Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 26.03.2008

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07   

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OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07 (https://dejure.org/2007,5381)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.11.2007 - 7 U 104/07 (https://dejure.org/2007,5381)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. November 2007 - 7 U 104/07 (https://dejure.org/2007,5381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gerichtsstand: Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über Computersoftware

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Anfechtung eines Kaufvertrages; Vermutung der Ausschließlichkeit bei internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen; Geltung eines vertraglich vereinbarten Gerichtstands ...

  • Judicialis

    ZPO § 32; ; ZPO § 38 Abs. 1; ; ZPO § 40 Abs. 1; ; GVG § 17 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32; ZPO § 38 Abs. 1; GVG § 17 Abs. 2
    Wirkung und Reichweite einer Gerichtsstandvereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 709
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Frankfurt, 29.01.1991 - 3 UF 154/90

    Ehesache; Amtsprüfung; Örtliche Zuständigkeit; Berufungsinstanz;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07
    Da bereits ein Urteil vorliegt, kann die Verweisung aber nur unter gleichzeitiger Aufhebung dieses Urteils erfolgen (BGH NJW 1986, 1994; BGH NJW-RR 1988, 1404; OLG Frankfurt FamRZ 1991, 1073; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 281, 26).
  • BGH, 05.03.2007 - II ZR 287/05

    Überprüfung der erstinstanzlichen Zuständigkeit in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07
    Die Regelung in § 545 Abs. 2 ZPO, wonach die Revision nicht darauf gestützt werden kann, dass das Gericht des ersten Rechtszugs seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint hat, stünde einer Überprüfung der erstinstanzlichen Zuständigkeit selbst dann entgegen, wenn die Revision zugelassen würde (BGH WM 2007, 1678).
  • BGH, 02.04.1986 - IVa ZR 216/84

    Anfechtbarkeit der Abgabe an das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07
    Da bereits ein Urteil vorliegt, kann die Verweisung aber nur unter gleichzeitiger Aufhebung dieses Urteils erfolgen (BGH NJW 1986, 1994; BGH NJW-RR 1988, 1404; OLG Frankfurt FamRZ 1991, 1073; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 281, 26).
  • OLG Köln, 18.03.1988 - 20 U 165/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07
    Dies gilt auch, wenn das erstinstanzliche Gericht die Klage zu Recht wegen Unzuständigkeit abgewiesen hat (KG BB 1983, 213; OLG Köln OLGZ 1989, 83; Stein/Jonas-Leipold, 21. Aufl., § 281, Rn. 37).
  • OLG Schleswig, 02.06.2006 - 2 W 80/06

    Zuständigkeitsbestimmung: Formularmäßig vereinbarter Gerichtsstand des Verkäufers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07
    Was gewollt ist, muss im Einzelfall durch Auslegung ermittelt werden (BGH, a.a.O.; OLG Bamberg NJW-RR 1989, 371; OLG Schleswig NJW 2006, 3360; Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 38 Rn. 14).
  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07
    aa) Nach Inkrafttreten von § 17 Abs. 2 GVG in der Fassung des Gesetzes vom 17.12.1990 hat das für Klagen aus unerlaubter Handlung nach § 32 ZPO örtlich zuständige Gericht den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten zu prüfen, soweit ein einheitlicher prozessualer Anspruch geltend gemacht wird (BGH NJW 2003, 828).
  • BGH, 30.03.2006 - VII ZR 249/04

    Gerichtsstand für Ansprüche aus einem Architektenvertrag bei im EG-Ausland zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07
    Dies entspricht auch der Beurteilung bei internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen (BGH NJW 1987, 3080; BGH NJW 2006, 1672; EuGH WM 1997, 1549).
  • BGH, 23.07.1998 - II ZR 286/97

    Klage im Inland bei Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07
    a) Eine Vermutung für die Ausschließlichkeit des prorogierten Gerichts sieht § 38 Abs. 1 ZPO im Unterschied zur Vermutung der Ausschließlichkeit bei internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen im EU-Bereich nach Art. 23 Abs. 1 S. 2 EuGVVO nicht vor (BGH NJW-RR 1999, 137).
  • BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 37/06

    Wirksamkeit des vertraglichen Ausschlusses der Anfechtung wegen arglistiger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07
    c) Der mit der Berufung geltend gemachte Umstand, dass ein vertraglicher Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung unwirksam ist (BGH NJW 2007, 1058), steht dem nicht entgegen.
  • OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87

