Weitere Entscheidung unten: SG Oldenburg, 02.11.2005

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 20.07.2006 - 7 U 117/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5205
OLG Rostock, 20.07.2006 - 7 U 117/04 (https://dejure.org/2006,5205)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.07.2006 - 7 U 117/04 (https://dejure.org/2006,5205)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 7 U 117/04 (https://dejure.org/2006,5205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen der Kontamination eines Nachbargrundstücks mit chemischem Unkrautvernichtungsmittel; Auslegung des Begriffs "Eigentumsverletzung" i.S. des § 823 Abs. 1 BGB, insbesondere im Hinblick auf eine Einwirkung ...

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; BGB § 249 Abs. 1; ; BGB § ... 252; ; BGB § 252 S. 1; ; BGB § 252 S. 2; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1 n.F.; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 2 n.F.; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831 Abs. 1; ; BGB § 906; ; BGB § 906 Abs. 1; ; BGB § 906 Abs. 2; ; BGB § 906 Abs. 2 S. 1; ; ZPO §§ 91 f.; ; ZPO §§ 103 f.; ; ZPO § 287; ; ZPO § 522 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen Versäuchung eines Bioanbaufeldes durch Spritzmittel des Nachbarfeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Herbizide auf dem Bio-Acker - Ökobauer wird sein Gemüse nicht mehr los, weil der Nachbar "spritzte"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3650
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.12.1986 - III ZR 268/85

    Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde - Entfallen der beiderseitigen

    Auszug aus OLG Rostock, 20.07.2006 - 7 U 117/04
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine selbständige Geltendmachung des materiell-rechtlichen Anspruches ist zu bejahen, wenn die vorprozessual entstandenen Aufwendungen, mögen sie auch aus nachträglicher Sicht im Ergebnis der Vorbereitung des Rechtsstreits gedient habe, primär zu dessen Abwendung bestimmt waren (vgl. BGH, Urt. v. 11.12.1986, III ZR 286/85, WM 1987, 247).

    Dass die danach primär zur Abwendung eines Rechtsstreits bestimmten vorprozessual entstandenen Aufwendungen aus nachträglicher Sicht im Ergebnis der Vorbereitung des Rechtsstreits gedient haben, schließt den Ersatzanspruch demnach nicht aus (vgl. BGH, Urt. v. 11.12.1986, III ZR 286/85, WM 1987, 247).

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Rostock, 20.07.2006 - 7 U 117/04
    Für den Bereich der unerlaubten Handlungen ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass dem Geschädigten grundsätzlich auch diejenigen adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten nach § 249 Abs. 1 BGB vom Schädiger als zurechenbarer Folgeschaden zu ersetzen sind, die aus Sicht des Schadensersatzgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH, Urt. v. 30.04.1986, VIII 112/85, NJW 1986, 2243; BGH, Urt. v. 23.10.2003, IX ZR 249/02, NJW 2004, 444 jeweils m.w.N.).

    Nach dem auch hier anzuwendenden § 287 ZPO reicht allerdings eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung aus, dass ein Schaden entstanden ist, wobei grundsätzlich die gesamte Schadensentwicklung bis zum prozessual spätest möglichen Zeitpunkt in die Schadensberechnung einzubeziehen ist (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2003, IX ZR 249/02 a.a.O.).

  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

    Auszug aus OLG Rostock, 20.07.2006 - 7 U 117/04
    Geht es - wie hier - um das Verhältnis zwischen Grundstücksnachbarn, so sind die nachbarrechtlichen Sonderbestimmungen der §§ 906 f. BGB in dem davon erfassten Regelungsbereich maßgebend dafür, ob die von dem einen auf das andere Grundstück ausgehenden Einwirkungen rechtswidrig sind; diese Bestimmungen entscheiden darüber, ob eine widerrechtliche deliktische Handlung gemäß § 823 BGB vorliegt oder nicht (vgl. BGH, Urt. v. 02.03.1984, V ZR 54/83, BGHZ 90, 255; BGH, Urt. v. 18.09.1984, VI ZR 223/82, BGHZ 92, 143, jeweils m.w.N.).

