Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 28.08.2014 - 7 TaBV 83/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BetrVG § 99; § 99 Abs. 1 BetrVG; § 101 S. 1 BetrVG
Fremdvergabe von Tätigkeiten einer Klinikpforte; unbegründete Anträge des Betriebsrats zur Aufhebung und künftigen Unterlassung der Einstellung von Beschäftigten ohne Betriebsratsbeteiligung - IWW
§ 99 BetrVG, § 100 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 89 Abs. 1, 2, 66 Abs. 1 ArbGG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 106 GewO, § 101 Satz 1 BetrVG, §§ 92, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fremdvergabe von Tätigkeiten einer Klinikpforte; unbegründete Anträge des Betriebsrats zur Aufhebung und künftigen Unterlassung der Einstellung von Beschäftigten ohne Betriebsratsbeteiligung
- hensche.de
Fremdpersonal, Fremdfirmen, Outsourcing
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 99
Betriebsrat; Dienstvertrag; Eingliederung; Einstellung; Fremdvergabe; Krankenhaus; Mitbestimmungsrecht; Pforte - Mitbestimmung des Betriebsrats bei Fremdvergabe des Bereichs Pforte einer Klinik - rechtsportal.de
BetrVG § 99 Abs. 1 ; BetrVG § 101 S. 1
Fremdvergabe von Tätigkeiten einer Klinikpforte - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fremdvergabe der Klinikpforte - und die Mitbestimmung des Betriebsrats
Verfahrensgang
- ArbG Göttingen, 01.08.2013 - 1 BV 4/13
- LAG Niedersachsen, 28.08.2014 - 7 TaBV 83/13
- BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12
Einsatz von Fremdpersonal - Beteiligungsrecht des Betriebsrats - Eingliederung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.08.2014 - 7 TaBV 83/13
Das Rechtsverhältnis zum Betriebsinhaber kann auch ein Dienst- oder Werkvertrag sein oder wie bei einem Leiharbeitnehmer ganz fehlen (BAG vom 13.05.2014, 1 ABR 50/12, Rn. 18).Entscheidend ist, ob ihm Weisungsbefugnisse zustehen und deshalb eine betriebsverfassungsrechtlich relevante, zumindest partielle Arbeitgeberstellung zukommt (BAG vom 13.05.2014, 1 ABR 50/12, Rn. 18).
Vielmehr müssen die Fremdarbeitnehmer so in den Betrieb eingegliedert sein, dass der Betriebsinhaber die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über den Arbeitseinsatz des Fremdpersonals trifft (BAG vom 13.05.2014, 1 ABR 50/12, Rn. 21).
Darauf kommt es aber nach den dargestellten Grundsätzen nicht an, da eine Eingliederung noch nicht vorliegt, wenn die zu erbringende Leistung hinsichtlich Art, Umfang, Güte, Zeit und Ort in den betrieblichen Arbeitsprozess eingeplant ist (BAG vom 13.05.2014, 1 ABR 50/12 Rn. 21).
- BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09
Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.08.2014 - 7 TaBV 83/13
Eingegliedert in diesem Sinne ist, wer eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG vom 23.06.2010, 7 ABR 1/09, Rn. 13). - BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10
Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.08.2014 - 7 TaBV 83/13
Entsprechendes gilt für Dienstverträge (BAG vom 18.01.2012, 7 AZR 723/10, Rn. 27 AP Nr. 10 zu § 9 AÜG).
- BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14
Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von sog. Fremdpersonal
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. August 2014 - 7 TaBV 83/13 - wird zurückgewiesen.