Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 17.11.2011 - 7 U 100/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Anlageberatung bei Abschluss von Lebensversicherungen abweichend von der auf dem deutschen Markt üblichen Vertragsgestaltung
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2
Der Versicherer muss über für den deutschen Markt unübliche Vertragsgestaltungen aufklären - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 311 Abs. 2; BGB § 278
Anforderungen an die Anlageberatung bei Abschluss von Lebensversicherungen abweichend von der auf dem deutschen Markt üblichen Vertragsgestaltung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beratungspflichten bei Anlagen in ausländischen Lebensversicherungen
- bank-kritik.de (Kurzinformation)
Ausländische Lebensversicherung: Je komplexer, desto inforamtionsintensiver
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Ausländische Lebensversicherungen müssen vom Kunden verstanden werden
- haufe.de (Kurzinformation)
Ungewöhnliche englische Lebensversicherung: bei mangelnder Aufklärung über Konzept = Schadenersatz
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 14.04.2011 - 3 O 92/10
- OLG Stuttgart, 17.11.2011 - 7 U 100/11
Papierfundstellen
- VersR 2012, 890
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08
Anspruch eines privat Krankenversicherten gegen einen Krankenversicherer auf …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2011 - 7 U 100/11
Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsanbahnung stellen sich nur dann als solche Ansprüche dar, wenn sie "wirtschaftlich die Stelle der vertraglichen Erfüllungsansprüche einnehmen und sich insoweit als der "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" erweisen" (BGH NJW-RR 2010, 606; VersR 2004, 361).Hieran fehlt es vorliegend; denn der Kläger will so gestellt werden, wie er stünde, wenn er den Vertrag mit der Beklagten überhaupt nicht geschlossen hätte (vgl. BGH NJW-RR 2010, 606, 607, Rdnr. 12 a. E.).
- BGH, 09.12.1998 - XII ZR 170/96
Umfang einer Sicherungsabtretung
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2011 - 7 U 100/11
Der Umfang der Abtretung ist daher durch Auslegung der bei der Sicherungsabtretung abgegebenen Erklärungen unter Berücksichtigung der Parteiinteressen und des Zwecks des Rechtsgeschäfts zu ermitteln (vgl. BGH VersR 2007, 1065-1068 [juris Tz. 22]; NJW 1999, 715-717 juris Tz. 22]; 1999, 3776-3777 juris Tz. 9]).Auch der Inhalt dieses Abtretungsvertrags ist - wie bereits der Umfang der Sicherungsabtretung des Klägers an die LKK - durch Auslegung der abgegebenen Erklärungen unter Berücksichtigung der Parteiinteressen und des Zwecks des Rechtsgeschäfts zu ermitteln (vgl. BGH VersR 2007, 1065-1068 [juris Tz. 22]; NJW 1999, 715-717 juris Tz. 22]; 1999, 3776-3777 juris Tz. 9]).
- BGH, 19.10.1999 - XI ZR 292/98
Umfang der formularmäßigen Sicherungsabtretung einer Forderung
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2011 - 7 U 100/11
Der Umfang der Abtretung ist daher durch Auslegung der bei der Sicherungsabtretung abgegebenen Erklärungen unter Berücksichtigung der Parteiinteressen und des Zwecks des Rechtsgeschäfts zu ermitteln (vgl. BGH VersR 2007, 1065-1068 [juris Tz. 22]; NJW 1999, 715-717 juris Tz. 22]; 1999, 3776-3777 juris Tz. 9]).Auch der Inhalt dieses Abtretungsvertrags ist - wie bereits der Umfang der Sicherungsabtretung des Klägers an die LKK - durch Auslegung der abgegebenen Erklärungen unter Berücksichtigung der Parteiinteressen und des Zwecks des Rechtsgeschäfts zu ermitteln (vgl. BGH VersR 2007, 1065-1068 [juris Tz. 22]; NJW 1999, 715-717 juris Tz. 22]; 1999, 3776-3777 juris Tz. 9]).
- BGH, 13.06.2007 - IV ZR 330/05
Umfang der Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer kapitalbildenden …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2011 - 7 U 100/11
Der Umfang der Abtretung ist daher durch Auslegung der bei der Sicherungsabtretung abgegebenen Erklärungen unter Berücksichtigung der Parteiinteressen und des Zwecks des Rechtsgeschäfts zu ermitteln (vgl. BGH VersR 2007, 1065-1068 [juris Tz. 22]; NJW 1999, 715-717 juris Tz. 22]; 1999, 3776-3777 juris Tz. 9]).Auch der Inhalt dieses Abtretungsvertrags ist - wie bereits der Umfang der Sicherungsabtretung des Klägers an die LKK - durch Auslegung der abgegebenen Erklärungen unter Berücksichtigung der Parteiinteressen und des Zwecks des Rechtsgeschäfts zu ermitteln (vgl. BGH VersR 2007, 1065-1068 [juris Tz. 22]; NJW 1999, 715-717 juris Tz. 22]; 1999, 3776-3777 juris Tz. 9]).
- BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03
Verjährung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers wegen vorvertraglichen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2011 - 7 U 100/11
Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsanbahnung stellen sich nur dann als solche Ansprüche dar, wenn sie "wirtschaftlich die Stelle der vertraglichen Erfüllungsansprüche einnehmen und sich insoweit als der "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" erweisen" (BGH NJW-RR 2010, 606; VersR 2004, 361). - BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98
Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2011 - 7 U 100/11
In unübersichtlichen und verwickelten Rechtslagen genügen allerdings bereits erhebliche rechtliche Zweifel, um die Kenntnis und grob fahrlässige Unkenntnis von der Person des Schuldners auszuschließen (BGH NJW 1999, 2041 und NJW 2009, 984 TZ 14). - BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08
Verjährung bei einem Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung einer im Rahmen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2011 - 7 U 100/11
In unübersichtlichen und verwickelten Rechtslagen genügen allerdings bereits erhebliche rechtliche Zweifel, um die Kenntnis und grob fahrlässige Unkenntnis von der Person des Schuldners auszuschließen (BGH NJW 1999, 2041 und NJW 2009, 984 TZ 14). - OLG Karlsruhe, 02.08.2011 - 12 U 173/10
Lebensversicherungsvertrag: Haftung des Versicherers bei fehlerhafter Beratung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2011 - 7 U 100/11
Dies hat das OLG Karlsruhe bei parallel gelagerten Sachverhalt in seinem Urteil vom 2.8.2011 in Sache 12 U 173/10 mit folgenden, überzeugenden Erwägungen verneint:. - BGH, 22.01.1991 - XI ZR 151/89
Aufklärungspflichten des Vermittlers von sog. Penny Stocks
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2011 - 7 U 100/11
Demnach war die Beklagte verpflichtet, den Kläger zutreffend über die Funktionsweise der Versicherung sowie deren Chancen und Gefahren so zu unterrichten, dass dieser selbst eine sachgerechte und eigenverantwortliche Abwägung vornehmen konnte, ob er sich für oder gegen dieses Versicherungsprodukt entscheiden solle (vgl. BGH NJW 1991, 1108-1109 [juris Tz. 10]). - BGH, 22.07.2010 - III ZR 99/09
Haftung des Anlageberaters: Beginn der Verjährungsfrist bei unterlassener …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2011 - 7 U 100/11
Bei einer Aufklärung im erstgenannten Informationsweg hätten die von der Beklagten ausgegebenen Prospekte sowie Informations- und Vertragsunterlagen sachlich richtig, vollständig und verständlich sein sowie ein schlüssiges Gesamtbild der Versicherung geben müssen (vgl. auch BGH NZG 2011, 68-69 juris Tz. 18]; NJW-RR 2007, 1692-1693 [juris Tz. 9]; 925-927 [Tz. 4]; WM 2005, 833-838 juris Tz. 39]; NJW 2004, 1732-1734 [Tz. 22]). - BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02
Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem …
- BGH, 17.01.2002 - VII ZR 490/00
Bauzeit
- BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03
Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe
- BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06
Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer …
- BGH, 02.02.1983 - IVa ZR 118/81
Anlagevermittler - Sorgfaltspflicht - Verschulden
- OLG Naumburg, 28.11.2012 - 5 U 157/12
Kapitalanlage: Schadensersatz wegen Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages …
In den Policenbedingungen und den Verbraucherinformationen findet sich hierzu lediglich Nichtssagendes (…BGH, Urt. v. 11. Juli 2007, IV ZR 164/11, Rn. 56 - 58; in diesem Sinn zuvor bereits OLG Stuttgart, Urt. v. 17 November 2011, 7 U 100/11, Anlage K 56, S. 14 f).e) Außerdem hätte der Kläger über die poolübergreifende Reservenbildung und die damit verbundene Quersubventionierung zwischen den Pools aufgeklärt werden müssen, was sich aus den Policenbedingungen nicht mit der erforderlichen Klarheit ergibt (…BGH, Urt. v. 11. Juli 2007, IV ZR 164/11, Rn. 59, 60; OLG Stuttgart, Urt. v. 17. November 2011, 7 U 100/11, Anlage K 56, S. 19).
- LG Waldshut-Tiengen, 12.12.2016 - 1 O 185/16
Kreditversicherung: Gerichtsstand bei Geltendmachung von Ansprüchen des …
Im Ergebnis lässt sich unter den genannten Voraussetzungen - gemessen an den Vorstellungen des Gesetzgebers - eine planwidrige Regelungslücke nicht erkennen (ebenso LG Limburg, VersR 2012, 890 mit ausf. - LG Fulda, 25.01.2012 - 3 O 940/10 Ob ein derartiger Sachverhalt bereits zur Begründung der Kenntnis bzw. grob fahrlässigen Unkenntnis eines nicht den Versprechungen des Versicherers entsprechenden Renditeverlaufs ausreicht, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (bejahend: LG München I, Urteil vom 27.11.2008, Az. 12 O 9945/08, vgl. Bl. 277 d. A.; LG Mainz, Urteil vom 23.09.2009, Az. 4 O 329/08, Bl. 290 d. A.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2010, Az. 4 U 75/09, Bl. 327 d. A.; verneinend: OLG Stuttgart, Urteil vom 17.11.2011, Az. 7 U 100/11, zitiert nach juris).