei Grundlage mehr hat, da letztendlich keine Mittel verbleiben, die mitbestimmt zu verteilen wären (BAG, Beschluss vom 17.01.1995, 1 ABR 29/94).
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 43/97

    Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2019 - 7 TaBV 35/18
    Denn mit dem Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 28.04.1998, 1 ABR 43/97 Rdnr. 43 ff.) ist davon auszugehen, dass die bloße Möglichkeit des Abschlusses freiwilliger Betriebsvereinbarungen mit der Unterwerfungsoption der Betriebsparteien jedenfalls ein "mehr" dazu darstellt, als bei einer solchen freiwilligen Betriebsvereinbarung eine Nachwirkung zu vereinbaren, die jedenfalls einer vollständigen Beendigung der Wirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung schon deswegen nicht entgegensteht, weil sie (lediglich) bedeutet, dass mit dem Ziel einer Einigung zu verhandeln ist und notfalls dann eben die Einigungsstelle im Sinne des § 76 BetrVG zu entscheiden hat (BAG vom 28.04.1998, aaO.).
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 20/13

    Zuordnungstarifvertrag - Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2019 - 7 TaBV 35/18
    Die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen sowie die Erstellung eines Rechtsgutachtens können hingegen ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO nicht tragen (BAG, Beschluss vom 27.05.2015, 7 ABR 20/13 Rdnr. 21 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.11.2017 - 11 Sa 1103/17

    Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgeld - Nachwirkung - Gesamtzusage

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2019 - 7 TaBV 35/18
    (1) Bei der BV Zuwendung handelt es sich um eine sogenannte teilmitbestimmte Betriebsvereinbarung, bei der die Einführung der Zuwendung - hierüber streiten die Beteiligten nicht - als freiwillige Leistung nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates unterfällt, hingegen aber die Verteilungsgrundsätze (vgl. nur BAG, Beschluss vom 05.10.2010, 1 ABR 20/09 Rdnr. 19; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.11.2017, 11 Sa 1103/17 Rdnr. 93).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2019 - 7 TaBV 35/18
    Mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 9 ArbGG ist insbesondere im Arbeitsgerichtsprozess von hohen Anforderungen an den Inhalt der Beschwerdebegründung auszugehen (für das Urteilsverfahren vgl. nur BAG, Urteil vom 11.03.1998, 2 AZR 497/97 und Urteil vom 14.03.2017, 9 AZR 54/16 m.w.N.).
  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 54/16

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2019 - 7 TaBV 35/18
    Mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 9 ArbGG ist insbesondere im Arbeitsgerichtsprozess von hohen Anforderungen an den Inhalt der Beschwerdebegründung auszugehen (für das Urteilsverfahren vgl. nur BAG, Urteil vom 11.03.1998, 2 AZR 497/97 und Urteil vom 14.03.2017, 9 AZR 54/16 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 04.07.2007 - 6 Sa 21/07

    Unklarheitenregel, konstitutive Bezugnahme auf Betriebsvereinbarung

  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12

    Feststellungsinteresse

  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 17 TaBV 2/17

    Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12

    Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 7 ABR 42/12

  • LAG Niedersachsen, 28.01.2020 - 3 Sa 433/19

    Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen mit mitbestimmungspflichtigen

    bb) Die Kammer folgt nicht dem Argument des LAG Hamm (12.02.2019 - 7 TaBV 35/18), dass durch die Formulierung "bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung" eine Bedingung dahingehend geregelt wurde, dass die Nachwirkung der Betriebsvereinbarung nur für den Fall eintreten solle, dass überhaupt eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden könne und deswegen der Wortlaut nicht eindeutig sei.

    Das LAG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 12.02.2019 in dem Beschlussverfahren mit dem Aktenzeichen 7 TaBV 35/18 eine quasi identische Klausel über die Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Zuwendungen aus besonderen Anlässen nach ordentlicher Kündigung mit dem Zweck, die Zuwendung ersatzlos zu streichen, bei einem Schwesterunternehmen der Beklagten anders ausgelegt.

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