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   OLG Köln, 21.12.2016 - 7 U 121/16   

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OLG Köln, 21.12.2016 - 7 U 121/16 (https://dejure.org/2016,53202)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.2016 - 7 U 121/16 (https://dejure.org/2016,53202)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 7 U 121/16 (https://dejure.org/2016,53202)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Inkasso aus der Schweiz

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Schweizer Inkassounternehmen hat wegen fehlender Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz keinen Anspruch auf Zahlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Zahlung an Inkassounternehmen aus der Schweiz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inkasso aus der Schweiz

  • versr.de (Kurzinformation)

    OLG Köln entscheidet über Zahlungspflichten gegenüber schweizerischen Inkassounternehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksame Forderungsabtretung an ein schweizerisches Inkassounternehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Zahlungspflicht bei Inkasso aus der Schweiz

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    RDG gilt auch für Forderungsdurchsetzung durch Schweizer Inkasso-Unternehmen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Inkasso aus der Schweiz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2017, 562
  • AnwBl Online 2017, 286
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.10.2012 - XI ZR 324/11

    Rechtsdienstleistung: Forderungsabtretung zum Zweck der Einziehung auf fremde

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2016 - 7 U 121/16
    Für diese Abgrenzung kommt es darauf an, ob das wirtschaftliche Ergebnis der Einziehung dem Abtretenden zukommen soll (BGH NJW 2013, 59 Rn. 13 und WM 2013, 1559 Rn. 3; zu Art. 1 I RBerG BGH NZG 2009, 474 = WM 2009, 559 Rn. 17; so auch die Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 2 S. 1 I RDG, BT-Drs.

    Hierbei ist nicht allein auf den Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung, sondern auf die gesamten ihr zu Grunde liegenden Umstände und ihren wirtschaftlichen Zusammenhang abzustellen, also auf eine wirtschaftliche Betrachtung, die eine Umgehung des Gesetzes durch formale Anpassung der geschäftsmäßigen Einziehung an den Gesetzeswortlaut und die hierzu entwickelten Rechtsgrundsätze vermeidet (BGH NJW 2013, 59; zu Art. 1 I RBerG RBerG BGHZ 76, 119 und BGH NJW 2006, 1726 Rn. 8 mwN).

    Entscheidend ist insoweit, ob die Forderung einerseits endgültig auf den Erwerber übertragen wird und dieser andererseits insbesondere das Bonitätsrisiko, das heißt das volle wirtschaftliche Risiko der Beitreibung der Forderung, übernimmt (BGH NJW 2013, 59 Rn. 14 mwN; BT-Drs. 16/3655, 36 [48 f.]; ebenso LG Aachen, Urt. v. 27.4.2012 - BeckRS 2013, 06585 unter II 1 a aa).".

  • BGH, 11.12.2013 - IV ZR 46/13

    Verkauf einer Lebensversicherung: Abgrenzung zwischen einer erlaubnisbedürftigen

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2016 - 7 U 121/16
    Dies ergibt sich aus dem Zweck des Gesetzes, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen (BGH NJW 2014, 847 = VersR 2014, 183 Rn. 13/14; OLG Köln Urt. v. 29.8.2014 - 6 U 13/14).

    Der Bundesgerichtshof hat die hierfür maßgebenden Grundsätze wie folgt zusammengefasst (Urt. v. 11.12.2103 - IV ZR 46/13, NJW 2014, 847 = VersR 2014, 183):.

  • BGH, 11.06.2013 - II ZR 245/11

    Parteifähigkeit einer Gesellschaft mit dem Zweck des eigenständigen Betreibens

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2016 - 7 U 121/16
    Für diese Abgrenzung kommt es darauf an, ob das wirtschaftliche Ergebnis der Einziehung dem Abtretenden zukommen soll (BGH NJW 2013, 59 Rn. 13 und WM 2013, 1559 Rn. 3; zu Art. 1 I RBerG BGH NZG 2009, 474 = WM 2009, 559 Rn. 17; so auch die Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 2 S. 1 I RDG, BT-Drs.
  • LG Aachen, 27.04.2012 - 9 O 626/10

    Wirksamkeit von Tätigkeiten eines Inkassounternehmens bei Fehlen einer

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2016 - 7 U 121/16
    Entscheidend ist insoweit, ob die Forderung einerseits endgültig auf den Erwerber übertragen wird und dieser andererseits insbesondere das Bonitätsrisiko, das heißt das volle wirtschaftliche Risiko der Beitreibung der Forderung, übernimmt (BGH NJW 2013, 59 Rn. 14 mwN; BT-Drs. 16/3655, 36 [48 f.]; ebenso LG Aachen, Urt. v. 27.4.2012 - BeckRS 2013, 06585 unter II 1 a aa).".
  • OLG Köln, 29.08.2014 - 6 U 13/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen aus gekündigten Lebens-

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2016 - 7 U 121/16
    Dies ergibt sich aus dem Zweck des Gesetzes, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen (BGH NJW 2014, 847 = VersR 2014, 183 Rn. 13/14; OLG Köln Urt. v. 29.8.2014 - 6 U 13/14).
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 88/15

