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   LAG Nürnberg, 02.03.2021 - 7 TaBV 5/20   

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https://dejure.org/2021,16353
LAG Nürnberg, 02.03.2021 - 7 TaBV 5/20 (https://dejure.org/2021,16353)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 02.03.2021 - 7 TaBV 5/20 (https://dejure.org/2021,16353)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 02. März 2021 - 7 TaBV 5/20 (https://dejure.org/2021,16353)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
    Mitbestimmungsrechte bei der Durchführung von Fürsorgegesprächen

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § ... 34 BetrVG, § 128 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 89, 87 Abs. 2, 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 34 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 85 Abs. 1 ZPO, § 81 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrechte bei der Durchführung von Fürsorgegesprächen

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
    Ordnungsverhalten - Mitbestimmung des Betriebsrates - Krankengespräch - Fürsorgegespräch

  • rewis.io

    Arbeitgeber, Beschwerde, Mitbestimmungsrecht, Arbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmung, Einigungsstelle, Gesundheitszustand, Arbeit, Unterlassungsanspruch, Betriebsratsmitglied, Arbeitsbedingungen, Gesamtbetriebsrat, Wiederholungsgefahr, leitende Angestellte, betriebliches ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
    Einleitung eines Beschlussverfahrens durch den Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Fehlzeitengesprächen mit Kollektivbezug; Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei individuellen Fehlzeiten- und Fürsorgegesprächen

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
    Einleitung eines Beschlussverfahrens durch den Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Fehlzeitengesprächen mit Kollektivbezug; Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei individuellen Fehlzeiten- und Fürsorgegesprächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Krankenrückkehrgespräche und Mitbestimmung des Betriebsrats

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Durchführung von Fürsorgegesprächen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Mitbestimmung bei Fürsorgegesprächen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Würzburg, 26.09.2019 - 11 BV 1/19

    Krankenrückkehrgespräch

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.03.2021 - 7 TaBV 5/20
    Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 26.09.2019 - 11 BV 1/19 - wird zurückgewiesen.

    Am 05.02.2020 sei unter Mitteilung der Tagesordnung (Bl. 421 der Akte) mit dem Tagesordnungspunkt "Beschwerdeverfahren Aktenzeichen 11 BV 1/19" zur Betriebsratssitzung am Folgetag eingeladen worden.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 26. September 2019 (11 BV 1/19) wird teilweise abgeändert.

  • BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 22/94

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Führung von Krankengesprächen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.03.2021 - 7 TaBV 5/20
    Ergänzend wird Bezug genommen auf BAG, Beschluss vom 08.11.1994 - 1 ABR 22/94 -, Rn. 14, zitiert nach juris.

    Formalisierte Krankengespräche hat das BAG, Beschluss vom 08.11.1994 - 1 ABR 22/94 -, Rn. 20 - 22, zitiert nach juris, bejaht, wenn - erstens - die Auswahl der zu den Gesprächen herangezogenen Arbeitnehmer nach abstrakten Regeln erfolgt, das Gespräch - zweitens - durch einen gleichförmigen Ablauf formalisiert ist und es - drittens - um eine betriebliche Aufklärung geht zur Erkennung der Einflüsse der Arbeit auf den Krankenstand.

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 2/01

    Mitbestimmung bei Versetzungen - Aufhebung der personellen Maßnahmen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.03.2021 - 7 TaBV 5/20
    (1) Nach der Rechtsprechung des BAG, Beschluss vom 11.09.2001 - 1 ABR 2/01 -, Rn. 15, zitiert nach juris, berechtigt die vom Betriebsrat seinem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht diesen auch zur Einlegung der Rechtsbeschwerde.
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.03.2021 - 7 TaBV 5/20
    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn es darunter zumindest auch eine Fallgestaltung gibt, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist, BAG, Beschluss vom 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 -, Rn. 27, zitiert nach juris.
  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 13/17

    Mitbestimmung des Konzernbetriebsrats im Zusammenhang mit einer konzernweit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.03.2021 - 7 TaBV 5/20
    Zweck des Mitbestimmungsrechtes ist es, die Arbeitnehmer hieran gleichberechtigt zu beteiligen, BAG, Beschluss vom 11.12.2018 - 1 ABR 13/17 -, Rn. 33, zitiert nach juris.
  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.03.2021 - 7 TaBV 5/20
    Dieser bestimmt sich nach dem Inhalt der Maßnahme sowie nach der Art des zu beeinflussenden betrieblichen Geschehens, BAG, Beschluss vom 23.08.2018 - 2 AZR 235/18 -, Rn. 27, zitiert nach juris.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 5 TaBV 12/21

    Mitbestimmung - Betriebsrat - Raucherpause - Arbeitsverhalten - Ordnungsverhalten

    Zweck des Mitbestimmungsrechtes ist es, die Arbeitnehmer hieran gleichberechtigt zu beteiligen (BAG, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 1 ABR 13/17 - Rn. 33, juris = NZA 2019, 1009; LAG Nürnberg, Beschluss vom 02. März 2021 - 7 TaBV 5/20 - Rn. 67, juris = ZTR 2021, 488).

    Dagegen sind Regelungen und Weisungen, welche die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisieren - sog. Arbeitsverhalten - nicht mitbestimmungspflichtig (BAG, Beschluss vom 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 24, juris = NZA 2018, 50; LAG Nürnberg, Beschluss vom 02. März 2021 - 7 TaBV 5/20 - Rn. 67, juris = ZTR 2021, 488).

    Dieser bestimmt sich nach dem Inhalt der Maßnahme sowie nach der Art des zu beeinflussenden betrieblichen Geschehens (BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 27, juris = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 66; LAG Nürnberg, Beschluss vom 02. März 2021 - 7 TaBV 5/20 - Rn. 67, juris = ZTR 2021, 488).

  • VG Hamburg, 17.12.2021 - 25 FL 115/21

    Zur Mitbestimmungspflicht des Personalrats bei formalisierten Krankengesprächen

    Formalisierte Krankengespräche liegen dann vor, wenn, (erstens) die Auswahl der zu den Gesprächen herangezogenen Arbeitnehmer nach abstrakten Regeln erfolgt, (zweitens) das Gespräch durch einen gleichförmigen Ablauf formalisiert ist und (drittens) es um eine betriebliche Aufklärung geht zur Erkennung der Einflüsse der Arbeit auf den Krankenstand; nicht der Mitbestimmung unterfällt danach jedenfalls das fallweise Gespräch mit einem oder mehreren Mitarbeitern in unstrukturierter Form über krankheitsbedingte Ausfallzeiten und eventuelle Einflüsse der Arbeit hierauf (LAG Nürnberg, Beschl. v. 2.3.2021, 7 TaBV 5/20, juris Rn. 67).
  • ArbG Köln, 10.01.2022 - 4 BV 148/21
    Nach der gefestigten Rechtsprechung sowohl des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG v. 08.11.1994 -1 ABR 22/94 - NZA 1995, 857) als auch der Instanzgerichte (vgl. LAG Nürnberg v. 02.03.2021 - 7 TaBV 5/20 - juris; LAG München v. 13.02.2014 - 3 TaBV 84/14 - juris) unterliegen sogenannte formalisierte Krankenrückkehrgespräche der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, die zur Aufklärung eines überdurchschnittlichen Krankenstandes mit einer nach abstrakten Kriterien ermittelten Mehrzahl von Arbeitnehmern in einem formalisierten Verfahren geführt werden, da hier das Verhalten der Arbeitnehmer in Bezug auf die betriebliche Ordnung betroffen ist.
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   LAG Hamm, 17.03.2020 - 7 TaBV 5/20   

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