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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.08.2015 - 7 U 119/14   

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https://dejure.org/2015,36335
OLG Köln, 27.08.2015 - 7 U 119/14 (https://dejure.org/2015,36335)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.08.2015 - 7 U 119/14 (https://dejure.org/2015,36335)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. August 2015 - 7 U 119/14 (https://dejure.org/2015,36335)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34 S. 1
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtich von Straßenbäumen ausgehender Gefahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich von Straßenbäumen ausgehender Gefahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich von Straßenbäumen ausgehender Gefahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Köln, 04.12.2009 - 5 O 144/08

    Amtshaftungsanspruch durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2015 - 7 U 119/14
    Zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung des Baumes ist der Verkehrssicherungspflichtige erst verpflichtet, wenn besondere Umstände wie etwa trockenes Laub, trockene Äste, äußere Verletzungen oder Beschädigungen des Baumes und dergleichen sie angezeigt sein lassen (st. Rspr. seit BGH, NJW 1965, 815 f.; zuletzt BGH NJW 2014, 1588 mwN; auch OLG Hamm, Beschl. v. 04.11.2013 - 11 U 38/13, zit. nach juris.de; LG Köln VersR 2010, 1329).

    Anderenfalls genügt die verkehrssicherungspflichtige Kommune auch bei Platanen ihrer Verkehrssicherungspflicht durch vom Boden aus durchgeführte Regelkontrollen (OLG Hamm OLGR NRW 14/2013; Beschl. v. 04.11.2013 - 11 U 38/13, zit. nach juris.de; auch LG Köln VersR 2010, 1329).

  • OLG Hamm, 04.11.2013 - 11 U 38/13

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich von Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2015 - 7 U 119/14
    Zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung des Baumes ist der Verkehrssicherungspflichtige erst verpflichtet, wenn besondere Umstände wie etwa trockenes Laub, trockene Äste, äußere Verletzungen oder Beschädigungen des Baumes und dergleichen sie angezeigt sein lassen (st. Rspr. seit BGH, NJW 1965, 815 f.; zuletzt BGH NJW 2014, 1588 mwN; auch OLG Hamm, Beschl. v. 04.11.2013 - 11 U 38/13, zit. nach juris.de; LG Köln VersR 2010, 1329).

    Anderenfalls genügt die verkehrssicherungspflichtige Kommune auch bei Platanen ihrer Verkehrssicherungspflicht durch vom Boden aus durchgeführte Regelkontrollen (OLG Hamm OLGR NRW 14/2013; Beschl. v. 04.11.2013 - 11 U 38/13, zit. nach juris.de; auch LG Köln VersR 2010, 1329).

  • BGH, 21.01.1965 - III ZR 217/63

    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht; Inspektion von Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2015 - 7 U 119/14
    Zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung des Baumes ist der Verkehrssicherungspflichtige erst verpflichtet, wenn besondere Umstände wie etwa trockenes Laub, trockene Äste, äußere Verletzungen oder Beschädigungen des Baumes und dergleichen sie angezeigt sein lassen (st. Rspr. seit BGH, NJW 1965, 815 f.; zuletzt BGH NJW 2014, 1588 mwN; auch OLG Hamm, Beschl. v. 04.11.2013 - 11 U 38/13, zit. nach juris.de; LG Köln VersR 2010, 1329).
  • BGH, 06.03.2014 - III ZR 352/13

    Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2015 - 7 U 119/14
    Zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung des Baumes ist der Verkehrssicherungspflichtige erst verpflichtet, wenn besondere Umstände wie etwa trockenes Laub, trockene Äste, äußere Verletzungen oder Beschädigungen des Baumes und dergleichen sie angezeigt sein lassen (st. Rspr. seit BGH, NJW 1965, 815 f.; zuletzt BGH NJW 2014, 1588 mwN; auch OLG Hamm, Beschl. v. 04.11.2013 - 11 U 38/13, zit. nach juris.de; LG Köln VersR 2010, 1329).
  • LG Bonn, 02.07.2014 - 1 O 64/14

    Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung bzgl.