    Die Anwendung des § 906 BGB kommt hier auch insbesondere deshalb in Betracht, weil die Bestimmung voraussetzt, dass naturgegebene Vorgänge die Zuführung bewirken, es sich insbesondere um Immissionen handelt, die sich durch die Luft - wie u.a. Gase u. Dämpfe - oder als Folge physikalischer Wirkungen - wie Wärme - verbreiten (vgl. BGH, Urt. v. 02.03.1984, V ZR 54/83, BGHZ 90, 255).

  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 223/82

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aufgrund Überschreitung der Grenzwerte

    Auszug aus OLG Rostock, 20.07.2006 - 7 U 117/04
    Geht es - wie hier - um das Verhältnis zwischen Grundstücksnachbarn, so sind die nachbarrechtlichen Sonderbestimmungen der §§ 906 f. BGB in dem davon erfassten Regelungsbereich maßgebend dafür, ob die von dem einen auf das andere Grundstück ausgehenden Einwirkungen rechtswidrig sind; diese Bestimmungen entscheiden darüber, ob eine widerrechtliche deliktische Handlung gemäß § 823 BGB vorliegt oder nicht (vgl. BGH, Urt. v. 02.03.1984, V ZR 54/83, BGHZ 90, 255; BGH, Urt. v. 18.09.1984, VI ZR 223/82, BGHZ 92, 143, jeweils m.w.N.).

    Das Gesetz legt dem Emmitenten die Darlegungs- und Beweislast dafür auf, dass die schädlichen Immissionen auf einer ortsüblichen Benutzung des emmitierenden Grundstücks beruhen und durch mögliche und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen nicht verhindert werden können (vgl. BGH, Urt. v. 18.09.1984, VI ZR 223/82, BGHZ 92, 143 m.w.N.).

  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus OLG Rostock, 20.07.2006 - 7 U 117/04
    Die rechtskräftige Verneinung der Erstattungsfähigkeit im Kostenfestsetzungsverfahren würde deshalb die auf eine sachlich-rechtliche Erstattungspflicht gestützte Geltendmachung derselben Aufwendungen im Prozesswege unter dem Gesichtspunkt der Rechtskraft nicht ausschließen (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.1990, VI ZR 110/89, BGHZ 111, 186).
  • BGH, 25.10.1988 - VI ZR 344/87

    Eigentumsverletzung durch Beimischung pharmokologischer Stoffe in Tierfutter;

    Auszug aus OLG Rostock, 20.07.2006 - 7 U 117/04
    So hat der BGH eine Eigentumsverletzung darin gesehen, dass mit Antibiotikum kontaminiertes Fischfutter geliefert und verfüttert wurde und daraufhin gegen den Fischzüchter ein behördliches Verkaufsverbot auch für diejenigen Fische verhängt wurde, an die das kontaminierte Fischfutter nicht verfüttert wurde (BGH, Urt. v. 25.10.1988, VI ZR 344/97, BGHZ 105, 346).
  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 331/97

