Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 30.01.2018

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.11.2018 - 7 U 100/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39224
OLG Hamburg, 27.11.2018 - 7 U 100/17 (https://dejure.org/2018,39224)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.11.2018 - 7 U 100/17 (https://dejure.org/2018,39224)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. November 2018 - 7 U 100/17 (https://dejure.org/2018,39224)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG
    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts: Unterlassung der Veröffentlichung heimlich angefertigter Filmaufnahmen über Missstände in einem Krankenhaus; überragendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von durch Täuschung des Betroffenen widerrechtlich beschafften Bildmaterials

  • online-und-recht.de

    RTL-Sendung "Team Wallraf" über Helios-Konzern darf doch gezeigt werden

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG

  • rewis.io
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zulässige Veröffentlichung heimlich angefertigter Filmaufnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von durch Täuschung des Betroffenen widerrechtlich beschafften Bildmaterials

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Team Wallraf Sendung über Klinik des Helios-Konzerns darf von RTL und der Produktionsfirma doch weiter gezeigt werden

  • verweyen.legal (Auszüge und Kurzinformation)

    Zum überragenden Interesse der Öffentlichkeit bei der Auswertung heimlich hergestellter Filmaufnahmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Heimliche Filmaufnahmen in Klinik durch RTL-Sendung "Team Wallraf" erlaubt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2019, 169
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.11.2018 - 7 U 100/17
    Daher bleibe es bei den Prüfungsmaßstäben des Bundesverfassungsgerichts aus der Wallraff-Entscheidung (NJW 1984, 1741ff.).

    Im Rahmen der Abwägung der widerstreitenden Rechte und Interesse sind im vorliegenden Fall die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in der sog. "Wallraff-Entscheidung (Beschluss vom 15.01.1984, 1 BvR 272/81) aufgestellt hat, maßgebend.

    (BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1984 - 1 BvR 272/81 -, BVerfGE 66, 116-151, Rn. 57).

  • BGH, 10.04.2018 - VI ZR 396/16

    Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.11.2018 - 7 U 100/17
    Anders als in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen" (VI ZR 396/16) sei den Beklagten die rechtswidrige Informationsbeschaffung selbst anzulasten.

    Die Funktion der Presse ist nicht auf die Aufdeckung von Straftaten oder Rechtsbrüchen beschränkt, sie nimmt auch insoweit eine wichtige Aufgabe wahr, als sie die Bevölkerung über Themen von allgemeinen Interesse informiert (BGH, Urteil v. 10.04.2018, VI ZR 396/16, Absatz Nr. 31).

  • LG Hamburg, 23.06.2017 - 324 O 352/16

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts: TV-Berichterstattung über die

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.11.2018 - 7 U 100/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23.06.2017, Az. 324 O 352/16, abgeändert.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23.06.2017, 324 O 352/16 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2252/04

    Recht einer GmbH am eigenen Bild

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.11.2018 - 7 U 100/17
    Die Argumentation des Landgerichts missachte des Weiteren, dass das BVerfG entschieden habe (NJW 2005, 883ff.), dass betroffene Unternehmen persönliche Rechte ihrer Mitarbeiter nicht als eigenes Recht geltend machen könnten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung NJW 2005, 883 die vom OLG Hamm offengelassene Frage, ob das Unternehmen das Persönlichkeitsrecht seiner Mitarbeiter geltend machen kann, dahingehend entschieden, dass das Unternehmen ein derartiges persönliches Recht seiner Arbeitnehmer nicht als eigenes geltend machen kann.

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 163/79

    Schutz des Redaktionsleiters einer Zeitung vor Offenbarung innerbetrieblicher

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.11.2018 - 7 U 100/17
    Denn zu den persönlichkeitsrechtlichen Grundlagen jeder unternehmerischen Betätigung gehört ein Mindestmaß an Vertrauensschutz (BGHZ 80, 25, 32; BGH, NJW 1981, 1366, 1368).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04

