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   LAG Düsseldorf, 10.02.2016 - 7 TaBV 63/15   

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LAG Düsseldorf, 10.02.2016 - 7 TaBV 63/15 (https://dejure.org/2016,9852)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.2016 - 7 TaBV 63/15 (https://dejure.org/2016,9852)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 7 TaBV 63/15 (https://dejure.org/2016,9852)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingliederung von leitenden Angestellten aufgrund unternehmensübergreifender Matrixstrukturen

  • LAG Düsseldorf PDF
  • rewis.io
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung zum Vorgesetzten im Rahmen einer virtuellen Organisationseinheit kann Einstellung i.S.d. § 99 BetrVG sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingliederung von leitenden Angestellten aufgrund unternehmensübergreifender Matrixstrukturen

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 101
    Eingliederung von leitenden Angestellten aufgrund unternehmensübergreifender Matrixstrukturen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung von Einstellungen ohne seine Zustimmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2016, 1508
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17

    Matrixstruktur; Übertragung einer Führungsfunktion als Einstellung i.S.v. § 99

    Soweit es darum geht, dass im Rahmen von Matrixstrukturen, einer Führungskraft Vorgesetztenfunktion auch in einem anderen Betrieb zugewiesen wird, d.h. dieser der Vorgesetzte anderer Mitarbeiter wird bzw. werden soll, folgt die erkennende Kammer der Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13, juris Rn. 48 ff., ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17.06.2015 - 17 TaBV 277/15, juris 18 ff.; LAG Düsseldorf 10.02.2016 - 7 TaBV 63/15, juris Rn. 37 ff.), dass darin eine Einstellung i.S.v. § 99 Abs. 1 BetrVG liegt, wenn der Mitarbeiter zur Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs organisatorisch eingeplant wird.

    Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber mit Hilfe der Arbeitnehmer den arbeitstechnischen Zweck seines Betriebes verfolgt (LAG Baden-Württemberg 28.05.2014 a.a.O. Rn. 49; LAG Düsseldorf 10.02.2016 a.a.O. Rn. 37).

    Aus rechtlichen Gründen ist es zudem nicht ausgeschlossen, dass ein Arbeitnehmer zum Beispiel zwei Betrieben zugehörig ist und deshalb in zwei Betrieben desselben Unternehmens bei der Wahl des Betriebsrats wahlberechtigt ist (LAG Baden-Württemberg 28.05.2014 a.a.O. Rn. 51; LAG Düsseldorf 10.02.2016 a.a.O. Rn. 37).

  • BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16

    Aufhebung von Einstellungen

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Februar 2016 - 7 TaBV 63/15 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 23. April 2015 - 1 BV 87/14 - in Bezug auf die Arbeitnehmer K, Ka, W, Kac, S und Ko zurückgewiesen hat.
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LAG Hamm, Entscheidung vom 15. März 2016 - 7 TaBV 63/15 (https://dejure.org/2016,32108)
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