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   LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20   

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https://dejure.org/2020,5699
LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20 (https://dejure.org/2020,5699)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20 (https://dejure.org/2020,5699)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2020 - 7 TaBVGa 2/20 (https://dejure.org/2020,5699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abbruch einer Betriebsratswahl im Wege einer einstweiligen Verfügung durch einen Unterlassungsantrag des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Abbruch einer Betriebsratswahl im Wege einer einstweiligen Verfügung durch einen Unterlassungsanspruch Rechtzeitige Einladung zur Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands Keine Nichtigkeit der Wahlhandlung bei kurzer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Betriebsratswahl bei Lieferdienst darf stattfinden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Betriebsratswahl beim Lieferdienst

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilantrag abgelehnt: Betriebsratswahl bei Flaschenpost findet statt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl bei Lieferdienst darf stattfinden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsratswahl bei Lieferdienst darf stattfinden

  • datev.de (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl bei Lieferdienst darf stattfinden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wahlvorstandswahl mit zu geringer Wahlbeteiligung - BR-Wahl trotzdem zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Führt fehlerhafte Bestellung des Wahlvorstandes zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20
    Ihre Antragsbefugnis entspricht dem Recht, die spätere Betriebsratswahl nach § 19 Abs. 2 BetrVG anzufechten (vgl. BAG, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10, zitiert nach juris).

    Die bloße Anfechtbarkeit genügt nicht (vgl. BAG, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10; ebenso: Thüringer Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 06.02.2012,1 TaBVGa 1/12; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.04.2012, 4 TaBVGa 1/12; LAG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13, jeweils zitiert nach juris).

    Handlungen eines inexistenten Wahlvorstands muss der Arbeitgeber in seinem Betrieb nicht hinnehmen (vgl. BAG, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10, zitiert nach juris).

    Eine andere Beurteilung könnte nur dann geboten sein, wenn die Bestellung des Wahlvorstandes auf einem machttaktischen oder willkürlichen Kalkül beruht (vgl. BAG, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10, zitiert nach juris).

    Seine Pflichten werden durch das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung genau umrissen (vgl. so bereits BAG, Beschluss vom 14.12.1965, 1 ABR 6/65; Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10, zitiert nach juris).

    In seiner Entscheidung vom 27.11.2010, 7 ABR 61/10 hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass die Fehler bei der Bestellung des Wahlvorstands im zu entscheidenden Fall erheblich waren.

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage bisher offen gelassen (vgl. BAG, Beschluss vom 19.11.2003, 7 ABR 25/03; Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10, Rn. 45 m.w.N. und zuletzt BAG, Beschluss vom 13.03.2013, 7 ABR 70/11, jeweils zitiert nach juris).

  • ArbG Düsseldorf, 14.02.2020 - 11 BVGa 4/20
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 14.02.2020,11 BVGa 4/20, wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 14.02.2020, 11 BVGa 4/20, abzuändern und dem Antragsgegner zu untersagen, eine Betriebsratswahl im Betrieb der Antragsstellerin in E. durchzuführen.

  • LAG Berlin, 08.04.2003 - 5 TaBV 1990/02

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20
    Ein anderer Teil der Instanzrechtsprechung und des Schrifttums verlangt über die Nichtigkeit der Bestellung des Wahlvorstands hinaus zusätzliche Umstände, um die Nichtigkeit der eingeleiteten Betriebsratswahl annehmen zu können (vgl. z.B. LAG Berlin, Beschluss vom 08.04.2003, 5 TaBV 1990/02; LAG Nürnberg, Beschluss vom 29.07.1998, 4 TaBV 12/97, jeweils zitiert nach juris; Fitting § 19 Rn. 5).
  • LAG Hamburg, 16.06.1992 - 2 TaBV 10/91