    Örtliche und internationale Zuständigkeit eines deutschen und schweizer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07
    Was gewollt ist, muss im Einzelfall durch Auslegung ermittelt werden (BGH, a.a.O.; OLG Bamberg NJW-RR 1989, 371; OLG Schleswig NJW 2006, 3360; Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 38 Rn. 14).
  • BGH, 18.09.1986 - IX ZR 32/84

    Auslegung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung

  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71

    Vollstreckbarerklärung französischer Urteile

  • BGH, 24.11.1964 - VI ZR 187/63
  • OLG Hamburg, 12.02.1981 - 6 U 150/80
  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

  • BayObLG, 28.10.2020 - 1 AR 78/20

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Die Parteien wollen durch eine solche Vereinbarung regelmäßig die Prozessführung der aus dem Vertragsabschluss und der Vertragsabwicklung herrührenden Streitigkeiten gebündelt an einem Gerichtsstandort führen und eine doppelte Prozessführung vermeiden; dementsprechend umfassen Zuständigkeitsvereinbarungen in der Regel auch in Anspruchskonkurrenz stehende deliktische Anspruchsgrundlagen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 30. Juni 2015, 11 U 31/14, juris Rn. 34; OLG Stuttgart, Urt. v. 8. November 2007, 7 U 104/07, juris Rn. 24; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 41. Aufl. 2020, § 38 Rn. 31; Schultzky in Zöller, ZPO, § 38 Rn. 19; Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 38 Rn. 76; Chasklowicz in Kern/Diehm, ZPO, 2. Aufl. 2020, § 38 Rn. 34; Wurmnest in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2019, § 307 Rn. 258; Rodi in Staudinger, BGB, Anh zu §§ 305 - 310 Rn. M 59).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist die Derogation des Deliktsgerichtsstands grundsätzlich auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 8. November 2007, 7 U 104/07, juris Rn. 25 unter Aufgabe der entgegenstehenden Auffassung in seinem Urt. v. 14. Dezember 1973, 2 U 136/73, juris; Quantz in BeckOGK, Stand 1. Oktober 2020, BGB § 307 Gerichtsstandsklausel Rn. 17; Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, § 38 Rn. 76; Wurmnest in Münchener Kommentar zum BGB, a. a. O.; Rodi in Staudinger, BGB, a. a. O.; a. A. Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, § 38 Rn. 31 unter Berufung auf das alte Urteil des OLG Stuttgart v. 14. Dezember 1973, 2 U 136/73, juris).

  • OLG Frankfurt, 30.06.2015 - 11 U 31/14

    Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung; Bedeutung von sog. Sprungverweisen,

    Dementsprechend umfassen Zuständigkeitsvereinbarungen im Zweifel auch in Anspruchskonkurrenz stehende deliktische Anspruchsgrundlagen (Zöller/Geimer, ZPO, 30. Auflage, Anh I, Art. 23 EuGVVO, Rn. 39; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Auflage, § 40 Rn. 4 und Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 12. Auflage, § 40 Rn. 3, OLG Stuttgart, Urteil vom 8.11.2007 - 7 U 104/07 -, juris; jeweils für die Auslegung einer inländischen Gerichtsstandsvereinbarung).
  • KG, 31.01.2008 - 2 AR 63/07

    Zuständigkeitsbestimmung: Treuwidrige Berufung auf Gerichtsstandsklausel nach

    Sein Wille geht im Falle der Bestimmung des Gerichtsstands am eigenen Firmensitz regelmäßig dahin, für eigene Klagen (Aktivprozesse) einen fakultativen Gerichtsstand an seinem Sitz zu haben, während Klagen gegen ihn selbst (Passivprozesse) ausschließlich in dem vereinbarten Gerichtsstand möglich sein sollen (s. OLG Schleswig NJW 2006, 3360, 3361; OLG Stuttgart, Urt. vom 08.11.2007, 7 U 104/07 -bei JURIS, Rz. 22-).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 Sa 1/18

    Gerichtsstandsbestimmung: Inanspruchnahme einer einfachen Streitgenossenschaft

    Ausgangspunkt der Auslegung ist deshalb zunächst der Wortlaut der Regelung, wonach das Gericht am Sitz der jeweiligen Beklagten für "sämtliche Streitigkeiten" zuständig sein soll, was bereits auf einen ausschließlichen Gerichtsstand hindeutet (OLG Stuttgart, MDR 2008, 709).

