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   OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3442
OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08 (https://dejure.org/2008,3442)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.10.2008 - 7 U 11/08 (https://dejure.org/2008,3442)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - 7 U 11/08 (https://dejure.org/2008,3442)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch redaktionelle Berichterstattung: Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gattin eines Prominenten unterliegt BUNTE zur Hochzeitsberichterstattung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gattin eines Prominenten unterliegt BUNTE zur Hochzeitsberichterstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch redaktionelle Berichterstattung; Anspruch eines durch redaktionelle Berichterstattung Geschädigten auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr

  • rechtambild.de

    Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch redaktionelle Berichterstattung

  • buskeismus.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Jauch-Gattin unterliegt BUNTE zur Hochzeitsberichterstattung

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Gattin eines Prominenten unterliegt BUNTE zur Hochzeitsberichterstattung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Hochzeitsfotos war vom Informationsinteresse gedeckt

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Hochzeitsfotos von Günther Jauch dürfen veröffentlicht werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ehefrau von Günther Jauch verliert im Rechtstreit um Veröffentlichung ihres Hochzeitsphotos

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ehefrau von Günther Jauch verliert im Rechtstreit um Veröffentlichung ihres Hochzeitsphotos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ehefrau von Günther Jauch verliert im Rechtstreit um Veröffentlichung ihres Hochzeitsphotos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2009, 65
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Hamburg, 11.01.2008 - 324 O 126/07

    Geldentschädigungs- und Lizenzansprüche bei einer rechtswidrigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008, Az. 324 O 126/07, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Berufung und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008, Az. 324 O 126/07, werden zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008 (324 O 126/07) abzuändern und die Beklagte darüber hinaus gehend zu verurteilen, an die Klägerin 250.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

    hinsichtlich des Tenors zu Ziffer 2. des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008 (324 O 126/07) dieses insoweit abzuändern, dass an die Klägerin eine Geldentschädigung zu zahlen sei, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch mindestens 75.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit Rechtshängigkeit betragen sollte.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08
    Denn alle diese Angaben betreffen Gegenstände, deren Bekanntmachung nicht nur als nicht ehrenrührig, sondern nicht einmal als auch nur unschicklich - und deshalb der öffentlich Kommunikation entzogen (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1999, NJW 2000, S. 1021 ff., 1022 f. zu § 23 Abs. 2 KUG) - angesehen werden könnte.