    Verbreitung illegal beschafften Filmmaterials über ein Forschungsinstut, das

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.11.2018 - 7 U 100/17
    Wie im vorliegenden Fall geschehen, wird das Mindestmaß des gebotenen Vertrauensschutzes beeinträchtigt, wenn ein Journalist als vermeintlich loyaler Mitarbeiter des Unternehmens tätig wird, es in Wahrheit aber ausspioniert, um die erlangten Informationen zu publizieren (OLG Hamm, Urteil vom 21. Juli 2004 - 3 U 116/04 -, Rn. 24, juris; vgl. Wenzel/ Burkhardt, Kap. 5 Rn. 152 und Kap. 10 Rn. 23).
  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.11.2018 - 7 U 100/17
    Denn zu den persönlichkeitsrechtlichen Grundlagen jeder unternehmerischen Betätigung gehört ein Mindestmaß an Vertrauensschutz (BGHZ 80, 25, 32; BGH, NJW 1981, 1366, 1368).
  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

    Aber dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis ist nicht zu streng zu deuten, wenn - wie hier denkbar - nur ein ganz erhebliches öffentliches Interesse an einem möglicherweise zwar selbst (noch) nicht rechtswidrigen "Missstand" besteht (vgl. nur Senat v. 16.11.2017 - 15 U 187/16, n.v., S. 40 ff.; siehe auch OLG Hamburg v. 27.11.2018 - 7 U 100/17, AfP 2010, 169 - juris Rn. 20 - 35; OLG Stuttgart v. 08.07.2015 - 4 U 182/14, BeckRS 2015, 12149 Rn. 138 f. und Hegemann , AfP 2019, 12, 15 f.).
  • OLG Köln, 07.10.2021 - 15 U 221/20

    Grenzwertrelevanz

    Das ist aber nicht zwingend und es können in der gebotenen Abwägung bei entsprechend hohem Berichterstattungsinteresse auch sonstige aufzudeckende (nichts rechtswidrige) "Missstände" die Veröffentlichung solcher Filmaufnahmen - jedenfalls in nicht besonderen Geheimnisschutzanforderungen unterliegenden Bereichen - rechtfertigen (vgl. etwa auch Senat a.a.O. Rn. 61 sowie OLG Hamburg v. 27.11.2018 - 7 U 100/17, ZUM-RD 2019, 320; vgl. für natürliche Personen auch OLG Dresden v. 24.09.2019 - 4 U 1401/19, BeckRS 2019, 23807, allg. Wanckel , Foto- und Bildrecht, 5. Aufl. 2017, Rn. 12, 256 und letztlich auch -allerdings in einer Privatwohnung - EGMR v. 24.02.2015 - 21830/09, NJOZ 2016, 1505 - Haldimann ua / Schweiz).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 30.01.2018 - 7 U 100/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6978
OLG Schleswig, 30.01.2018 - 7 U 100/17 (https://dejure.org/2018,6978)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.01.2018 - 7 U 100/17 (https://dejure.org/2018,6978)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 7 U 100/17 (https://dejure.org/2018,6978)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 17 StVG, § 18 Abs. 3 StVG, § 1 Abs. 1 StVO, § 4 Abs 1. StVO
    StVG, StVO

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer einspurigen Bundesstraße

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises für das Verschulden des Auffahrenden bei einem Auffahrunfall; Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer einspurigen Bundesstraße

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StVG §§ 18 Abs. 3, 17 ; StVO §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1
    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises für das Verschulden des Auffahrenden bei einem Auffahrunfall

  • rechtsportal.de

    StVG §§ 18 Abs. 3, 17 ; StVO §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer einspurigen Bundesstraße

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall auf einer einspurigen Bundesstraße

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2018 - 7 U 100/17
    Die Rechtsprechung des BGH zu Auffahrunfällen auf mehrspurigen Autobahnen (BGH, Urteil vom 30.11.2010, NJW 2011, 685 - 686; BGH, Urteil vom 13.12.2011, NJW 2012, 608 - 609) bezieht sich jeweils auf einen streitigen, dem Auffahrunfall vorangegangenen Spurwechsel im Sinne von § 7 Abs. 5 StVO, sie betrifft mithin nicht die hier streitgegenständliche Konstellation eines Auffahrunfalls auf einer einspurigen Bundesstraße.

    Der BGH hat in den bereits zitierten Entscheidungen (BGH, Urteil vom 30.11.2010, VI ZR 15/10, NJW 2011, 685-686; BGH, Urteil vom 13.12.2011, VI ZR 177/10, NJW 2012, 608-609 = DAR 2012, 137-139) die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Annahme eines Anscheinsbeweises zulasten des Auffahrenden - im Zusammenhang mit einem vorherigen Fahrspurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs auf eine Autobahn - festgelegt.

    Dies kann nur bei einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Geschehensablaufs beurteilt werden (BGH, Urteil vom 13.12.2011, a. a. O. juris Rn. 7 und 11).