    Da sich die beiden Gerichtsstandsklauseln schon nach ihrem äußeren Erscheinungsbild als Allgemeine Geschäftsbedingungen der jeweiligen Antragsgegnerin darstellen, geht auch die Auslegung nach der Interessenlage der Parteien nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur dahin, dass der Verwender - hier: die jeweilige Antragsgegnerin - eine Ausschließlichkeit jedenfalls für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will (OLG Schleswig, NJW 2006, 3360; OLG Stuttgart, MDR 2008, 709; OLG Hamm, MDR 2012, 800; vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1972 - VIII ZR 118/71, BGHZ 59, 116).

  • OLG Frankfurt, 30.03.2015 - 23 U 11/14

    Internationale Zuständigkeit nach Art. 23 I EuGVVO

    Entsprechend habe die Rechtsprechung eine Zuständigkeitsvereinbarung über "alle Rechtsstreitigkeiten" als Einschluss sämtlicher, auch deliktischer Ansprüche ausgelegt (OLG Stuttgart, MDR 2008, 709; OLG München WM 1989, 602).
  • BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 67/22

    Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung als ausschließlich

    Eine Zuständigkeitsvereinbarung, die für sämtliche Streitigkeiten aus einem Vertrag gelten soll, ist nach wohl überwiegender Meinung in der Regel dahin auszulegen, dass sie neben den vertraglichen Ansprüchen auch die damit konkurrierenden deliktischen Ansprüche in den Grenzen des Streitgegenstandes umfassen soll, weil den Parteien daran gelegen sein wird, eine doppelte Prozessführung zu vermeiden (OLG Stuttgart, Urt. v. 8. November 2007, 7 U 104/07, juris Rn. 24; Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 40 Rn. 4 m. w. N.; a. A. Patzina, 6. Aufl. 2020, Münchener Kommentar zur ZPO 6. Aufl. 2020, ZPO § 40 Rn. 5; vgl. zum Meinungstand auch Heinrich in Musielak/Voit, ZPO 19. Aufl. 2022, § 40 Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 27.02.2014 - 12 U 10/13

    Internationale Zuständigkeit: Gerichtsstandsbestimmung im internationalen

    Zur gleichen Feststellung gelangt das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 08.11.2007 - 7 U 104/07, wonach die Vereinbarung eines Gerichtsstandes für sämtliche Streitigkeiten im Zweifel auch die Geltendmachung konkurrierender deliktischer Schadensersatzansprüche umfasst (zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12094
OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07 (https://dejure.org/2008,12094)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2008 - 7 U 104/07 (https://dejure.org/2008,12094)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2008 - 7 U 104/07 (https://dejure.org/2008,12094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Streit über den Umfang eines Schmerzensgeldanspruchs wegen Körperverletzung; Kriterien für die Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes; Beachtlichkeit einer fortwährenden durch den Vorfall verursachten depressiven Störung; Kausalität zwischen Arbeitsunfähigkeit und ...

  • Judicialis

    ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1 a.F

  • rechtsportal.de

    Auslegung der Angaben im Mahnbescheid zur Bestimmung der mit verjährungsunterbrechender Wirkung geltend gemachten Ansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungsunterbrechende Wirkung des Mahnverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilleistungsklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
    Nach diesen Grundsätzen ergibt sich im Gegensatz zu anderen Fällen (z. B. BGH NJW 1984, 2346 für eine Rechtsanwaltshaftung wegen einer Klage aus einem Brandschaden; NJW 2000, 1420 für einen Brandschaden; NJW 1988, 1079 im Rahmen der Rechtsanwaltshaftung bzgl. der Ansprüche aus § 833 BGB) aufgrund der besonderen Umstände des hier zu entscheidenden Sachverhalts, dass eine Unterbrechung der Verjährung hinsichtlich des Schmerzensgeldanspruchs nicht eintreten konnte, da dieser Anspruch von dem Mahnbescheid, mit dem ein Teilbetrag in Höhe von 90.000 DM des angeblichen Gesamtschadens geltend gemacht wurde, nicht erfasst war.

    Das gilt auch soweit es sich um unterschiedliche rechtliche Ansprüche auf materiellen Schadensersatz einerseits und Schmerzensgeld andererseits handelt, die verschiedene Streitgegenstände betreffen (vgl. nur BGH NJW 1984, 2346, 2347).

    Der Senat schließt sich insoweit trotz der geäußerten Bedenken (s. dazu oben 2.) zur Wahrung der Rechtseinheit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, dass es bei einer Teilklage auch im Mahnbescheidsverfahren zur Unterbrechung der Verjährung ausreicht, die einzelnen Schadenspositionen und Ansprüche nachträglich zu beziffern und zu begründen und damit die Unterbrechungs- jetzt Hemmungswirkung des Mahnbescheids für jeden der auflösend bedingt anhängig gemachten Ansprüche bis zur vollen Höhe des geltend gemachten Teilbetrages aufrechtzuerhalten (vgl. nur BGH NJW 1984, 2346, 2347 f. mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
    Wann diesen Anforderungen genüge getan ist, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (st. Rspr. vgl. nur NJW 2000, 1420; WM 2000, 2375; WM 2002, 398; WM 2006, 592; WM 2007, 1084, Tz. 39 = BGHZ 172, 42; zuletzt Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 46/07 - Tz. 13).