    Betriebsratswahl: Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20
    Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat zu einer vergleichbaren Konstellation in seiner Entscheidung vom 16.06.1992, 2 TaBV 10/91, zitiert nach juris, ausgeführt, aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG folge eine Pflicht des Arbeitgebers, notwendige Mitwirkungshandlungen bei der Vorbereitung einer Betriebsratswahl vorzunehmen und dabei Einladungsschreiben der Gewerkschaft zu der Teilnahme an einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes an die Beschäftigten zu übersenden.
  • BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85

    Nichtige Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20
    Die Antragstellerin kann sich auch nicht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.05.1986, 2 AZR 349/85, zitiert nach juris, berufen.
  • LAG Nürnberg, 29.07.1998 - 4 TaBV 12/97

    Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20
    Ein anderer Teil der Instanzrechtsprechung und des Schrifttums verlangt über die Nichtigkeit der Bestellung des Wahlvorstands hinaus zusätzliche Umstände, um die Nichtigkeit der eingeleiteten Betriebsratswahl annehmen zu können (vgl. z.B. LAG Berlin, Beschluss vom 08.04.2003, 5 TaBV 1990/02; LAG Nürnberg, Beschluss vom 29.07.1998, 4 TaBV 12/97, jeweils zitiert nach juris; Fitting § 19 Rn. 5).
  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20
    Angesichts dieser offenen Rechtsfrage ist fraglich, ob die von einem - ggf. - in nichtiger Weise bestellten Wahlvorstand eingeleitete Betriebsratswahl im Wege einer einstweiligen Verfügung überhaupt abgebrochen werden kann oder ob nicht vielmehr im Hinblick darauf, dass die Wahl sozusagen "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen muss" (vgl. BAG, Beschluss vom 25.10.2017, 7 ABR 2/16, Rn. 15; 23.07.2014, 7 ABR 23/12, Rn. 41, zitiert nach juris), angesichts der offenen Rechtsfrage - ggf. -lediglich von einer nicht zum Abbruch führenden Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl ausgegangen werden muss, über die im Rahmen der einstweiligen Verfügung nicht zu entscheiden ist.
  • BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 2/16

    Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20
    Angesichts dieser offenen Rechtsfrage ist fraglich, ob die von einem - ggf. - in nichtiger Weise bestellten Wahlvorstand eingeleitete Betriebsratswahl im Wege einer einstweiligen Verfügung überhaupt abgebrochen werden kann oder ob nicht vielmehr im Hinblick darauf, dass die Wahl sozusagen "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen muss" (vgl. BAG, Beschluss vom 25.10.2017, 7 ABR 2/16, Rn. 15; 23.07.2014, 7 ABR 23/12, Rn. 41, zitiert nach juris), angesichts der offenen Rechtsfrage - ggf. -lediglich von einer nicht zum Abbruch führenden Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl ausgegangen werden muss, über die im Rahmen der einstweiligen Verfügung nicht zu entscheiden ist.
  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20
    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage bisher offen gelassen (vgl. BAG, Beschluss vom 19.11.2003, 7 ABR 25/03; Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10, Rn. 45 m.w.N. und zuletzt BAG, Beschluss vom 13.03.2013, 7 ABR 70/11, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Privatisierung - Umwandlung - Übergangsmandat

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20
    Ein Teil der Instanzrechtsprechung und der Literatur nimmt die Nichtigkeit der Betriebsratswahl infolge einer nichtigen Bestellung des Wahlvorstands an (vgl. z.B. LAG Köln, Beschluss vom 10.03.2000, 13 TaBV 9/00, zitiert nach juris; GK -BetrVG/Kreutz § 16 Rn. 5).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2010 - 15 TaBVGa 34/10

    Kein Abbruch einer Betriebsratswahl im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13