    Zulässigkeit unsubstantiierten Bestreitens

    Auszug aus OLG Rostock, 20.07.2006 - 7 U 117/04
    Der Senat verkennt insoweit nicht, dass ein substantiiertes Bestreiten vom Prozessgegner nur gefordert werden kann, wenn der Beweis dem Behauptenden nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während der Bestreitende alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr vorzutragenden Geschehensablaufes steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt (vgl. BGH, Urt. v. 19.04.1999, II ZR 331/97, NJW-RR 1999, 1152; BGH, Urt. v. 07.12.1998, II ZR 266/97, BGHZ 140, 156 f. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auszug aus OLG Rostock, 20.07.2006 - 7 U 117/04
    Für den Bereich der unerlaubten Handlungen ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass dem Geschädigten grundsätzlich auch diejenigen adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten nach § 249 Abs. 1 BGB vom Schädiger als zurechenbarer Folgeschaden zu ersetzen sind, die aus Sicht des Schadensersatzgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH, Urt. v. 30.04.1986, VIII 112/85, NJW 1986, 2243; BGH, Urt. v. 23.10.2003, IX ZR 249/02, NJW 2004, 444 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    Auszug aus OLG Rostock, 20.07.2006 - 7 U 117/04
    Eigentumsverletzung i.S.d. Vorschrift bedeutet eine derartige Einwirkung auf die Sache, dass ein adäquater Schaden eintritt, insbesondere durch Substanzverletzung, aber auch durch Entziehung der Sache, gleichgültig, ob durch tatsächliche Einwirkung oder rechtliche Verfügung, insbesondere, wenn die Sache ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch entzogen wird (vgl. Palandt/Sprau BGB, 65. Aufl., § 823 Rn. 7 m.w.N.; BGH, Urt. v. 18.11.2003, VI ZR 385/02, NJW 2004, 356 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.1989 - VI ZR 350/88

    Lieferung mangelhafter Weinkorken

    Auszug aus OLG Rostock, 20.07.2006 - 7 U 117/04
    Auch hat er es als ausreichend für eine Eigentumsverletzung angesehen, wenn Wein durch einen Korkenmangel in seiner Beschaffenheit nachteilig beeinflusst worden ist, wobei es nicht erforderlich sei, dass der Wein ungenießbar geworden sei (BGH, Urt. v. 21.11.1989, VI ZR 350/88, NJW 1990, 908).
  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 252/92

    Verjährung bei Zusammentreffen kaufvertraglicher und deliktischer Haftung

  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

  • OLG Hamm, 18.11.2021 - 24 U 74/16

    Abdrift von Pflanzenschutzmitteln?

    Dies stellt eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung dar, so dass die Beeinträchtigung wesentlich ist (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 20. Juli 2006 - 7 U 117/04 - NJW 2006, 3650).

    Ungeachtet des Umstandes, dass die Beweislast für das Treffen solcher Vorkehrungen der Beklagte zu 1) trägt (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 20. Juli 2006 - 7 U 117/04 - NJW 2006, 3650), steht aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme fest, dass der Beklagte zu 1) keine ausreichenden und technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung der Abdrift ergriffen hat.

    Zwar liegt unstreitig eine Eigentumsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB vor, weil jedenfalls der auf dem Feld des Klägers noch nicht abgeerntete Blumenkohl und Wirsing zwar nicht in seiner Sachsubstanz beeinträchtigt worden ist, wohl aber durch die Belastung mit Pendimethalin eine Einwirkung auf dessen Nutzungs- und Verkaufsfähigkeit erlitten hat, was jedenfalls in der Regel eine Eigentumsverletzung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 1989 - VI ZR 350/88 - NJW 1990, 908; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1988 - VI ZR 344/87 - NJW 1989, 707; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. August 2020 - 5 U 343/19 - zitiert nach juris; OLG Rostock, Urteil vom 20. Juli 2006 - 7 U 117/04 - NJW 2006, 3650).

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 18 U 95/11

    Ausgleichsansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Verursacher von

    Auf bloße Mutmaßungen gestützte Behauptungen reichen insoweit nicht (vgl. OLG Rostock, NJW 2006, 3650, 3651).
  • OLG Bamberg, 16.11.2021 - 5 U 363/20

    Üble Gerüche durch Ziegenhaltung des Nachbarn: Anspruch auf Unterlassung der

    Die Beklagten als Einwirkende auf das Grundeigentum der Klägerin müssen die Unverhinderbarkeit der wesentlichen, ortsüblichen Beeinträchtigung durch zumutbare Maßnahmen darlegen und beweisen (vgl. BGH NJW 85, 47; OLG Rostock NJW 06, 3650; Palandt, a. a. O., § 906 Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2020 - 5 U 343/19

    Pflanzenschutz falsch ausgebracht: Landwirt haftet Nachbarn für Ernteausfälle!