    Berufung gegen ein klageabweisendes Ersturteil: Inhaltsanforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2016 - 7 U 121/16
    Es ist schon zweifelhaft, ob den formellen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung genügt ist (dazu etwa BGH Beschl. v. 21.7.2016 - IX ZB 88/15, BeckRS 2016, 14156).
  • BGH, 23.01.1980 - VIII ZR 91/79

    Rechtsberatung und echtes Factoring

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2016 - 7 U 121/16
    Hierbei ist nicht allein auf den Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung, sondern auf die gesamten ihr zu Grunde liegenden Umstände und ihren wirtschaftlichen Zusammenhang abzustellen, also auf eine wirtschaftliche Betrachtung, die eine Umgehung des Gesetzes durch formale Anpassung der geschäftsmäßigen Einziehung an den Gesetzeswortlaut und die hierzu entwickelten Rechtsgrundsätze vermeidet (BGH NJW 2013, 59; zu Art. 1 I RBerG RBerG BGHZ 76, 119 und BGH NJW 2006, 1726 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04

    Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2016 - 7 U 121/16
    Hierbei ist nicht allein auf den Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung, sondern auf die gesamten ihr zu Grunde liegenden Umstände und ihren wirtschaftlichen Zusammenhang abzustellen, also auf eine wirtschaftliche Betrachtung, die eine Umgehung des Gesetzes durch formale Anpassung der geschäftsmäßigen Einziehung an den Gesetzeswortlaut und die hierzu entwickelten Rechtsgrundsätze vermeidet (BGH NJW 2013, 59; zu Art. 1 I RBerG RBerG BGHZ 76, 119 und BGH NJW 2006, 1726 Rn. 8 mwN).
  • LG Köln, 02.06.2016 - 22 O 435/14

    Selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen;

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2016 - 7 U 121/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 2.6.2016 - 22 O 435/14 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 25.11.2008 - XI ZR 413/07

    Erlaubnisvorbehalt nach dem Rechtsberatungsgesetz für die Übertragung einer

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2016 - 7 U 121/16
    Für diese Abgrenzung kommt es darauf an, ob das wirtschaftliche Ergebnis der Einziehung dem Abtretenden zukommen soll (BGH NJW 2013, 59 Rn. 13 und WM 2013, 1559 Rn. 3; zu Art. 1 I RBerG BGH NZG 2009, 474 = WM 2009, 559 Rn. 17; so auch die Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 2 S. 1 I RDG, BT-Drs.
  • AG Ludwigshafen, 05.07.2019 - 2h C 92/19

    Klage eines Inkassounternehmens in gewillkürter Prozessstandschaft zur Einziehung

    Ob dagegen auch im Falle der typischen Inkassozession nach § 2 Abs. 2 RDG das Inkassounternehmen in eigenem Namen Klage erheben kann, bleibt umstritten (dagegen etwa OLG Köln Beschl. v. 21.12.2016 - I-7 U 121/16).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.02.2017 - 7 U 121/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4668
OLG Celle, 22.02.2017 - 7 U 121/16 (https://dejure.org/2017,4668)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.02.2017 - 7 U 121/16 (https://dejure.org/2017,4668)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 7 U 121/16 (https://dejure.org/2017,4668)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtsstellung des Bürgen bei Stellung einer durch Bürgschaft auf erstes Anfordern abgesicherten Sicherheitsleistung anstelle einer Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstellung des Bürgen bei Stellung einer durch Bürgschaft auf erstes Anfordern abgesicherten Sicherheitsleistung anstelle einer Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB

  • baurechtsiegen.de

    Bauvertrag - rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Bürgen

  • rechtsportal.de

    BGB § 648a Abs. 5
    Rechtsstellung des Bürgen bei Stellung einer durch Bürgschaft auf erstes Anfordern abgesicherten Sicherheitsleistung anstelle einer Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft auf erstes Anfordern statt § 648a BGB-Sicherheit gestellt: Bürge muss zahlen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bürgschaft auf erstes Anfordern statt § 648a BGB-Sicherheit löst Zahlungspflicht des Bürgen aus

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern: Bürge kann sich nicht auf § 648a BGB berufen! (IBR 2017, 199)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 1056
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 24/98

    Darlegungs- und Beweispflicht des Gläubigers einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2017 - 7 U 121/16
    Bei ihr müsse der Bürge nach Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen durch den Gläubiger ohne Rücksicht auf dessen materielle Berechtigung zuerst zahlen und werde mit seinen nicht offensichtlichen oder liquide beweisbaren Einwendungen in den Rückforderungsprozess auf § 812 BGB verwiesen (BGH NJW 1999, 2361; 2003, 2231).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 287/99

    Schutzwürdigkeit des Interesses einer vermögenslosen GmbH an der gerichtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2017 - 7 U 121/16
    Bei ihr müsse der Bürge nach Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen durch den Gläubiger ohne Rücksicht auf dessen materielle Berechtigung zuerst zahlen und werde mit seinen nicht offensichtlichen oder liquide beweisbaren Einwendungen in den Rückforderungsprozess auf § 812 BGB verwiesen (BGH NJW 1999, 2361; 2003, 2231).
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