    Beteiligung der Wahlvorstände anderer unselbständiger Betriebsteile im

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.04.2012 - 4 TaBVGa 1/12

    Einstweilige Verfügung, Wahlabbruch, Nichtigkeit, Wahlvorstand, Bestellung

  • LAG Düsseldorf, 12.10.2018 - 6 TaBVGa 7/18

    Wahl des Wahlvorstandes außerhalb des Betriebs in einer Schule

  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

  • BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65

    Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des

  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17

    Voraussetzungen der Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

  • LAG Thüringen, 06.02.2012 - 1 TaBVGa 1/12

    Anspruch auf Abbruch einer Betriebsratswahl

  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09

    Abbruch einer Betriebsratswahl - ordnungsgemäße Einladung zu einer

  • LAG Hamm, 06.09.2013 - 7 TaBVGa 7/13

    Streit über die Wirksamkeit der Bestellung des Wahlvorstandes

  • ArbG Cottbus, 07.12.2022 - 2 BVGa 7/22

    Einstweilige Anordnung - Betriebsversammlung - Bestellung Wahlvorstand -

    Ein Grund zu einer anderen Handhabung dieser Fallkonstellation besteht nicht (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2018, 6 TaBVGa 7/18, zitiert nach juris).

    Dazu ist erforderlich, dass die Einladung entweder alle Arbeitnehmer des Betriebs tatsächlich erreicht oder so bekannt gemacht wird, dass dieser Personenkreis die Möglichkeit hat, von ihr Kenntnis zu erlangen und an der Wahlversammlung teilzunehmen (LAG Düsseldorf, Beschluss v. 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20 zit. nach juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2021 - 21 TaBVGa 1271/20

    Eingeschränkte Überprüfung von Unregelmäßigkeiten einer Betriebsratswahl

    Selbst erhebliche Fehler bei der Bestellung des Wahlvorstands reichen insoweit nicht aus, da Maßnahmen, die eine Betriebsratswahl vorbereiten sollen, nicht unnötig erschwert werden dürfen (LAG (Landesarbeitsgericht) Düsseldorf 25. März 2020 - 7 TaBVGa 2/20 - Rn. 42 zitiert nach juris).
  • ArbG Berlin, 26.08.2022 - 41 BVGa 7430/22

    Auskunftsrechte wahlberechtigter Wahlinitiatoren gegenüber dem Arbeitgeber

    Statt einer Auskunftspflicht wird eine Unterstützungspflicht des Arbeitgebers bejaht: Nach herrschender Meinung kann ein Arbeitgeber für eine einladende Gewerkschaft verpflichtet sein, "allen Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer typischen Tätigkeit in der Regel nicht in den Räumen des Betriebes arbeiten oder erreichbar sind, eine Einladung zur Betriebsversammlung zum Zwecke der Bestellung eines Wahlvorstandes auf seine Kosten (vgl. § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG) zukommen zu lassen" (BAG [26.02.1992] - 7 ABR 37/91 - juris Rn. 23 = NZA 1992, 942; folgend: LAG Hamburg [16.06.1992] - 2 TaBV 10/91 - juris; LAG Düsseldorf [25.03.2020] - 7 TaBVGa 2/20 - juris Rn. 55; Richardi/Thüsing, BetrVG, 17. Aufl. 2022, § 17 Rn. 14; Fitting, BetrVG, 31. Aufl. 2022, § 17 Rn. 17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 TaBV 20/21

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands durch das Gericht - Erfordernis

    Dies gilt umso mehr, als die Kompetenzen eines Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl nach §§ 18 und 18a BetrVG eng begrenzt und dessen Pflichten durch das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung genau umrissen sind (BAG, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 47; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2020 - 7 TaBVGa 2/20 - Rn. 42; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 21 TaBVGa 1271/20 -, Rn. 45).
  • LAG Köln, 08.12.2021 - 11 TaBVGa 9/21

    Einstweilige Verfügung; Abbruch; Einleitung; Betriebsratswahl

    Das Beschwerdegericht hat sich der überzeugenden Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ebenso angeschlossen wie zahlreiche andere Landesarbeitsgerichte, eine gegenteilige Ansicht wird in der Instanzrechtsprechung - soweit ersichtlich - nicht mehr vertreten (vgl. etwa: LAG Düsseldorf, Beschl. v. 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20 - LAG Hessen, Beschl. v. 14.09.2020 - 16 TaBVGa 127/20 - LAG Köln, Beschl. v. 08.04.2014 - 7 Ta 101/14 - m. w. N.).
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