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2015 - 7 U 119/14
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 02.07.2014 (1 O 64/14) wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 11.05.2023 - 1 U 310/20

    Verkehrssicherungspflicht: Zur Pflicht der Gemeinde, Straßenbäume zu

    Maßgeblich sei das vom Landgericht herangezogene Urteil des OLG Köln vom 27.8.2015 - 7 U 119/14, wonach zweimal jährlich eine Sichtprüfung vom Boden aus erfolgen müsse und bei besonderen Umständen wie trockene Äste, trockenes Laub, äußere Verletzungen und Beschädigungen weitere Maßnahmen wie der Einsatz eines Hubsteigers erforderlich seien.

    Soweit die Klägerin sich vorliegend auf das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 27.8.2015 - 7 U 119/14 - bezieht, steht dieses Urteil mit dem vorgenannten Urteil dieses Gerichts nicht in Widerspruch.

  • OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 29/15

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich von

    Zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung des Baumes ist der Verkehrssicherungspflichtige erst verpflichtet, wenn besondere Umstände wie etwa trockenes Laub, trockene Äste, äußere Verletzungen oder Beschädigungen des Baumes und dergleichen sie angezeigt sein lassen (st. Rspr. seit BGH, NJW 1965, 815 f.; zuletzt BGH NJW 2014, 1588 mwN; Senat, Urteil v. 27.08.2015, 7 U 119/14).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2019 - 2 U 49/17

    Amtshaftung in Brandenburg: Beschädigung eines Kfz durch herabstürzenden Ast

    Solche Anzeichen sind etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall, hohes Alter des Baumes, sein Erhaltungszustand, die Eigenart seiner Stellung und sein statischer Aufbau (vgl. schon BGH, Urteil vom 21.1.1965, Az.: III ZR 217/63, Rn. 13, aber auch Urteil vom 2.7.2004, Az.: V ZR 33/04, Rn. 13; jeweils zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2014 - 11 U 57/13 -, zitiert nach juris; so auch OLG Köln, Urteil vom 27.8.2015 - 7 U 119/14; OLG Dresden, Urteil vom 6.3.2013 - 1 U 987/12, 1 U 0987/12 -, Rn. 42, juris).
  • OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 29/17
    Zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung des Baumes ist der Verkehrssicherungspflichtige erst verpflichtet, wenn besondere Umstände wie etwa trockenes Laub, trockene Äste, äußere Verletzungen oder Beschädigungen des Baumes und dergleichen sie angezeigt sein lassen (st. Rspr. seit BGH, NJW 1965, 815 f. [BGH 21.01.1965 - III ZR 217/63]; zuletzt BGH NJW 2014, 1588 [BGH 06.03.2014 - III ZR 352/13] mwN; Senat, Urteil v. 27.08.2015, 7 U 119/14).
  • LG Regensburg, 25.02.2022 - SR StVK 193/20

    Fesselung des Strafgefangenen bei Ausgang wegen erhöhter Fluchtgefahr

    Dafür spricht insbesondere § 84 I 2 StVollzG, der die Durchführung einer Durchsuchung ausschließlich in Gegenwart von Bediensteten des gleichen Geschlechts gestattet (vgl. BVerfGK 8, 363 [367] = BeckRS 2015, 20014).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.04.2016 - 7 U 119/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14379
OLG Brandenburg, 06.04.2016 - 7 U 119/14 (https://dejure.org/2016,14379)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.04.2016 - 7 U 119/14 (https://dejure.org/2016,14379)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. April 2016 - 7 U 119/14 (https://dejure.org/2016,14379)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Sicherungsabrede bei Abtretung einer Arbeitnehmerdirektversicherung; Ansprüche des Drittbegünstigten bei unberechtigtem Forderungseinzug

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 816 Abs. 2
    Anspruch des Bezugsberechtigten (Arbeitnehmer) bei Auszahlung der Versicherungssumme an Sicherungszessionar des VN (Arbeitgeber)