    Nach diesen Grundsätzen ergibt sich im Gegensatz zu anderen Fällen (z. B. BGH NJW 1984, 2346 für eine Rechtsanwaltshaftung wegen einer Klage aus einem Brandschaden; NJW 2000, 1420 für einen Brandschaden; NJW 1988, 1079 im Rahmen der Rechtsanwaltshaftung bzgl. der Ansprüche aus § 833 BGB) aufgrund der besonderen Umstände des hier zu entscheidenden Sachverhalts, dass eine Unterbrechung der Verjährung hinsichtlich des Schmerzensgeldanspruchs nicht eintreten konnte, da dieser Anspruch von dem Mahnbescheid, mit dem ein Teilbetrag in Höhe von 90.000 DM des angeblichen Gesamtschadens geltend gemacht wurde, nicht erfasst war.

  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 183/00

    Individualisierung der Forderung im Mahnbescheidsantrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
    Wann diesen Anforderungen genüge getan ist, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (st. Rspr. vgl. nur NJW 2000, 1420; WM 2000, 2375; WM 2002, 398; WM 2006, 592; WM 2007, 1084, Tz. 39 = BGHZ 172, 42; zuletzt Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 46/07 - Tz. 13).
  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 46/07

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Schadensersatzanspruchs des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
    Wann diesen Anforderungen genüge getan ist, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (st. Rspr. vgl. nur NJW 2000, 1420; WM 2000, 2375; WM 2002, 398; WM 2006, 592; WM 2007, 1084, Tz. 39 = BGHZ 172, 42; zuletzt Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 46/07 - Tz. 13).
  • BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86

    Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
    Nach diesen Grundsätzen ergibt sich im Gegensatz zu anderen Fällen (z. B. BGH NJW 1984, 2346 für eine Rechtsanwaltshaftung wegen einer Klage aus einem Brandschaden; NJW 2000, 1420 für einen Brandschaden; NJW 1988, 1079 im Rahmen der Rechtsanwaltshaftung bzgl. der Ansprüche aus § 833 BGB) aufgrund der besonderen Umstände des hier zu entscheidenden Sachverhalts, dass eine Unterbrechung der Verjährung hinsichtlich des Schmerzensgeldanspruchs nicht eintreten konnte, da dieser Anspruch von dem Mahnbescheid, mit dem ein Teilbetrag in Höhe von 90.000 DM des angeblichen Gesamtschadens geltend gemacht wurde, nicht erfasst war.
  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
    Wann diesen Anforderungen genüge getan ist, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (st. Rspr. vgl. nur NJW 2000, 1420; WM 2000, 2375; WM 2002, 398; WM 2006, 592; WM 2007, 1084, Tz. 39 = BGHZ 172, 42; zuletzt Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 46/07 - Tz. 13).
  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 8/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs in einem Mahnbescheid; Pflichten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
    Wann diesen Anforderungen genüge getan ist, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (st. Rspr. vgl. nur NJW 2000, 1420; WM 2000, 2375; WM 2002, 398; WM 2006, 592; WM 2007, 1084, Tz. 39 = BGHZ 172, 42; zuletzt Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 46/07 - Tz. 13).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
    Wann diesen Anforderungen genüge getan ist, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (st. Rspr. vgl. nur NJW 2000, 1420; WM 2000, 2375; WM 2002, 398; WM 2006, 592; WM 2007, 1084, Tz. 39 = BGHZ 172, 42; zuletzt Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 46/07 - Tz. 13).
  • BGH, 13.07.1959 - III ZR 27/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
    War jedoch der Schmerzensgeldanspruch nicht im Mahnbescheidsantrag enthalten, so konnte die dann als Klagerweiterung zu verstehende Antragstellung und Begründung mit Aufgliederung der einzelnen gestaffelten Ansprüche und Rechnungspositionen im Jahr 2003, die grundsätzlich zulässig ist (vgl. bereits BGH NJW 1959, 1819 f. und ständig) eine Unterbrechung der Verjährung dieses Anspruchs, die am 31.12.2002 eintrat, nicht mehr bewirken.
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