    Die Beziehung von Eltern zu ihren Kindern ist zwar in grundrechtlich über Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG abgesicherter Weise besonders geschützt (so über die im Bildnisrecht zu § 23 Abs. 2 KUG entwickelte Rechtsfigur der "Eltern-Kind-Situation", s. z.B. BVerfG, Beschl. v. 31.3. 2000, NJW 2000, S. 2191 - Schutzanspruch des Kindes; BVerfG, Urt. v. 15.12.1999, NJW 2000, S. 1021 ff., 1023 - Schutzanspruch der Eltern); aber abgesehen davon, dass dieser Schutz in erster Linie dazu dient zu verhindern, dass die elterliche Zuwendung zu den Kindern durch die unerlaubte Anfertigung von Fotografien gestört wird, greift er dann nicht ein, wenn die Kinder allein oder gemeinsam mit den Eltern im Mittelpunkt öffentlicher Veranstaltungen stehen und sich dadurch den Bedingungen öffentlicher Auftritte ausliefern (BVerfG NJW 2000, S. 2191).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08
    Selbst dann, wenn man die beanstandete Berichterstattung in Teilen als rechtswidrig ansehen wollte, wäre eine so schwer wiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin, wie sie die Zuerkennung eines Anspruchs auf Zahlung einer Geldentschädigung voraussetzt (BGH, Urt. v. 15.11.1994, NJW 1995, S. 861 ff., 864 f.) nicht gegeben.
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08
    Bedenkt man, dass als ein solcher unzulässiger Einschüchterungseffekt schon die nicht hinreichend sicher voraussehbare Belastung mit bloßen Gegendarstellungsansprüchen anzusehen ist (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007, NJW 2008, S. 1654 ff., 1655 ff.), so kommt eine potentielle Belastung der Medienunternehmen mit Geldforderungen in nicht voraussehbarer Höhe wegen nicht schuldhaft rechtswidriger redaktioneller Veröffentlichungen erst Recht nicht in Betracht.
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08
    Daher ist bei einem ohne Einwilligung des Berechtigten erfolgenden Eingriff die Rechtswidrigkeit allein aufgrund dieses Eingriffs nicht ohne Weiteres indiziert, wie dies bei einem Eingriff in die besonderen Persönlichkeitsrechte der Fall ist, die - wie etwa das Urheberrecht oder das Markenrecht - durch langjährige Gesetzgebung und Rechtsprechung hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Nutzbarkeit scharfe Konturen erhalten haben; die Rechtswidrigkeit kann und muss vielmehr nur aufgrund einer Abwägung aller Umstände des Einzelfalls festgestellt werden (BGH, Urt. v. 30.9. 2003, NJW 2004, S. 596 ff., 596 = VersR 2004, S. 205 ff., 205).
  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08
    Denn da bei derartigen Ereignissen das über Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Interesse der Öffentlichkeit an einer Information über dieses Ereignis im Raume steht, ist es einer rechtlichen Abschottung vor Veröffentlichungen, die allein auf dem Willen der Teilnehmer beruht, entzogen (so schon BGH, Urt. v. 27.10.1967, GRUR 1968, S. 209 ff., 209 f. zur Behinderung des Informationsflusses über einen Unglücksfall durch "Exklusivverträge" mit den überlebenden Opfern; s. auch BGH, Urt. v. 20.1. 1981, NJW 1981, S. 1089 ff., 1092 f. zur Zulässigkeit der Weitergabe von Erörterungen auf der Redaktionskonferenz einer auflagenstarken Tageszeitung).
  • BGH, 27.10.1967 - Ib ZR 140/65

    Streit zwischen den Verlagen des "stern" und der "Bild-Zeitung" wegen einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08
    Denn da bei derartigen Ereignissen das über Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Interesse der Öffentlichkeit an einer Information über dieses Ereignis im Raume steht, ist es einer rechtlichen Abschottung vor Veröffentlichungen, die allein auf dem Willen der Teilnehmer beruht, entzogen (so schon BGH, Urt. v. 27.10.1967, GRUR 1968, S. 209 ff., 209 f. zur Behinderung des Informationsflusses über einen Unglücksfall durch "Exklusivverträge" mit den überlebenden Opfern; s. auch BGH, Urt. v. 20.1. 1981, NJW 1981, S. 1089 ff., 1092 f. zur Zulässigkeit der Weitergabe von Erörterungen auf der Redaktionskonferenz einer auflagenstarken Tageszeitung).
  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1353/99

    Zum Schutz eines Kindes gegenüber Medienberichterstattung, hier: Erfolglose

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08
    Die Beziehung von Eltern zu ihren Kindern ist zwar in grundrechtlich über Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG abgesicherter Weise besonders geschützt (so über die im Bildnisrecht zu § 23 Abs. 2 KUG entwickelte Rechtsfigur der "Eltern-Kind-Situation", s. z.B. BVerfG, Beschl. v. 31.3. 2000, NJW 2000, S. 2191 - Schutzanspruch des Kindes; BVerfG, Urt. v. 15.12.1999, NJW 2000, S. 1021 ff., 1023 - Schutzanspruch der Eltern); aber abgesehen davon, dass dieser Schutz in erster Linie dazu dient zu verhindern, dass die elterliche Zuwendung zu den Kindern durch die unerlaubte Anfertigung von Fotografien gestört wird, greift er dann nicht ein, wenn die Kinder allein oder gemeinsam mit den Eltern im Mittelpunkt öffentlicher Veranstaltungen stehen und sich dadurch den Bedingungen öffentlicher Auftritte ausliefern (BVerfG NJW 2000, S. 2191).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08
    Zwar kann sich die Klägerin hinsichtlich des ungestörten Ablaufs ihrer Hochzeitsfeierlichkeiten in einem hierfür eigens geschaffenen Raum im Grundsatz auf den Schutz ihrer Privatsphäre berufen, die sogar noch eine gewisse Verstärkung erfährt, da die Ehe und damit auch der Akt der Eheschließung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.5. 1971, BVerfGE 31, S. 58 ff., 67 ff.) unter besonderem grundrechtlichen Schutz stehen.
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08
    In der Veröffentlichung der die Klägerin zeigenden Fotografie lag - auch unter Berücksichtigung der in der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierzu entwickelten Kriterien (BVerfG, Beschl. v. 26.2. 2008, GRUR 2008, S. 539 ff., 540 f., 541) - nicht eine Verletzung des Rechts der Klägerin am eigenen Bild aus § 22 KUG.
  • OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19