    Außerdem handelt es sich hier nicht um einen Auffahrunfall auf einer Autobahn (so aber jeweils die Fälle BGH Urteil vom 30.11.2010, VI ZR 15/10 a. a. O.; BGH Urteil vom 13.12.2011, VI ZR 177/10, a. a. O.; OLG Naumburg Urteil vom 17.12.2002, 9 U 178/02, NJW-RR 2003, 809-810).

  • BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10

    Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2018 - 7 U 100/17
    Die Rechtsprechung des BGH zu Auffahrunfällen auf mehrspurigen Autobahnen (BGH, Urteil vom 30.11.2010, NJW 2011, 685 - 686; BGH, Urteil vom 13.12.2011, NJW 2012, 608 - 609) bezieht sich jeweils auf einen streitigen, dem Auffahrunfall vorangegangenen Spurwechsel im Sinne von § 7 Abs. 5 StVO, sie betrifft mithin nicht die hier streitgegenständliche Konstellation eines Auffahrunfalls auf einer einspurigen Bundesstraße.

    Der BGH hat in den bereits zitierten Entscheidungen (BGH, Urteil vom 30.11.2010, VI ZR 15/10, NJW 2011, 685-686; BGH, Urteil vom 13.12.2011, VI ZR 177/10, NJW 2012, 608-609 = DAR 2012, 137-139) die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Annahme eines Anscheinsbeweises zulasten des Auffahrenden - im Zusammenhang mit einem vorherigen Fahrspurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs auf eine Autobahn - festgelegt.

    Außerdem handelt es sich hier nicht um einen Auffahrunfall auf einer Autobahn (so aber jeweils die Fälle BGH Urteil vom 30.11.2010, VI ZR 15/10 a. a. O.; BGH Urteil vom 13.12.2011, VI ZR 177/10, a. a. O.; OLG Naumburg Urteil vom 17.12.2002, 9 U 178/02, NJW-RR 2003, 809-810).

  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2018 - 7 U 100/17
    Der Anscheinsbeweis gilt immer bei typischen Geschehensabläufen, bei denen nach der Lebenserfahrung regelmäßig von einem bestimmten Ereignis auf einen bestimmten Erfolg geschlossen werden kann und umgekehrt (so bereits BGH NJW 1957, 1230).
  • KG, 26.08.2004 - 12 U 195/03

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2018 - 7 U 100/17
    In der Entscheidung des KG Berlin vom 26.08.2004 (Az. 12 U 195/03, DAR 2005, 157 = VRS 108, 25-26) war unstreitig, dass vor dem Auffahrunfall ein Fahrstreifenwechsel der Klägerin durchgeführt worden ist, streitig war lediglich, ob die Fahrspur unmittelbar vor dem Anstoß gewechselt wurde (die Klägerin behauptete, sie habe vor dem Anstoß 30-40 Sekunden an einer Ampel gestanden).
  • OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2018 - 7 U 100/17
    Außerdem handelt es sich hier nicht um einen Auffahrunfall auf einer Autobahn (so aber jeweils die Fälle BGH Urteil vom 30.11.2010, VI ZR 15/10 a. a. O.; BGH Urteil vom 13.12.2011, VI ZR 177/10, a. a. O.; OLG Naumburg Urteil vom 17.12.2002, 9 U 178/02, NJW-RR 2003, 809-810).
  • OLG Hamm, 23.09.2003 - 9 U 70/03

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2018 - 7 U 100/17
    Dem Sachverhalt des Urteils OLG Hamm vom 23.09.2003 (Az. 9 U 70/03, VersR 2005, 1303 = NJW-RR 2004, 172-173) lagen unstreitige atypische Umstände zugrunde, weil sich in dem Unfallbereich eine Linksabbiegespur befand und der ortsunkundige Beklagte nach dem richtigen Weg suchte und aus diesem Grund seine Geschwindigkeit erheblich vermindert hatte.
  • AG Hamburg-Bergedorf, 22.12.2020 - 410b C 46/20

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahren auf ein in eine

    Ein Anscheinsbeweis ist anzunehmen bei typischen Geschehensabläufen, bei denen nach der Lebenserfahrung regelmäßig von einem bestimmten Ereignis auf einen bestimmten Erfolg geschlossen werden kann und umgekehrt (OLG Schleswig, Beschl. v. 30.1. 2018 - 7 U 100/17).
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