  • rechtsportal.de

    Umfang der Sicherungsabrede bei Abtretung einer Arbeitnehmerdirektversicherung; Ansprüche des Drittbegünstigten bei unberechtigtem Forderungseinzug

  • rechtsportal.de

    BGB § 816 Abs. 2
    Umfang der Sicherungsabrede bei Abtretung einer Arbeitnehmerdirektversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1456
  • VersR 2016, 1171
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.2006 - II ZR 209/04

    Konkludente Erteilung der Zustimmung zu einem Treuhandvertrag über einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2016 - 7 U 119/14
    Der Empfänger muss es wirklich als Ausdruck des Zustimmungswillens verstanden haben (s. m. N. Staudinger/Gursky, 2014, § 182 BGB Rn. 10; BGH v. 10.05.2006 II ZR 209/04 NJW-RR 2006, 1414 betr. Zustimmung zu Treuhandvertrag).
  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 211/85

    Ansprüche des Kontoinhabers nach Auszahlung des Guthabens aufgrund eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2016 - 7 U 119/14
    c) In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass die Zahlung an den Scheinzessionar, den der Leistende als Gläubiger angesehen hat, zu einem Anspruch aus § 816 Abs. 2 BGB führen kann (BGH v. 05.05.1986 VII ZR 211/85 NJW 1986, 2430 ; Jauernig/Stadler, 15. Aufl. 2014, § 816 BGB Rn. 15).
  • BGH, 15.01.2009 - IX ZR 237/07

    Nachträgliche Genehmigungsfähigkeit einer vor Insolvenzeröffnung vom Schuldner an

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2016 - 7 U 119/14
    Dass eine solche nachträgliche Genehmigung erfolgen kann, ist nach der Rechtsprechung und überwiegender Auffassung in der Lehre anerkannt (BGH a.a.O; BGH v. 15.01.2009, IX ZR 237/07 Rn. 14 NJW-RR 2009, 705 ; von NomosK-BGB/v. Sachsen Gessaphe, 2. Aufl. 2012, § 816 Rn. 39).
  • OLG Hamm, 16.11.2017 - 6 U 58/17

    Auslegung der Bezugsberechtigung aus einer Risikolebensversicherung zu Gunsten

    Der Empfänger muss es wirklich als Ausdruck des Zustimmungswillens verstanden haben (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 06.04.2016, 7 U 119/14 Rdnr. 39 f, -juris-).
  • OLG Köln, 28.08.2020 - 20 U 63/19

    Rückabwicklung von fondsgebundenen Lebensversicherungen; Wirksamkeit einer

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Versicherungsnehmer, der zugleich Versicherungsmakler ist, über die Einzelheiten des Widerspruchsrechts (hier insbesondere die erforderliche Schriftform) unterrichtet war (vgl. BGH, VersR 2016, 1171).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.02.2019 - 7 U 119/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,64469
OLG Hamburg, 05.02.2019 - 7 U 119/14 (https://dejure.org/2019,64469)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.02.2019 - 7 U 119/14 (https://dejure.org/2019,64469)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - 7 U 119/14 (https://dejure.org/2019,64469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 281 Abs 1 BGB, § 631 Abs 1 BGB
    Umfang der Mängelhaftung beim Abschluss einer Maschinenversicherung

  • RA Kotz

    Mängelhaftung beim Abschluss einer Maschinenversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschluss einer Maschinenversicherung ≠ Ausschluss der Mängelhaftung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abschluss einer Maschinenversicherung ≠ Ausschluss der Mängelhaftung! (IBR 2021, 358)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 116/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2019 - 7 U 119/14
    Deshalb wird im Wege der ergänzenden Auslegung des Mietvertrages angenommen, dass eine Haftung des Mieters für leicht fahrlässig angerichtete Feuerschäden ausgeschlossen ist mit der Folge, dass eine Haftung des Mieters dem Vermieter gegenüber nicht gegeben ist und diesem kein Schadensersatzanspruch entsteht, der auf den Versicherer übergehen könnte (BGH, Urt. v. 13.9. 2006, Az. IV ZR 116/05, NJW 2006, S. 3711 f.).
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