    Traumreise ohne Traumschiffkapitän

    Insofern wird im Schrifttum (mit Nuancen im Detail) eine - wie auch immer gelagerte - Privilegierung der redaktionellen Berichterstattung vor allem bei der unzulässigen Bildnisverwendung von Fotos aus der Privat- und Intimsphäre Prominenter angegriffen und etwa auch für solche Fälle im Zweifel eine "Abschöpfung" geldwerter Vorteile durch eine sog. Lizenzanalogie eingefordert (vgl. etwa mit erheblichen Unterschieden im Detail Götting , in: Götting/Schertz/Seitz, Hdb, des PersönlichkeitsR, 2. Aufl. 2019, § 40 Rn. 7-9; ders. , Festschrift Ullmann, 2006, S. 65, 70 ff., Etting , Bereicherungsausgleich und Lizenzanalogie bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Diss. Dresden, 2015, S. 122 ff.; dies. , K & R 2017, 157; Schertz/Reich , AfP 2010, 1, 3 ff., Siemens , AcP 201 (2001), 202, 214 ff. [dort eher unter dem Gesichtspunkt einer Gewinnabschöpfung]; Schlechtriem , FS Hefermehl 1976, 445, 461 ff.; zurückhaltender Seitz , AfP 2010, 127, ders. , in: Götting/Schertz/Seitz, a.a.O., § 47 Rn. 41; enger Prinz/Peters , MedienR, 1999, Rn. 902) Die herrschende Meinung lehnt - auch zur Meidung eines "chilling effects" für die Presse mit Blick auf Art. 5 Abs. 1 GG und den verschuldensunabhängig ausgestalteten Bereicherungsanspruch - aber solche Lizenzanalogien bei "nur" unzulässiger Bildnisnutzung oder sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Bereich redaktioneller Berichterstattung zu Recht ab und verweist auf die Schutzmöglichkeiten über das Rechtsinstitut der Geldentschädigung, das u.a. auch gegen "Zwangskommerzialisierung" schützen kann (vgl. für unauthorisierte Fotos von der Hochzeit eines Prominenten LG Hamburg v. 11.01.2008 - 324 O 124/07, ZUM-RD 2008, 486; OLG Hamburg v. 21.10.2008 - 7 U 11/08, ZUM 2009, 65, 67 f. und dies nicht beanstandend EGMR v. 16.06.2016 - 68273/10, 34194/11 juris Rn. 41 ff. mit krit. Anm. Etting , K & R 2017, 154 ff.; ähnlich LG Hamburg v. 28.05.2010 - 324 O 690/09, BeckRS 2010, 15378, OLG Hamburg v. 30.07.2009 - 7 U 4/08, AfP 2009, 509, 514 und aus dem Schrifttum Lauber-Rönsberg , GRUR-Prax 2015, 495, 497; Fricke , in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 4 Aufl. 2014, § 22 KUG Rn. 26, Soehring/Hoene, in; dies., PresseR, 6 Aufl. 2019, § 32 Rn. 23; Wanckel , in: Paschke, u.a., Hamburger Kommentar, 42 Abschn Rn. 43-47; Burkhardt , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap 14 Rn. 7; diff.
  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 160/18