    Die Verletzung des Eigentums an einer Sache kann nach der Rechtsprechung des BGH nicht nur durch eine Beeinträchtigung der Sachsubstanz, sondern auch durch eine Einwirkung auf die Nutzungs- und Verkaufsfähigkeit der Sache erfolgen ( BGH, Urteil vom 25.10.1988, VI ZR 344/97, BGHZ 105, 346; BGH, Urteil vom 21.11.1989, VI ZR 350/88, NJW 1990, 908; OLG Rostock, Urteil vom 20.07.2006, 7 U 117/04, NJW 2006, 3650 ).

    Die Frage, ob die Benutzung eines Grundstücks wesentlich oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird, hängt allein davon ab, in welchem Ausmaß die Benutzung nach der tatsächlichen Zweckbestimmung des Grundstücks gestört wird ( OLG Rostock, Urteil vom 20.07.2006, 7 U 117/04, NJW 2006, 3650 ).

  • LG Frankfurt/Oder, 20.06.2022 - 13 O 97/20

    Imker bekommt Schadensersatz wegen Glyphosats im Honig

    Nach der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung kann die Verletzung des Eigentums an einer Sache deshalb nicht nur durch eine Beeinträchtigung der Sachsubstanz, sondern auch durch eine Einwirkung auf die Nutzungs- und Verkaufsfähigkeit der Sache erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.1998, VI ZR 344/97: Verkaufsverbot gegen Fischzüchter nach Belieferung mit kontaminiertem Futter; BGH, Urteil vom 21.11.1989, VI ZR 350/88: nachteilige Einwirkung auf Wein durch Mangel gelieferter Korken; OLG Rostock, Urteil vom 20.07.2006, 7 U 117/04, Rn. 22 bei juris: Verbot der Vermarktung eines Produkts als ökologisch produziert wegen Kontaminationsverdachts; OLG Düsseldorf aaO.: Kontamination von Erdbeerpflanzen mit auf dem benachbarten Weizenfeld ausgebrachtem Spritzmittel).
  • LG Verden, 11.01.2013 - 7 O 88/12

    Nachbarrecht: Ausgleichsanspruch des Nachbarn bei Herbizidabdrift auf die Felder

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der biologische Landbau des Klägers im Unterschied zur konventionellen Landwirtschaft besonders störanfällig ist (OLG Rostock, NJW 2006, 3650, 3652 unter 1. c).

    Die Beweislast für das Treffen solcher Vorkehrungen trägt der Beklagte zu 1. (OLG Rostock, NJW 2006, 3650, 3652 unter 1. c).

  • OLG Brandenburg, 15.11.2005 - 6 U 138/04

    Verneinung von Unterlassungsansprüchen des nichtbesitzenden Miteigentümers an

    Die dagegen gerichtete Berufung hat die Beklagte vor Begründung des Rechtsmittels zurückgenommen (7 U 117/04).
  • LG Frankenthal, 17.04.2018 - 4 O 383/15

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Ernteschaden durch Ausbringung eines

    In Anbetracht derart deutlicher Hinweise noch dazu in Zusammenschau mit den zur Akte gelangten Erklärungen der im Umkreis tätigen Anbauer, den Wirkstoff nicht eingesetzt zu haben (Anlagen K 19-22, Bl. 199 ff. d. A.), wären alternative Ursachen nur in Betracht zu ziehen gewesen, wenn der Beklagte konkret dafür in Betracht kommende Flächen begründet hätte bezeichnen können; der bloße Hinweis auf die abstrakte Möglichkeit eines Eintrages von anderen Flächen genügt indes nicht (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 20.07.2006 zum Az. 7 U 117/04, Rnr 24, 25, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   SG Oldenburg, 02.11.2005 - S 7 U 117/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,98474
SG Oldenburg, 02.11.2005 - S 7 U 117/04 (https://dejure.org/2005,98474)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 02.11.2005 - S 7 U 117/04 (https://dejure.org/2005,98474)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 02. November 2005 - S 7 U 117/04 (https://dejure.org/2005,98474)
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