    Unzulässiger Klickköder ("Clickbaiting") - Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos

    Die herrschende Meinung lehnt - auch zur Meidung eines "chilling effects" für die Presse mit Blick auf Art. 5 Abs. 1 GG und den verschuldensunabhängig ausgestalteten Bereicherungsanspruch - solche Lizenzanalogien bei unzulässiger Bildnisnutzung oder auch sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Bereich redaktioneller Berichterstattung indes zu Recht ab und verweist auf die Schutzmöglichkeiten über das Rechtsinstitut der Geldentschädigung, das u.a. auch gegen "Zwangskommerzialisierung" schützen kann (vgl. für unauthorisierte Fotos von der Hochzeit eines Prominenten LG Hamburg v. 11.01.2008 - 324 O 124/07, ZUM-RD 2008, 486; OLG Hamburg v. 21.10.2008 - 7 U 11/08, ZUM 2009, 65, 67 f. und dies nicht beanstandend EGMR v. 16.06.2016 - 68273/10, 34194/11 juris Rn. 41 ff. mit krit, Anm. Etting , K & R 2017, 154 ff.; ähnlich LG Hamburg v. 28.05.2010 - 324 O 690/09, BeckRS 2010, 15378; OLG Hamburg v. 30.07.2009 - 7 U 4/08, AfP 2009, 509, 514 und aus dem Schrifttum Lauber-Rönsberg , GRUR-Prax 2015, 495, 497; Fricke , in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl. 2014, § 22 KUG Rn. 26; Soehring , in: Soehring/Hoene, PresseR, 5. Aufl. 2013, § 32 Rn. 15, 15a, 16, 16b; Wanckel , in: Paschke, u.a., Hambuger Kommentar, 42. Abschn. Rn. 43 - 47; Korte , Praxis des PresseR, 2014, § 5 Rn. 141; Burkhardt , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap 14 Rn. 7; diff.
  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 196/18
    Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg (Urt. v. 21.10.2008 - 7 U 11/08, ZUM 2009, 65) und des Kammergerichts (Urt. v. 20.9.2012 - 10 U 2/12, AfP 2013, 60) enthalten ebenfalls keine Aspekte, die für eine Unzulässigkeit der vorliegenden Wortberichterstattung sprechen:.

    Denn auch wenn die Scheidung an sich, also ohne nähere Detailangaben, zur Sozialsphäre des Betroffenen zählt, handelt es sich nicht - wie dies bei einer Hochzeit der Fall ist - um ein " gesellschaftliches Ereignis von nicht ganz untergeordneter Bedeutung " (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 21.10.2008 - 7 U 11/08, ZUM 2009, 65 - Hochzeit von C ; KG, Urt. v. 20.9.2012 - 10 U 2/12, AfP 2013, 60 - Hochzeit von H ).

  • LG Berlin, 15.06.2010 - 27 O 121/10

    Identifizierende Berichterstattung muss unbekannter Adliger nicht hinnehmen

    In der Rechtsprechung sei daher anerkannt dass sogar Details der Feierlichkeiten, um die es hier nicht einmal gehe, veröffentlicht werden dürften ( OLG Hamburg, Urteil vom 21. Oktober 2008 - 7 U 11/08 -, KG, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 9 U 133/06 -).

    Das HansOLG hat - ebenfalls zur Hochzeit eines Fernsehmoderators - ausgeführt ( Urteil vom 21. Oktober 2008 - 7 U 11/08 , eingereicht als Anlage AG 5):.

    Soweit das OLG Hamburg in der von der Antragsgegnerin als Anlage AG 5 eingereichte Entscheidung vom 21. Oktober 2008 (a.a.O.) die Ansicht vertritt, dass in der Mitteilung des Ablaufs der Hochzeitsfeierlichkeiten, der Beschreibung der Örtlichkeiten usw. kein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre liege (Urteil Seite 6), liegt der Fall anders, da dort die bevorstehende Hochzeit in der Öffentlichkeit bekannt war (Urteil Seite 2).

  • OLG Köln, 10.03.2009 - 15 U 163/08

    Jauchs Ehefrau gewinnt gegen Burda Senator Verlag Veröffentlichung von

    Schließlich verweist die Beklagte auf ein Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 21.10.2008 - Az.: 7 U 11/08 - in einem parallel zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit, in dem das Hanseatische OLG Hamburg die widerstreitenden Interessen und Rechte der Parteien diametral anders gewertet und die Auffassung vertreten habe, dass es sich bei der "K.-Hochzeit" um ein so hochrangiges zeitgeschichtliches Ereignis mit entsprechend großem öffentlichen Interesse gehandelt habe, dass es nicht als rein privates Ereignis gelten könne und es deshalb von der von Art. 5 GG garantierten Pressefreiheit gedeckt sei, wenn Einzelheiten der Feierlichkeiten geschildert und im Bild dargestellt würden.
  • LG Hamburg, 04.12.2009 - 324 O 338/09

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer den Kläger betreffenden

    (...) Redaktionelle Berichterstattung dürfte nach der Verkehrssitte vielmehr regelmäßig allenfalls dann lizenzfähig sein, wenn sie dem Leser gegenüber den Eindruck erweckt, erst durch eine mit dem Betroffenen vereinbarte (exklusive) Zusammenarbeit ermöglicht worden zu sein, wie es z. B. bei " Homestories " der Fall sein mag." (bestätigt durch HansOLG, Urteil vom 21.10.2008, 7 U 11/08, juris Abs. 28).
  • LG Hamburg, 24.04.2009 - 324 O 215/08
    Er beruft sich insoweit auf ein - zwischenzeitlich vom Hanseatischen Oberlandesgericht mit Urteil vom 21.10.2008 (Az.: 7 U 11/08) abgeändertes Urteil der Kammer, mit dem der Ehefrau des Klägers wegen der auch vorliegend angegriffenen Berichterstattung u.a. eine Geldentschädigung in Höhe von 25.000,- EUR zugesprochen worden war (Az.: 324 O 126/07).

    In dem von der Ehefrau des Klägers betriebenen Parallel-Verfahren zum Az. 324 O 126/07 bzw. 7 U 11/08, in der neben der vorliegend angegriffenen Textberichterstattung auch eine Bildnisveröffentlichung angegriffenen wurde, hat das Hanseatische Oberlandesgericht mit Urteil vom 21.10.2008 ausgeführt:.

  • OLG Hamburg, 26.05.2009 - 7 U 21/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Wort- und Bildberichterstattung:

    Damit ist dieser Fall deutlich anders gelagert als der von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten im Termin zur mündlichen Verhandlung angeführte, vom Senat entschiedene Fall, in dem es um die Ansprüche einer Klägerin ging, deren Lebensgefährte, ein bekannter Fernsehmoderator, mehrere sonst der Öffentlichkeit zugängliche Gebäude bzw. Räumlichkeiten hatte absperren lassen, um darin unter Beteiligung vieler prominenter Personen als Gäste seine Hochzeit mit der Klägerin zu feiern (Urt. v. 21.10.2008, 7 U 11/08, ZUM 2009, S. 65 ff., 67).
  • OLG Hamburg, 25.11.2014 - 7 U 42/13

    Hochzeit von Sigmar Gabriel

    Alle Angaben über die Hochzeitsfeier sind weder ehrenrührig noch gelten sie auch nur ansatzweise als unschicklich, womit sie thematisch nicht der öffentlichen Kommunikation entzogen sind (vgl. Urteil des Senates, ZUM 2009, 65 (67)).
  • LG Essen, 05.06.2014 - 4 O 107/14

    Über Überfall darf identifizierend bei YouTube berichtet werden

    Die Videoaufnahme ist für ihn indes nicht abträglich; sie zeigt ihn insbesondere nicht in einer Situation, in der es unschicklich wäre, einen Menschen genauer zu betrachten (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 21.10.2008, 7 U 11/08, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 20.10.2009 - 7 U 55/09
  • LG Berlin, 13.01.2009 - 27 O 871/06
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